CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Druckversion +- Bahnforum Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB) +-- Forum: sonstige Foren (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Small-Talk (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg (/showthread.php?tid=2913) |
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Jack Lanthyer - 23. 03. 2020 Hallo Forenmitglieder. Das Land Baden-Württemberg verkündet wegen der exponierten Ausbreitung von SARS-CoV-2 eine CoronaVO, das regelt, was erlaubt und was verboten ist. Wichtig ist es, in der Öffentlichkeit die vorgeschriebene Abstandsregel von mindestens 1,5m einzuhalten. Mich ärgert es, als ich heute Morgen im Bahnhof, dessen Ort niemanden etwas angeht, beim Treppensteigen nach Verlassen der Unterführung vom Bahnsteiggleis, den Menschen begegenet bin, die die Abstandsregeln mißachtet haben, dabei war ich so nahe am Geländer, daß ich die Möglichkeit nicht hatte, mich von entgegenkommenden Personen, die die Abstandsregeln mißachten, zu distanzieren. Einen Hinweis meinerseits: Nach meiner Erfahrung hier im Forum, habe ich mich bis jetzt von der Politik zurückgehalten. Da aber hier seit einiger Zeit die Infektionen mit SARS-CoV-2, welches eine Lungenkrankheit Covid-19 auslöst, über die Maßnahmen in den öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie Infektionsbedingte Einschränkungen von öffentlichen Verkehrsmitteln thematisiert wurde, hielt ich es für richtig bzw. wichtig, die CoronaVO hier zu zeigen. Zudem finde ich, daß die Regierung uns die Rechte zu weit beschneidet, nur weil sie nicht in der Lage war, zeitnah und effektiv Maßnahmen zu ergreifen, die Ausbreitung zu vermindern bzw. zu stoppen. Es hat meines Wissens mindestens 2 Monate vorher eine Warnung, die der Regierung nicht entgangen sein kann, gegeben. CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Micha - 24. 03. 2020 Außer einigen Virologen hat bis vor etwa drei Wochen hierzulande leider kaum jemand den Ernst der Lage erkannt. Die jetzigen Maßnahmen sind sicher einschneidend, aber folgerichtig. Dass sich einige nicht daran halten war zu erwarten. Dieser täglich (von Mo. bis Fr.) weitergeführte Podcast zum Thema Corona (vom NDR) ist jedenfalls hörenswert: https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684.html Ganz unaufgeregt und sachlich. RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - dt8.de - 24. 03. 2020 Die Maßnahmen, die die Regierung schon vor einem Monat oder früher hätte ergreifen müssen, wären auch "nur" diejenigen gewesen, die sie jetzt (auch nur halbherzig) ergreift. Insofern verkennt diese Signatur die Tatsachen. RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Jack Lanthyer - 08. 04. 2020 Beate Bahner gab am 07.04.2020 eine Erklärung ab. Sie hat nach gründlicher Überprüfung eine eklatante Verfassungwidrigkeit der Verordnungen festgestellt. Edit Moderation. Der Link enthält die Aufforderung zu einer Straftat. RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - dt8.de - 08. 04. 2020 (08. 04. 2020, 18:41)Jack Lanthyer schrieb: Beate Bahner gab am 07.04.2020 eine Erklärung ab. Sie hat nach gründlicher Überprüfung eine eklatante Verfassungwidrigkeit der Verordnungen festgestellt. Der hier gepostete Link enthielt die Aufforderung, am Ostersamstag an einer Demonstration teilzunehmen. Das kannst du sonstwo posten, hier nicht. Dir sollte bewusst sein, dass das eine Aufforderung zu einer Straftat ist, für die ich persönlich haftbar bin, sobald ich davon Kenntnis habe. Dir ist vielleicht aufgefallen, dass alle anderen seriösen Medien, die darüber berichten, aus gutem Grund keinen Link dazu gepostet haben. Eine Verfassungswidrigkeit haben außerdem nur Verfassungsrichter festzustellen, keine Anwälte. Die gute Dame darf gerne gegen die Verordnung klagen wenn sie sich eingeschränkt fühlt, aber statt ihre Rechte verfassungsgemäß per Klage einzufordern, ruft sie lieber andere zu Straftaten auf. Kein Wort davon, dass sie dagegen klagen will. Als seriöser Anwalt sollte man eigentlich wissen, was man tut und was nicht. RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - AlexB2507 - 08. 04. 