geschwindigkeit und Kurvenneigung. - Druckversion +- Bahnforum Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB) +-- Forum: Bahnen in Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Stadt- / Straßenbahn (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: geschwindigkeit und Kurvenneigung. (/showthread.php?tid=188) |
RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - dt8.de - 02. 08. 2007 dt8.de schrieb:So, und jetzt krame ich mal meine BOStrab hervor. Leider nur die von 1965, die aktuelle habe ich nicht. Ach ja:BOStrab, Gültig ab 1.4.1938: §35 Fahrgeschwindigkeit: Für jede Strecke sind die Höchstgeschwindigkeiten und die auf den einzelnen Abschnitten zulässigen größten Geschwindigkeiten festzulegen. Höchstgeschwindigkeiten über 60 Kilometer in der Stunde sind nur mit Genehmigung des Reichsverkehrsministers zulässig. Könnte heute schwierig werden, die Stelle ist schon seit ein paar Jährchen unbesetzt ;-) RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - Sollwertgeber - 03. 08. 2007 Hm... Naja wenn du meinst dass die da nur 70km/h fahren dürfen... Dann schau mal genau hin und les dir die Verordnung von Stuttgart mal durch. Wenn man nur 70 fahren dürfte dann wäre doret eine 7 für 70 und nicht ein E für Ende sämtlicher Begrenzungen. Frag einfach mal ein paar Fahrer ausm Bp2 die werden dir das schon sagen :-) RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - nightwalker - 03. 08. 2007 kleen_yoshi schrieb:Soso wird nicht auf Sicht gefahren. Und wenn das Signal grün ist und es steht ein Atot im Gleisbett muss man nicht anhalten weil das Signal ja grün zeigt?? Meine Antwort war eher auf einen Tunnel bezogen. Da ist fahren auf Sicht etwas schlecht möglich (gerade in Kurven) und Autos verirren sich sehr sehr sehr selten in einen Stadtbahn-/ U- oder S-Bahn-Tunnel (ich weiß, so etwas hat es schon gegeben...). RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - Sollwertgeber - 03. 08. 2007 Das hab ich auch mal gesehen. in einem Tunnel wird sicher mit Zugsicherung gefahren. Anders ist das auch nicht möglich... RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - henchen2410 - 03. 08. 2007 Gibt auch Tunnel ohne Zusi, z.B. in Mannheim. Die Signale dort sind seit Jahren mit Plastiktüten zugehängt... RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - Sollwertgeber - 03. 08. 2007 Aber nicht hier in Stuttgart wovon wir reden :-)) RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - dt8.de - 03. 08. 2007 kleen_yoshi schrieb:Hm... Naja wenn du meinst dass die da nur 70km/h fahren dürfen... Dann schau mal genau hin und les dir die Verordnung von Stuttgart mal durch. Wenn man nur 70 fahren dürfte dann wäre doret eine 7 für 70 und nicht ein E für Ende sämtlicher Begrenzungen. Frag einfach mal ein paar Fahrer ausm Bp2 die werden dir das schon sagen :-) Ja, das habe ich schon. Ich werde das nicht nochmal tun ;-) Sigbnal Lf2 Langsamfahrstrecke - Ende. Das Signal bezeichnet das Ende der Langsamfahrstrecke. Da steht nichts davon, daß danach beliebig schnell gefahren werden darf, sondern es gilt dann die allgemeine Streckenhöchstgeschwindigkeit. Und die kann dort nach BOStrab maximal 70 km/h betragen. Die aktuell gültige BOStrab formuliert das anders, aber inhaltlich gleich: Zitat:§ 49 Fahrordnung §49 (2) 2a ist da eindeutig und gilt auch für die SSB, weil keine Ausnahmen möglich sind. Und das heißt, bei Fahren auf Sicht maximal 70. RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - Sollwertgeber - 04. 08. 2007 Naja gut, dann ist meine SO-SSB von 1997 eben nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Aber warum fahren dann die Züge dort alle über 80? Wenn nur auf 70 beschränkt ist dann muss auch eine 7 da stehen und kein E. Also so leid mir es tut... RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - sun1204 - 04. 08. 2007 kleen_yoshi schrieb:Naja gut, dann ist meine SO-SSB von 1997 eben nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Aber warum fahren dann die Züge dort alle über 80? Wenn nur auf 70 beschränkt ist dann muss auch eine 7 da stehen und kein E. Also so leid mir es tut... Das ist wie im Straßenverkehr. Aushalb geschlossener Ortschaften gilt auch die Höchstegschwindigkeit von 100 km/h, auch wenn das Schid "Ende aller Verkehrsbeschränkungen" steht, darf nur max. mit 100 km/h gefahren werden und nicht so schnell man will. RE: geschwindigkeit und Kurvenneigung. - Sollwertgeber - 05. 08. 2007 Ok. Wenn ihr das meint dann ist das ok. Ich halte mich da raus :-) |