21. 10. 2020, 13:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 10. 2020, 14:00 von Andy0711.)
(20. 10. 2020, 00:56)dt8.de schrieb: Allerdings müsste die Stadt sich selber mit einem Bußgeld belegen: bei meinen Kindern (Klasse 8 und 11) beginnt der Unterricht an einer Stuttgarter Schule weiterhin zur ersten Stunde.
Na ja, da (unterstes PDF im ersten Link) steht aber auch zu Ziffer 2 a (Anordnung Unterrichtsbeginn ab Klasse 8 frühestens ab zweiter Stunde):
Zitat:2. b) Abweichend von Ziffer 2 a können von den Schulleitungen Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch den versetzten Unterrichtsbeginn die Organisation eines lehrplangerechten Unterrichts nicht möglich ist.
4. Ausnahmen von den Regelungen der Ziff. 1 bis 3 erteilt im Übrigen das Amt für öffentliche Ordnung aus wichtigem Grund im Einzelfall.
Aber auch klar, dass man damit alles begründen kann ...