19. 09. 2010, 20:54
Meines Wissens ist die Fahrradmitnahme in der 1. Klasse nicht ausdrücklich verboten. Dieser Fall dürfte in der Praxis auch sehr selten vorkommen.
Grüßle
henchen2410
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henchen2410
(15. 09. 2010, 21:08)dt8.de schrieb: [ -> ]Kommt darauf an, welches Image die Bahn haben will. Wenn sie will, daß jeder, der es sich leisten kann, mit dem Auto fährt, dann wäre sie damit auf dem richtigen Weg.
(20. 09. 2010, 10:59)Weinberg_61er schrieb: [ -> ]Hm ich komme nicht ganz dahinter was du meinst. Inwiefern beziehst du dich jetzt auf die Reisezeit? Das ist mir nicht ganz klar. Was hat die Reisezeit mit Erster Klasse, Preisgestaltung etc. zu tun?
(20. 09. 2010, 20:36)glx schrieb: [ -> ](20. 09. 2010, 10:59)Weinberg_61er schrieb: [ -> ]Hm ich komme nicht ganz dahinter was du meinst. Inwiefern beziehst du dich jetzt auf die Reisezeit? Das ist mir nicht ganz klar. Was hat die Reisezeit mit Erster Klasse, Preisgestaltung etc. zu tun?
Dt8.de meinte ja dass das fehlen einer 1. Klasse potenzielle (autofahrende) Kunden abschrecken würde mit der Bahn zu fahren, zumindest habe ich das so verstanden. Das müsste dann aber auch für die Stadtbahn und natürlich auch für Busse* gelten.
Doch da fordert so gut wie keiner eine 1. Klasse. Wo ist also der Unterschied? Der kann höchstens in der Fahrtdauer liegen. Und da sind die Stadtbahn und die S-Bahn nicht so großartig auseinander.
(20. 09. 2010, 20:36)glx schrieb: [ -> ]*Bei Bussen sollte man aber bedenken dass dort auch der sogenannte Schienenbonus nicht greift und sich prinzipiell weniger Autofahrer entschießen auf diesen umzusteigen. Daher könnte man argumentieren das man mit den Bus eh nur die Leute erreichen will die eh keine andere Möglichkeit haben und daheres keine 1. Klasse braucht.
(19. 09. 2010, 20:54)henchen2410 schrieb: [ -> ]Meines Wissens ist die Fahrradmitnahme in der 1. Klasse nicht ausdrücklich verboten. Dieser Fall dürfte in der Praxis auch sehr selten vorkommen.Da im Bereich der 1. Klasse sowie im Türenbereich vor der 1. Klasse Fahrräder verboten sind, stellt sich die Frage gar nicht. Wenn jemand unbedingt 1.Klasse fahren will und das Fahrrad dabei hat, dann müsste er theoretisch das Fahrrad zwei Türbereiche vor der 1.Klasse abstellen und dann in die 1.Klasse gehn. Aber weil man ja darauf aufpassen muss, dass das Fahrrad nicht umfällt oder niemanden stört, ist es defakto nicht möglich in der 1.Klasse Fahrräder mitzunehmen. Soviel dazu.
Grüßle
henchen2410
(14. 09. 2010, 15:49)henchen2410 schrieb: [ -> ]In der Schweiz gab es zum Therma 1.Klasse mit 2.Klasse Fahrschein vor ein paar Tagen ein interessantes Urteil:Zufällig bin ich auf einen hochinteressanten Artikel zum Beitrag gestoßen.
http://mct.sbb.ch/mct/konzern_dienstleis...BE24EDCC35
Viele Grüße
henchen2410
Zitat:<Namen zenisert>30.03.2009, 12:41 UhrObwohl ich nicht so häufig, sagen wir mal so nur gelegentlich oder sporadisch mit den Zügen der SBB (auch mit dem Nahverkehr) fahre, erkenne ich die 1. Klasse mehr als deutlich (schließlich wird die 1. Klasse gut und sichtbar mittels Piktogramm und einem gelben Fensterband (entweder oben, oder unten) gekennzeichnet). Die "versehentliche" Nutzung der 1. Klasse kaufe ich niemanden ab. Und in den Zügen mit Selbstkontrolle sollte es für die Fahrgäste selbstverständlich sein, einen gesunden Menschenverstand zu nutzen einem gezahlten Tarif entsprechend, die entsprechende Klasse zu benutzen.
Ein Tipp an die SBB: Schreibt doch die 1. Klasse so deutlich an, dass dies auch ersichtlich ist. Zum Beispiel sind die gelben Streifen aussen am Wagen kaum wahrnehmbar und innen ist in den S-Bahnwagen vor lauter Reklame das 1. Klasse-Schild nicht zu sehen. Und dann wäre es langsam Zeit, wieder einen Komfort zu bieten, der den Aufschlag von 60 % auch rechtfertigt.