Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 3.67 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#8
(08. 04. 2020, 21:11)Jack Lanthyer schrieb: Gerade habe ich es erfahren, daß sie einen 36-seitigen Eilantrag (Az.: 69/2020) beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik einreicht. Die Adresse kennt jemand, der den Link entfernt und die Erklärung gelesen hat.

Und es wurde in dem vorherigen Schreiben (07.04.2020) mit keiner Silbe zu einer Straftat aufgefordert, sondern zu einer Demonstration aufgerufen. Damit es nicht suggeriert wird, daß sie die Leute zu einer "Straftat" aufgerufen hat, hat sie mit dem Verweis auf §14 Abs. 1 Versammlungsgesetz die Teilnehmer der Demo gebeten, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. anzumelden.

Das sehen die Behörden (und ich übrigens auch) anders.
Sämtliche Maßnahmen sind durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und dieses Gesetz ist rechtmäßig zustande gekommen.
Und danach ist eine Demonstation eine Straftat, da die Versammlungsfreiheit durch Maßnahmen nach dem IfSG derzeit eingeschränkt ist und Versammlungen ab 15 Personen als Straftat gelten.

Dummerweise stehen im Zweifelsfall die Behörden bei mir vor der Türe und nicht bei Dir. Und die Rechtsanwältin wird mich auch garantiert nicht kostenfrei vor Gericht vertreten und ggf. die Strafe übernehmen, wenn die Behörden hier stehen. Schon weil sie es wegen eigener "Probleme" nicht kann:
Und Du wirst mich sicher auch nicht die Kosten übernehmen, ich kenne Dich ja nicht einmal.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/h...85429448fb
https://www.rnz.de/nachrichten/heidelber...08747.html

Sobald die Dame mit Ihrer Auffassung rechtskräftig vor Gericht Recht erhalten hat, darfst Du den Link hier gerne posten. Vorher nicht, weil das in Zweifel sowohl meine als auch die Existenz dieses Forums gefährdet.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen schon Eilanträge gegen Kontaktverbote abgelehnt, insofern ist das Ergebnis hier schon vorhersehbar.

Edit: ach ja:
"Die Polizei weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass man derartige öffentliche Aufrufe zu einer Versammlung in Zeiten der wegen der COVID-19-Pandemie geltenden Beschränkungen weder verbreiten sollte - noch dass man einer solchen Aufforderungen Folge leisten solle."

Meinst Du allen ernstes, dass ich deiner "Freiheit" mehr Wert zumesse als dieser Mitteilung der Polizei? Träum weiter.

Und noch eines:
noch eine solche politisch motivierte Aktion, dann werde ich den User sperren.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 24. 03. 2020, 01:09
RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von dt8.de - 08. 04. 2020, 21:30
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 08. 04. 2020, 21:39
CoronaVO des Landes B-W - von Micha - 18. 04. 2020, 12:03
War: CoronaVO - von Micha - 07. 05. 2020, 21:29
War: CoronaVO des Landes - von Micha - 09. 05. 2020, 00:05
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 17. 05. 2020, 10:56
War: CoronaVO... - von Micha - 06. 06. 2020, 11:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste