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Wahrscheinlich wäre mit dieser zusätzlichen Verbindungskurve,
die sehr sinnvoll wäre, das ganze Finanzierungskonzept (DB zahlt) gekippt.
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(01. 10. 2015, 10:11)Micha schrieb: Wahrscheinlich wäre mit dieser zusätzlichen Verbindungskurve,
die sehr sinnvoll wäre, das ganze Finanzierungskonzept (DB zahlt) gekippt. Warum hätte man diese Sondermaßnahme eigentlich nicht in der Kreuzungsvereinbarung trennen können? Könnte man diese Tunnelverbindung überhaupt später noch bauen, da ja der Tunnel Hbf-Staatsgalerie verschoben wird?
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01. 10. 2015, 19:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 10. 2015, 19:20 von automan.)
So ein Unsinn von wegen kippender Finanzierungsvereinbarung...
Die Bahn zahlt ja auch nicht die U12 Tunnel unter der Bücherei. Aber hauptsache gegen S21 wettern...
Es schein schlichtweg keinen Bedarf seitens SSB dafür zu geben.
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(01. 10. 2015, 19:19)automan schrieb: So ein Unsinn von wegen kippender Finanzierungsvereinbarung...
Das ist kein Unsinn.
Angenommen, die Verlegung der Hst Staatsgalerie kostet zwei Geldeinheiten, die zusätzliche Verbindung verursacht (weil ja ohnehin gebaut wird) noch Zusatzkosten in Höhe von einer Geldeinheit, die die SSB dann übernehmen würde. Summe drei Einheiten.
So würden wir uns das wünschen.
Die Bahn wird aber vorrechnen, daß die Verbindungskurve ohne Verlegung der Hst Staatsgalerie zwei Geldeinheiten gekostet hätte, sie dann also nur noch die Mehrkosten von einer Geldeinheit gegenüber der Gesamtsumme von drei zu übernehmen hätte.
Folge: Bahn spart eine Geldeinheit, SSB bezahlt denselben Preis, wie das ohne Verlegung gekostet hätte.
Ob eine Geldeinheit jetzt 10 oder 100 Mio € sind, darf sich jeder aussuchen.
(01. 10. 2015, 19:19)automan schrieb: Die Bahn zahlt ja auch nicht die U12 Tunnel unter der Bücherei. Aber hauptsache gegen S21 wettern...
Genau diesen Streit gab es um den Anschluss des genannten Tunnels an die Altstrecke. Deswegen hat die Vereinbarung ja so lange gedauert.
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Interessante Argumentation.
Wie realistisch ist folgendes Szenario: die neuen Tunnels sehen bereits die Option für einen Endausbau mit voller Verbindungskurve Ri. Charlottenpl. vor und die SSB rechnet erst einmal die jetzt anstehende Baumaßnahme ab und baut den Rest anschließend?
Das wäre zumindest "typisch Deutsch", erst mal was fertigstellen und dann nochmal alles aufreissen und weiterbauen.
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(01. 10. 2015, 23:56)dt8.de schrieb: (01. 10. 2015, 19:19)automan schrieb: So ein Unsinn von wegen kippender Finanzierungsvereinbarung...
Das ist kein Unsinn.
Angenommen, die Verlegung der Hst Staatsgalerie kostet zwei Geldeinheiten, die zusätzliche Verbindung verursacht (weil ja ohnehin gebaut wird) noch Zusatzkosten in Höhe von einer Geldeinheit, die die SSB dann übernehmen würde. Summe drei Einheiten.
So würden wir uns das wünschen.
Die Bahn wird aber vorrechnen, daß die Verbindungskurve ohne Verlegung der Hst Staatsgalerie zwei Geldeinheiten gekostet hätte, sie dann also nur noch die Mehrkosten von einer Geldeinheit gegenüber der Gesamtsumme von drei zu übernehmen hätte.
Folge: Bahn spart eine Geldeinheit, SSB bezahlt denselben Preis, wie das ohne Verlegung gekostet hätte.
Ob eine Geldeinheit jetzt 10 oder 100 Mio € sind, darf sich jeder aussuchen.
