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(03. 11. 2011, 09:32)U16 schrieb: Ich kann das Ganze mal kurz erklären.
...
Sprich es kann folgende Ergebnisse geben:
...
2. Die Mehrheit und mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Das Kündigungsgesetz ist abgelehnt worden.
...
4.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
Für die Ablehnung gibt es kein Quorum, daher ist beides derselbe Fall und nicht getrennt aufzuzählen.
(03. 11. 2011, 09:32)U16 schrieb: 3.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen für das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Ja ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
Das ist der wahrscheinliche Fall, und dieses Ergebnis wird nicht zur Beruhigung der Situation beitragen.
Warum? Ganz einfach: weil dann das Argument der demokratischen Legitimation fehlt.
Es darf dabei nämlich nicht vergessen werden, daß bislang sogar jede(!) B-W-Landesregierung nicht gewählt worden wäre, wenn für die Landtagswahlen dasselbe Quorum gelten würde.
Weiterhin ist das Parlament in diesem Fall (wie übrigens in jedem außer Nr. 1) nicht an den Ausgang gebunden, d.h. das Parlament darf den Ausstieg trotzdem beschließen.
Und genau dieses beide zusammen macht das Quorum unsinnig.
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Wie die Wahlbeteiligten abstimmen ist letztendlich scheißegal, wenn weniger als 33% des Landes Baden-Württemberg wählen gehen, ist das ganze eh hinfällig. Und das befürchte ich. Weil die Leute am Bodensee oder im Rhein-Neckar-Kreis geht das Ganze vermutlich sonstwo vorbei.
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(03. 11. 2011, 13:34)dt8.de schrieb: Weiterhin ist das Parlament in diesem Fall (wie übrigens in jedem außer Nr. 1) nicht an den Ausgang gebunden, d.h. das Parlament darf den Ausstieg trotzdem beschließen.
Und genau dieses beide zusammen macht das Quorum unsinnig.
Man könnte sie sich also sparen.
(03. 11. 2011, 15:01)vloppy schrieb: Wie die Wahlbeteiligten abstimmen ist letztendlich scheißegal, wenn weniger als 33% des Landes Baden-Württemberg wählen gehen, ist das ganze eh hinfällig. Und das befürchte ich. Weil die Leute am Bodensee oder im Rhein-Neckar-Kreis geht das Ganze vermutlich sonstwo vorbei. Nein so ist es nicht. 33,33% der Wahlbeteiligten müssen Für das Ausstiegsgestz stimmen. Es bringt also nichts, wenn wir eine Wahlbeteiligung von 60% haben, aber nur 20% für den Ausstieg stimmen.
Es müssen mindestens ca. 2,5 Mio und die Mehrheit für den Ausstieg stimmen.
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(03. 11. 2011, 16:15)U16 schrieb: (03. 11. 2011, 13:34)dt8.de schrieb: Weiterhin ist das Parlament in diesem Fall (wie übrigens in jedem außer Nr. 1) nicht an den Ausgang gebunden, d.h. das Parlament darf den Ausstieg trotzdem beschließen.
Und genau dieses beide zusammen macht das Quorum unsinnig.
Man könnte sie sich also sparen.
(03. 11. 2011, 15:01)vloppy schrieb: Wie die Wahlbeteiligten abstimmen ist letztendlich scheißegal, wenn weniger als 33% des Landes Baden-Württemberg wählen gehen, ist das ganze eh hinfällig. Und das befürchte ich. Weil die Leute am Bodensee oder im Rhein-Neckar-Kreis geht das Ganze vermutlich sonstwo vorbei. Nein so ist es nicht. 33,33% der Wahlbeteiligten müssen Für das Ausstiegsgestz stimmen. Es bringt also nichts, wenn wir eine Wahlbeteiligung von 60% haben, aber nur 20% für den Ausstieg stimmen.
Es müssen mindestens ca. 2,5 Mio und die Mehrheit für den Ausstieg stimmen.
Falsch! 33,33% der Wahl BERECHTIGTEN müssen für den Ausstieg stimmen. Wenn also nicht mal 33% zur Wahl gehen, ist das ganze hinfällig!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03. 11. 2011, 20:11 von Sebastian.)
