(14. 12. 2023, 16:04)FoxMcLoud schrieb: Die Mitteltür eines Gelenk- oder Solobus im Bereich des Unterstandes halte ich weiterhin für viel zu knapp bemessen. Die Rampe für Rollatoren oder Rollstühle muss ja ausgeklappt werden und gerade Rollstuhlfahrer brauchen ja auch etwas Platz um die Rampe herum, damit sie in einem guten Winkel auf die Rampe rauf oder runter fahren können. Und wenn der Busfahrer nicht mitdenkt landet die Rampe direkt an der Reklametafel. Wenn man wenigstens die Reklametafel auf die andere Seite des Unterstandes versetzen würde. Aber dann hätte der eintreffende Busfahrer schlechtere Sicht ob sich im Unterstand Fahrgäste befinden. Am einfachsten wäre es den ganzen Unterstand samt Bodenplatte 1,5m nach hinten und noch etwas an den Baum heran zu versetzen.
Gruß aus Hamburg
Vielleicht ein paar kleine Korrekturen in Sachen Barrierefreiheit.
Hier reden sehr viele mit, die aber nicht zwingend die richtigen Infos haben. Die gezeigte Bushaltestelle hat einen Bordstein mit einer Höhe von 18 cm erhalten. Die bei der SSB eingesetzten Fahrzeuge verfügen alle über eine Kneelingfunktion, die es ermöglicht den Fahrzeugboden von 35 auf 24 cm abzusenken. Die verbleibende Resthöhe bei abggesenktem Fahrzeug beträgt somit 6 cm. Dies reicht in der Regel aus, damit ein Rollifahrer oder Rollatornutzer - mit der richtigen Fahrtechnik - alleine in das Fahrzeug kommt. Bei E-Rollstühlen kann es aber bei einigen Modellen erforderlich sein, die Klapprampe einzusetzen. Die Klapprampe hat eine Länge von 1m, so dass bei 6 cm ein Gefälle von 6% entsteht. Vor der ausgeklappten Rampe ist eine Rangierfläche von 1,5 *1,5 m freizuhalten. Diese Fläche ist innerhalb der Überdachung neben den Sitzen vorgesehen. Die Durchgangsbreite an den Engstellen Werbefläche und/oder Seitenwänd beträgt 1,50m. Dies reicht aus dass sich an dieser Stelle ein Rollifahrer und eine PErson begegnen können. Die DAchvorderkante hat in der REgel einen Abstand von 1,10 m zum Bordstein. Damit wird gewähzrleistet, dass man nahezu trocken in das Fahrzeug einsteigen kann und auf der anderen Seite das Fahrzeug nicht am Dach streift.
Da Bushaltestellen grundsätzlich Bedarfshaltestellen sind, ist ein Anbringen der Werbefläche auf der Ankunftsseite nicht sinnvoll, da sie wartende Fahrgäste verdeckt und der Fahrer diese nicht wahnehmen kann.
Im Netz gibt es 2 Ausnahmen
- Bergstaffelstraße FR aw war eine ehemalige Strab Hst und
- Zellerstraße FR Marienplatz. dies war eine der ersten Werbewartehallen die Ende der 1980 Jahre aufgebaut wurden. Dabei hat man das Verdecken von Fahrgästen festgestellt und seitdem diese Variante nicht mehr gebaut.
Mit den Werbeeinnahmen aus den Flächen werden die Wartehallen finanziert und unterhalten. Der Bau von Buswartehallen ist nicht Aufgabe des Verkehrsunternehmens sondern eine freiwillige Leistung der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Ob jetzt eine Haltestelle ausreichend dimensioniert ist oder nicht, bitte ich doch der Einschätzung der Fachleute zu überlassen, genauso wie die Planung einer solchen. Im Stadtgebiet Stuttgart gibt es 885 Bushaltestellen und ich denke die orientieren sich alle an den örtlichen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen.
Mehr geht immer, aber am Ende des Tages muss einer bezahlen. Im Gegensatz zu den "Wünschern" halten sich der "Bezahler" leider sehr vornehm zurück. Eine Tugend die Manchen hier im Forum auch gut anstehen würde.
Gruß Peter