2020 Frau Bahner kann ja auf ihre Demo gehen und sich mit Corona infizieren. Dann gibt es aber zufälligerweise keine Beratungsplatz für sie. Oder auch Das ist der größte geistige Dünnschiss seit der "A**"... Ich persönlich möchte niemand aus meinen Freundes- und Familienkreis wegen Corona verlieren. Wir werden am Ende froh sein das wir keinen Donald Trump an der Staatsspitze haben Wenn sie denkt das Virus sei harmlos weil nur 5% der infizierten "schlimmer erkranken". und die Todesrate bei 0,06 liegt. ist sie Blind. Den diese Daten gelten nur wenn das Gesundheitssystem nicht überlastet ist. Italien hat eine Coronasterblichkeit von 6%. Mit ein bisschen Mathe komme ich da schnell auf 4320000 Tote in ganz Deutschland. 80000000 Einwohner * 90% der Bevölkerung könnten sich infizieren * 6% Tote RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Jack Lanthyer - 08. 04. 2020 Gerade habe ich es erfahren, daß sie einen 36-seitigen Eilantrag (Az.: 69/2020) beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik einreicht. Die Adresse kennt jemand, der den Link entfernt und die Erklärung gelesen hat. Und es wurde in dem vorherigen Schreiben (07.04.2020) mit keiner Silbe zu einer Straftat aufgefordert, sondern zu einer Demonstration aufgerufen. Damit es nicht suggeriert wird, daß sie die Leute zu einer "Straftat" aufgerufen hat, hat sie mit dem Verweis auf §14 Abs. 1 Versammlungsgesetz die Teilnehmer der Demo gebeten, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. anzumelden. RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - dt8.de - 08. 04. 2020 (08. 04. 2020, 21:11)Jack Lanthyer schrieb: Gerade habe ich es erfahren, daß sie einen 36-seitigen Eilantrag (Az.: 69/2020) beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik einreicht. Die Adresse kennt jemand, der den Link entfernt und die Erklärung gelesen hat. Das sehen die Behörden (und ich übrigens auch) anders. Sämtliche Maßnahmen sind durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und dieses Gesetz ist rechtmäßig zustande gekommen. Und danach ist eine Demonstation eine Straftat, da die Versammlungsfreiheit durch Maßnahmen nach dem IfSG derzeit eingeschränkt ist und Versammlungen ab 15 Personen als Straftat gelten. Dummerweise stehen im Zweifelsfall die Behörden bei mir vor der Türe und nicht bei Dir. Und die Rechtsanwältin wird mich auch garantiert nicht kostenfrei vor Gericht vertreten und ggf. die Strafe übernehmen, wenn die Behörden hier stehen. Schon weil sie es wegen eigener "Probleme" nicht kann: Und Du wirst mich sicher auch nicht die Kosten übernehmen, ich kenne Dich ja nicht einmal. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/heidelberg-ermittlungen-gegen-anwaeltin-aufruf-zu-widerstand-gegen-corona-auflagen-a-72db6757-1c1a-4d03-bdb3-3c85429448fb https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-aufruf-zu-corona-demo-staatsschutz-ermittelt-gegen-heidelberger-anwaeltin-update-_arid,508747.html Sobald die Dame mit Ihrer Auffassung rechtskräftig vor Gericht Recht erhalten hat, darfst Du den Link hier gerne posten. Vorher nicht, weil das in Zweifel sowohl meine als auch die Existenz dieses Forums gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen schon Eilanträge gegen Kontaktverbote abgelehnt, insofern ist das Ergebnis hier schon vorhersehbar. Edit: ach ja: "Die Polizei weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass man derartige öffentliche Aufrufe zu einer Versammlung in Zeiten der wegen der COVID-19-Pandemie geltenden Beschränkungen weder verbreiten sollte - noch dass man einer solchen Aufforderungen Folge leisten solle." Meinst Du allen ernstes, dass ich deiner "Freiheit" mehr Wert zumesse als dieser Mitteilung der Polizei? Träum weiter. Und noch eines: noch eine solche politisch motivierte Aktion, dann werde ich den User sperren. RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - SSBChris - 08. 04. 2020 (08. 04. 2020, 21:11)Jack Lanthyer schrieb: Und es wurde in dem vorherigen Schreiben (07.04.2020) mit keiner Silbe zu einer Straftat aufgefordert, sondern zu einer Demonstration aufgerufen. Mit der Teilnahme an einer Demonstration verstößt man gegen die aktuellen Verordnungen zur Kontaktsperre und muss mit einer beachtlichen Geldstrafe rechnen. Fest steht doch, dass wir durch soziale Isolation die Ausbreitung des Virus eindämmen oder zumindest verzögern können. Dadurch kann eine Überlastung des Gesundheitssystems, wie man sie bereits in Italien und Spanien erleben kann, vielleicht verhindert werden. Eine Demonstration wäre derzeit nicht nur kontraproduktiv, sondern würde das Leben vieler Menschen unnötig gefährden. CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Micha - 08. 04. 2020 In Zeiten von Corona wird online ,demonstriert'. Als Anwältin sollte sie wissen, dass es keine Genehmigung geben kann. |