(03. 11. 2011, 13:34)dt8.de schrieb: ... Es darf dabei nämlich nicht vergessen werden, daß bislang sogar jede(!) B-W-Landesregierung nicht gewählt worden wäre, wenn für die Landtagswahlen dasselbe Quorum gelten würde. ... Für die großen Koalitionen in den 90ern gilt das nicht, ebensowenig wie z.B. für 1984:
http://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswah...mberg_1984
71 % Wahlbeteiligung, 1% ungütig, CDU 52% der gültigen Stimmen => (71-1)*0.52 = ca 35 % der Wahlberechtigten.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04. 11. 2011, 09:51 von dt8.de.)
(03. 11. 2011, 16:15)U16 schrieb: (03. 11. 2011, 13:34)dt8.de schrieb: Weiterhin ist das Parlament in diesem Fall (wie übrigens in jedem außer Nr. 1) nicht an den Ausgang gebunden, d.h. das Parlament darf den Ausstieg trotzdem beschließen.
Und genau dieses beide zusammen macht das Quorum unsinnig.
Man könnte sie sich also sparen.
Es macht das Quorum unsinnig. Nicht die Abstimmung. Bitte genau lesen.
Selbst im tiefschwarzen Bayern hat man die Unsinnigkeit erkannt und das Quorum vollständig abgeschafft. Der einzige Sinn eines Quorums ist, das Volk von Entscheidungen auszuschließen um 5 Jahre lang in Ruhe machen zu können, was man will.
Das Abstimmungsergebnis kann sehr wohl als Indikator für eine Parlamentsentscheidung dienen, die Verfassung verbietet das für den Fall des Nicht-erreichens nicht. Demokratietheoretisch wäre es sogar der einzige richtige Weg.
Alternativ könnte ich auch schreiben, daß die Landtagswahlen unsinnig sind, denn das gewählte Parlament stellt ja auch nicht die Mehrheit der Bevölkerung dar. Aber selbst bei einer Wahlbeteiligung von nur 30% stellt ja keiner das gewählte Parlament in Frage.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15. 11. 2011, 22:02 von br101.)
- Mod-Edit: Es geht um die Wiederaufnahme der Bautätigkeiten am GWM. -
Warum wartet die Bahn mit dem Bau von Wasserrohren nicht, bis das Ergebnis der Volksabstimmung vorliegt?
Zum anderen finde ich das eine Frechheit, wie man über den Denkmalschutz des Bonatzbaus hinwegsetzt, erst ist der Nordflügel abgerissen worden, dann soll nächstes Jahr der Südflügel dem Abrißbagger zum Opfer fallen.
Auch, wenn das schon hier diskutiert wurde, wiederhole ich das hier nochmal:
Der S21-Bau kostet uns Steuerzahler und unserem Land einen Haufen Geld und dauert mindestens 15 Jahre (2-3 Jahre Baufeldfreimachung (auch im Bereich des Hauptbahnhofes auf 120 m Länge)) und restliche 12 Jahre Tiefbahnhofbau einschließlich Tunnel durch den Gipskeuper - ich betone nochmal in aller Deutlichkeit: GIPSKEUPER!!! - Der Tunnelbau durch den Gipskeuper ist, glaube ich mit dem Bohrer alleine nicht getan, durch das Gestein muß irgendwie das Gestein abgetragen und danach unmittelbar nach der Abtragung mittels Spritzbeton gefüllt werden, damit das verhindert wird, daß die Feuchtigkeit in das Gestein eindringt.
Die Kosten dieses Bahnhofes sind wegen der langen Bauzeit, die wir -und auch künftige- Steuerzahler und das Land Baden-Württemberg zu tragen haben, zu unsicher. Zum einen können die Preise beim Bau aufgrund der unvorhergesehenen Verzögerungen in die astronomische Höhe steigen (s. Kostensteigerung der Rankbachbahn (eigentlich sollte die S-Bahn zw. Böblingen und Renningen binnen 2 Jahren fertig sein, in Wirklichkeit dauert es weit mehr als 5 Jahren, dafür sind die Baukosten um fast mehr als die Hälfte gestiegen)). Ein höheres Risiko sehe ich beim S21, weil die Baukosten dann in 15 Jahren (falls es unerwartet unterbrochen wird, bis in 30 Jahren) dadurch können die Kosten exorbitant steigen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Die Tunnel vom Herzen der Stadt Stuttgart aus können weit teurer sein, als ein paar Tunnel als Zulauf von Mettingen zur SFS Wendlingen - Ulm.
Ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist der Tunnel durch den Gipskeuper bzw. Anhydrid. Es gibt Berichte über die Schäden in den Tunnels aufgrund der Aufquellung des Gesteins durch das eindringede Wasser. Sollte das hier in Stuttgart eintreten, kann das passieren, daß der oder die Tunnel durch den Gipskeuper zum Sanierungsfall wird, was eine Streckensperrung von mindestens 1 Jahr (etwas spekulativ, die Dauer. Ich weiß nicht, wie lange die Tunnelsanierung wirklich dauert) bedeuten kann. Beim Stadtbahnbau (auch hier wurde der Tunnel durch den Gipskeuper gebaut) wurde wahrscheinlich die Methode, das nennt sich Neue österreichische Bauweise (darüber habe ich irgendwo im Stadtbahn-Buch gelesen) angewandt, was sich günstig auf den Tunnelbau durch den Gipskeuper auswirkte). Mehr über das Riskio im Gipskeuper: SWR-Nachricht; weiteres auch hier. Dazu kommt noch eine sehr interessante Erläuterung über das Gestein für den Adlertunnel in der Schweiz: Adlertunnel-Bericht. Auch im Engelbergtunnel durch den Anhydrit gibt es Probleme, erwähnt wird im Artikel auch die S21-Diskussion.
Nun zum Bahnhof selbst: Ich selber weiß es nicht, ob dieser Bahnhof wegen des Gefälles den Richtlinien der Bahn entspricht. Es ist auf jedenfall zu steil, um die Rollkoffer, insbesondere, die mit vier Rollen, standsicher auf dem Bahnsteig abstellen zu können. Nicht geklärt ist es, wie schnell die Züge in Nordwestrichtung (Steigung) anfahren, genau sowenig geklärt ist es, wie sicher die Züge in Süd-Ost-Richtung abbremsen können, um zeitig an die H-Tafel zum stehen zu kommen. Zum anderen finde ich den Bahnhof, das kenne ich leider nur von den Fotos bzw. 3D-Entwürfen, alles andere als ästhetisch. 1. Bullaugen, was oben im Park zu weniger ästhetik beitragen kann. 2. Der Stromverbrauch wird auch am Tag immens sein können, da im unterirdischen Bahnhof trotz Bullaugen etwas dunkel erscheinen könnte, als es geplant war.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16. 11. 2011, 00:05 von noname.)
(14. 11. 2011, 23:32)Jack Lanthyer schrieb: Warum wartet die Bahn mit dem Bau von Wasserrohren nicht, bis das Ergebnis der Volksabstimmung vorliegt? Ich dachte, wir hätten das jetzt oft genug besprochen und alle wären sich einig: Sowas (dein Beitrag) gehört nicht in diesen Thread. Hier geht es ausschließlich um den Baufortschritt, alles andere soll bitte hier besprochen und ausdiskutiert werden: http://forum.gtvier.de/myBB/showthread.php?tid=1354
Edit: Beiträge wurden verschoben. Vielen Dank an die Mods!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15. 11. 2011, 00:07 von Jack Lanthyer.)
Das ist mir schon klar. Daß es um den Baufortschritt geht. Themenabweichung hin oder her. Zum einen kann ich nicht alle Beiträge mitverfolgen und zum anderen lese ich meistens das, was mich interessiert. Letzlich ist es längst klar, daß das EBA über den Gerichtsurteil hinweggesetzt hat, wie es im von SSBaschdi Weiß verlinkten Artikel erwähnt wurde. Letztlich kommen noch derartige "Wahl"-Kampagnen draußen, wie "Nein zum Ausstieg" mit der Behauptung, daß der Ausstieg zu teuer sei, was mich aufregt - dazu kommen noch "Nein-Aufkleber" an den Lampenmasten, die ich bei Entdeckung, wieder entfernen werde.
Damit beenden wir OT-Diskussion und kommen wieder zum Baufortschritt-Thema *Daumen unten* zurück.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15. 11. 2011, 15:37 von DasBa.)
(15. 11. 2011, 00:06)Jack Lanthyer schrieb: Letzlich ist es längst klar, daß das EBA über den Gerichtsurteil hinweggesetzt hat, wie es im von SSBaschdi Weiß verlinkten Artikel erwähnt wurde. Das EBA hat sich nicht über ein Urteil hinweggesetzt. Geht auch schlecht, weil es in der Sache kein Urteil gibt. Es ist im Gesetz einfach vorgesehen, dass die zuständige Behörde mit ihrer Entscheidung einen Gerichts beschluss, der die aufschiebende Wirkung anordnet, wieder aus der Welt schaffen kann. Das kann einem passen oder nicht, aber es ist gesetzlich so vorgesehen, und das nicht erst seit Stuttgart21.
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