Das hieße aber auch, dass die Bahn bei der Ausfädelung der U 12 argumentieren würde, dass ja ohnehin der alte Tunnel aufgebrochen werden müsste und die Gleise angeschlossen werden müssten. Und weil es im Tunnel keine höhengleichen Kreuzungen geben darf sogar gleich an zwei Stellen. Also würde die Bahn nur nur den nördlichen Anschluss an den Bestand und ein Teil des verlegten Tunnels zahlen. In Geldeinheiten ausgedrückt könnte das etwa das gleiche Szenario sein wie von dir oben beschrieben.
Ist das tatsächlich so? Es kommt hier doch darauf an wer Stein des Anstoßes ist und wie die Abhängigkeiten sind. Die Stadtbahnverlegungen sind Folgemaßnahmen, die für das Gesamtprojekt S21 unbedingt notwendig sind. Sie gehen von der Bahn aus und gehören hinsichtlich der Finanzierung zu S21. Die SSB schließt sich dem an und integriert ein eigenes Projekt, das sie zusätzlich zahlt. Das geht die Bahn im Prinzip aber überhaupt nichts an. Sie zahlt nur die eben unbedingt notwendige Folgemaßnahme.
Die Verbindungskurve ist also von der Folgemaßnahme abhängig. Daher kann die Bahn gar nicht argumentieren, dass die Verbindung alleine ja soundsoviel gekostet hätte. Weil sie ja gar nicht gebaut worden wäre. S21 ist aber eben nicht von der Verbindungskurve abhängig, die Folgemaßnahme ohnehin durchgeführt werden. Also ist sie das eigentliche Projekt. Und das lässt sich auch nicht verdrehen.
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(02. 10. 2015, 12:24)metalhead schrieb: Das hieße aber auch, dass die Bahn bei der Ausfädelung der U 12 argumentieren würde, dass ja ohnehin der alte Tunnel aufgebrochen werden müsste und die Gleise angeschlossen werden müssten. Und weil es im Tunnel keine höhengleichen Kreuzungen geben darf sogar gleich an zwei Stellen. Also würde die Bahn nur nur den nördlichen Anschluss an den Bestand und ein Teil des verlegten Tunnels zahlen. In Geldeinheiten ausgedrückt könnte das etwa das gleiche Szenario sein wie von dir oben beschrieben.
Ist das tatsächlich so?
Deswegen hat es solange gedauert, bis es bzgl. der Heilbronner Straße zu einer Vereinbarung zwischen DB und SSB gekommen ist.
Genau das dürften die Argumente gewesen sein, um die es damals ging. Erinnert sich hier keiner mehr, wie lange das damals ging.
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(02. 10. 2015, 12:24)metalhead schrieb: Und weil es im Tunnel keine höhengleichen Kreuzungen geben darf sogar gleich an zwei Stellen.
Natürlich darf man im Tunnel höhengleiche Verbindungen bauen. Keine 100km von Stuttgart entfernt wird aktuell sogar ein Höhengleiches Gleisdreieck gebaut.
Ob das kapazitätsmäßig Sinn macht steht auf einen anderen Blatt.
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(02. 10. 2015, 16:34)glx schrieb: (02. 10. 2015, 12:24)metalhead schrieb: Und weil es im Tunnel keine höhengleichen Kreuzungen geben darf sogar gleich an zwei Stellen. Natürlich darf man im Tunnel höhengleiche Verbindungen bauen. Pragsattel kreuzt die U13.
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(02. 10. 2015, 20:27)Mario schrieb: (02. 10. 2015, 16:34)glx schrieb: (02. 10. 2015, 12:24)metalhead schrieb: Und weil es im Tunnel keine höhengleichen Kreuzungen geben darf sogar gleich an zwei Stellen. Natürlich darf man im Tunnel höhengleiche Verbindungen bauen. Pragsattel kreuzt die U13.
Die Seite von der Haltestelle gilt aber genau aus dem Grund als Unterführung und nicht als Tunnel.
Bauen scheint man das schon zu dürfen, aber es wohl für solche Stellen keine oder weniger Zuschüsse oder irgendwas in der Art.
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