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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#5
(08. 04. 2020, 18:41)Jack Lanthyer schrieb: Beate Bahner gab am 07.04.2020 eine Erklärung ab. Sie hat nach gründlicher Überprüfung eine eklatante Verfassungwidrigkeit der Verordnungen festgestellt.

Edit Moderation. Der Link enthält die Aufforderung zu einer Straftat.

Der hier gepostete Link enthielt die Aufforderung, am Ostersamstag an einer Demonstration teilzunehmen. Das kannst du sonstwo posten, hier nicht. Dir sollte bewusst sein, dass das eine Aufforderung zu einer Straftat ist, für die ich persönlich haftbar bin, sobald ich davon Kenntnis habe. Dir ist vielleicht aufgefallen, dass alle anderen seriösen Medien, die darüber berichten, aus gutem Grund keinen Link dazu gepostet haben.

Eine Verfassungswidrigkeit haben außerdem nur Verfassungsrichter festzustellen, keine Anwälte. Die gute Dame darf gerne gegen die Verordnung klagen wenn sie sich eingeschränkt fühlt, aber statt ihre Rechte verfassungsgemäß per Klage einzufordern, ruft sie lieber andere zu Straftaten auf. Kein Wort davon, dass sie dagegen klagen will.

Als seriöser Anwalt sollte man eigentlich wissen, was man tut und was nicht.
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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 24. 03. 2020, 01:09
RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von dt8.de - 08. 04. 2020, 19:00
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 08. 04. 2020, 21:39
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