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Möglichst günstige Fahrt
#11
(04. 11. 2008, 13:08)sprudel91 schrieb: Dabei hat man bei einer unterschriebenen Lastschrift bis zu 6 Monate - bei einer nicht unterschriebenen Lastschrift sogar beliebig lang Zeit das Geld jederzeit zurückzubuchen.

Stimmt nicht ganz.
Das ganze sind 6 Wochen - und es geht um berechtigt/unberechtigt, also ob dem Abbuchenden die Erlaubnis vorlag. Die muss nicht zwingend unterschrieben sein.

Lastschrift ist - wegen der Rückbuchungsmöglichkeit - sogar sicherer als eine Überweisung... (und geht inzwischen sogar beim ÖBB-Onlineticket vom deutschen Konto :-))
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#12
Also soweit ich das gehört habe sind es 6 Monate - ich habe ein paar Verwandte die bei der Postbank arbeiten. Habe denen gerade nochmal eine Mail geschickt und sie gefragt :-) Aber insofern es nicht berechtigt war, kann man es wirklich unendlich lang wiederholen. Das ist ja eigentlich das Entscheidende.
"Ladies and Gentlemen, the next station is London Charing Cross, Please mind the gap between the train and the platform."
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#13
(04. 11. 2008, 18:22)JeDi schrieb:
(04. 11. 2008, 13:08)sprudel91 schrieb: Dabei hat man bei einer unterschriebenen Lastschrift bis zu 6 Monate - bei einer nicht unterschriebenen Lastschrift sogar beliebig lang Zeit das Geld jederzeit zurückzubuchen.

Stimmt nicht ganz.
Das ganze sind 6 Wochen - und es geht um berechtigt/unberechtigt, also ob dem Abbuchenden die Erlaubnis vorlag. Die muss nicht zwingend unterschrieben sein.

Formal hast Du zwar Recht, aber in der Praxis sollte sie schon unterschrieben sein, weil sonst der Beweis, daß sie berechtigt ist, sehr schwierig wird.
(04. 11. 2008, 13:08)sprudel91 schrieb: Eine Lastschrift ist eigetnlich die sicherste Zahlungsmöglichkeit überhaupt, da man als Zahler alle Rechte und Möglichkeiten besitzt.

Ich behaupte, daß eine Zahlung per Kreditkarte sicherer ist: eine unberechtigte Kreditkartenabbuchung lässt sich einfacher rückgängig machen als eine unberechtigte Lastschrift. Außerdem erhält man, wenn die Kreditkartendaten tatsächlich in fremde Hände gelangen und mißbraucht werden umgehend (kostenlos) eine Ersatzkarte mit neuer Nummer. Passiert das mit einer Lastschrift kann es der unberechtigte Abbucher immer wieder versuchen, und man hat immer wieder die Rennerei. Die Kontonummer will man eben doch nicht so einfach wechseln, weil einiges dran hängt.

Und ja, ich habe mit beidem schon Erfahrungen sammeln dürfen.

(04. 11. 2008, 13:08)sprudel91 schrieb: auch nicht möglich eine per SSL 512 verschlüsselte Verbindung abzufangen. Die einzige Möglichkeit die sie hätten ist es den Empfänger zu kentern und die Daten abzufangen - dann hätten sie meinen Namen und meine Kontonummer, mit der sie auch nichts machen könnten.

Das geht viel einfacher: entweder ein Trojaner auf Deinem Rechner, der alle Eingaben abfängt bevor sie verschlüsselt werden, oder eine DNS-Fehler auf eine fremde Seite umgeleitete SSL-Verbindung.
Und mit fremden Kontodaten kann man viel anfangen, Du hast nur nicht genug kriminelle Phantasie ;-) Du wirst jetzt zwar antworten, daß einen nicht viel passieren kann wenn an aufpasst und nachdenkt - das stimmt - aber nicht jeder tut das. Sonst gäbe es nicht so viele Betrugsfälle.
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#14
(04. 11. 2008, 18:25)sprudel91 schrieb: Aber insofern es nicht berechtigt war, kann man es wirklich unendlich lang wiederholen.
Unendlich lang auf keinen Fall. Irgendwann verjährt alles mal (zumindest was solche Forderungen angeht), egal, ob die Abbuchung berechtigt war oder nicht. Die Verjährungsfrist dürfte übrigens in solchen Fällen, abhängig von einigen Faktoren, zwischen drei und zehn Jahren liegen. Das ist zwar lang, aber auch nicht wirklich unendlich Cool.
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#15
Naja, unendlich ist ja auch immer so eine Sache. Auf jeden Fall hieß es immer "unbegrenzt". Verjähren tut sowas natürlich, klar. Aber wer nach 10 Jahren nicht merkt dass ihm da Geld fehlt ist eh' selber schuld.
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