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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#32
(20. 10. 2020, 00:56)dt8.de schrieb: Allerdings müsste die Stadt sich selber mit einem Bußgeld belegen: bei meinen Kindern (Klasse 8 und 11) beginnt der Unterricht an einer Stuttgarter Schule weiterhin zur ersten Stunde.

Na ja, da (unterstes PDF im ersten Link) steht aber auch zu Ziffer 2 a (Anordnung Unterrichtsbeginn ab Klasse 8 frühestens ab zweiter Stunde):

Zitat:2. b) Abweichend von Ziffer 2 a können von den Schulleitungen Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch den versetzten Unterrichtsbeginn die Organisation eines lehrplangerechten Unterrichts nicht möglich ist.

4. Ausnahmen von den Regelungen der Ziff. 1 bis 3 erteilt im Übrigen das Amt für öffentliche Ordnung aus wichtigem Grund im Einzelfall.

Aber auch klar, dass man damit alles begründen kann ...
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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 24. 03. 2020, 01:09
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 08. 04. 2020, 21:39
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RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Andy0711 - 21. 10. 2020, 13:55

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