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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#44
(25. 10. 2020, 07:42)Jack Lanthyer schrieb: Mal etwas interessantes aus der Sicht des Betroffenen, von Marianne Siegenthaler aufgezeichnet: *KLICK*



Vieles, was sie (Von der Redaktion geänderter Name Claudia K.) erzählt hat, kann das Gründe sein, warum sie ausschließlich maskenfrei sein kann/muß. Auch der Kantonswechsel zum einkaufen ist mit der nicht vorhandenen Maskenpflicht begründet, vor allem gut.

Inhaltlicher Bullshit - sorry, das muss so gesagt werden.

Das sind alles vorgeschobene Scheinargumente, um die Maskenpflicht zu umgehen.

Wer von einer Maske tatsächlich gesundheitliche Probleme bekommt, der bekommt sie mit einer Corona-Infektion erst recht und trägt deswegen trotzdem eine Maske oder bleibt zuhause. Und der sollte sich von Arzt Medikament gegen diese Atemprobleme verschreiben lassen und immer mitführen bzw. hat diese und führt sie auch mit.

Ich kenne niemanden, der wegen einer Maske nachweislich solche Probleme bekommen würde, dass er diese deshalb nicht tragen könnte. Ja, ich weiß wovon ich spreche, ich habe selber eine Lungenerkrankung und ich kenne einige Leidensgenossen. Wir nehmen dann aber lieber unser Notfallspray als auf die Maske zu verzichten.

Ich habe auch ein Attest, und trage die Maske trotzdem (genau wegen dem Grund, wegen dem ich das habe). Das Attest ist bei mir nur für den Arbeitgeber erforderlich.

Jeder, der von Attest und Erkrankung faselt, sich dann aber ohne Probleme und ohne Notfallspray im öffentlichen Raum bewegt, den nehme ich nicht für voll.
Der sollte eher zum Psychologen als zum Lungenarzt, denn bei dem sind die Atemprobleme unter der Maske psychologisch verursacht.
Statt Befreiung würde ich dem für den Fall des Falles ein Notfallspray verschreiben.

Befreiung per Attest ohne mitgeführtes Notfallspray halte ich für Betrug und Gefälligkeitsattest.

Lasst Euch das nur nur von einem sagen, der echt Lungenkrank ist, also das hat, was andere als Grund auf ihrem Attest stehen haben.
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