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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#38
Berherbergungsverbote zum Beispiel ist auch "Freiheitsberaubung", das zum Glück von den Gerichten gestoppt werden konnten.

Die Maskenpflicht, bzw. das Maskentragen als "Freiheit", wie sie von Markus Söder in Bayern propagiert wurde, ist an Unverschämtheit seinerseits nicht zu überbieten. Für den Anfang, als die SARS-CoV-2-Viren noch "neu" und "unbekannt" waren, hätte man für die einschneidende Maßnahmen Verständnis gehabt, aber die Maßnahmen sind zeitlich begrenzt. Da es Verzögerung bei den Maßnahmen gab, ist nach spätestens einem Monat die (aktuelle) Infektion und die Reproduktionszahlen so weit runter gegangen, daß es keinen Grund für weitere Maßnahmen besteht bzw. bestand. Auch Maskentragen kann, was die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln betrifft, keinen Abstand ersetzen, da sie aufgrund fehlender Normen bzw. nichteinhaltung von den Regeln der Normen, keinen Wirksamkeitsnachweis liefern können (oder gibt es Studien darüber, ob die "Alltagsmasken" und hauptsächlich aus China importierte Masken, die nach deren Normen produziert wurden, die Menschen wirklich wirksam vor der Infektion schützen oder die Infektion minimieren können?) nicht nur für sich, sondern auch für andere eine Gefahr darstellen. Rhinoviren zum Beispiel lassen sich durch Masken nicht aufhalten, und die Bakterien können sich in der Maske vermehren, wenn sie zu lange im feuchten Zustand getragen werden. Masken können nur im begrenztem Zeitraum getragen werden, so lange sie trocken sind, danach sind sie durch frische Masken zu ersetzen, der Eigensicherheit wegen.

Und da immer noch die Mindestabstandsregeln (auch mit Masken) gelten, sind meiner Ansicht nach alle Züge in voller Länge (so weit die Bahnsteiglänge es hergeben) zu jeder Taktzeit ohne Einschränkungen fahren sollten, sollte für die PKW-Besitzer (mit Führerscheinbesitz) weitere Einschränkungen auferlegt werden, damit der Mindestabstand in den öffentlichen Fahrzeugen eingehalten werden kann, so lange die Coronamaßnahmen laufen, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt werden sollten. In keinem öffentlichen Fahrzeug sollte die Auslastung von mehr als 50% der gesamten Sitzplatzkapazität erlaubt werden. Stehplätze, bzw. zwangsstehen sollten verboten werden.

Was die erwähnten Ausgangssperren betrifft, werden die betroffenen Leute das nicht länger mitmachen. Die Gerichte mit Sicherheit auch nicht. Sie werden früher, oder später die verfassungswidrige Regelungen wieder kassieren müssen, wie sie zuvor auch in anderen Fällen es getan haben. Selbst der von der Berliner Regierung versuchten Demonstrationsverbot der Querdenken wurde von zwei Gerichten eingezogen.

Und: Die Leute werden sich weiterhin gegen die derzeitigen Maßnahmen wehren, damit muß man leben, auch mit Viren.
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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 24. 03. 2020, 01:09
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 08. 04. 2020, 21:39
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RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Jack Lanthyer - 24. 10. 2020, 14:16

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