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Streckensperrungen & Betriebsunterbrechungen 2016
(02. 11. 2016, 20:15)Sebastian590 schrieb:
Zitat:U19 Bad Cannstatt: Zustieg am Neckarpark nicht möglich

Am 04.11.2016


Am Freitag, 04. November 2016, ab etwa 17:40 Uhr bis 20:00 Uhr ist der Zustieg zur Stadtbahnlinie U19 in Richtung Neugereut an der Haltestelle Neckarpark (Stadion) aufgrund der zeitgleichen Anreise von Fahrgästen zu zwei Konzerten nicht möglich.

Bitte weichen Sie in diesem Zeitraum zwischen NeckarPark (Stadion) und Bad Cannstatt auf die Buslinien 45 und 56 aus.
An der Haltestelle Bad Cannstatt Bahnhof bzw. Bad Cannstatt Wilhelmsplatz besteht Anschluss an die Linien U2 und U19 Richtung Neugereut.


Zitat VVS


Dafür verkehrt in diesem Zeitraum die Linie U11.

Man hat wohl gemerkt das U11 und U19 am NeckarPark zu eng ist Smile

Hallo,

um das nochmals auszugraben und aufzuwärmen: Das lief so, dass die 19er tatsächlich zum Stadion fuhren, dann allerdings nach dem Fahrerstandswechsel sofort das Bahnsteiggleis räumten. Dies führte dazu, dass die 19er bis zur Abfahrt nicht am Bahnsteig, sondern in der Abstellanlage standen, wo wohl keine Fahrgäste hingehören. Deshalb hatte man die Fahrgastmitnahme vom Stadion auf dem 19er gestrichen.

MfG

BW 76
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Ob es wohl so schlimm gewesen wäre als Fahrgast die paar Minuten in der Abstellanlage zu warten?
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(28. 11. 2016, 13:17)mr-it schrieb: Ob es wohl so schlimm gewesen wäre als Fahrgast die paar Minuten in der Abstellanlage zu warten?

Ist aus Versicherungstechnischen Gründen nicht zugelassen.
Grüße: Silvia Weiß
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In den ersten Betriebstagen des 'neuen' 19ers standen 'wir' auch mehrere Minuten in der Abstellanlage (auf dem äußeren Gleis), bedingt durch Bauarbeiten.
Warum sollte das denn (bei verschlossenen Türen) nicht zugelassen sein ?
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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Also eine Zeitlang wurde die RB von Ulm nach Stuttgart zwecks Überholung bei Westerstetten planmäßig auf ein Seitemgleis ohne Bahnsteig gelassen. Da kamm es dann durchaus vor dass man 10 bis 15 dort stand. Ich würde behaupten die Situation am Neckarpark ist ähnlich.

Oder muss der Zug an den Bahnsteig zurückfahren wenn er nach Neugereut fährt?
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Wenn eine Überholung in Westerstetten stattfindet, dann ist das im früheren Bahnhof, außerhalb des Ortes. Da gibt es nur noch einen Bahnsteig hinter dem Empfangsgebäude für Sonderfahrten, reguläre Personenzüge halten am neueren Haltepunkt oberhalb des Ortes. Also schon eine etwas andere Situation, zumal Neckarpark ja Start/Ziel ist.
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(29. 11. 2016, 13:23)mr-it schrieb: Ich würde behaupten die Situation am Neckarpark ist ähnlich.

Mit Verlaub, die Situation ist nicht vergleichbar. Die SSB fährt nach BOStrab, da ist nicht einmal die Rechtsgrundlage dieselbe. Davon abgesehen ist es ein anderer Infrastrukturbetreiber, ein anderes Verkehrsunternehmen und ein anderer Betriebsleiter. Bereits diese Unterschiede lassen einen Vergleich nicht mehr zu.

Viele Grüße

BW 76
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Und wo lässt das die BoStrab nicht zu? Ich sehe keinen Grund warum man den Fahrgästen nicht zumuten kann in der Bahn für maximal 10 Minuten zu sitzen? Ist ja Winter, da wäre ich als Fahrgast froh im warmen zu sitzen als zu laufen.
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(29. 11. 2016, 15:17)mr-it schrieb: Und wo lässt das die BoStrab nicht zu? Ich sehe keinen Grund warum man den Fahrgästen nicht zumuten kann in der Bahn für maximal 10 Minuten zu sitzen? Ist ja Winter, da wäre ich als Fahrgast froh im warmen zu sitzen als zu laufen.
Und wenn es jemandem schlecht wird? Dann ist kein schnelles Eingreifen moeglich. Erst recht wenn der betroffene Fahrgast allein in der Bahn sitzt.
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(29. 11. 2016, 15:17)mr-it schrieb: Und wo lässt das die BoStrab nicht zu? Ich sehe keinen Grund warum man den Fahrgästen nicht zumuten kann in der Bahn für maximal 10 Minuten zu sitzen? Ist ja Winter, da wäre ich als Fahrgast froh im warmen zu sitzen als zu laufen.

Hallo,

ich möchte bitten, meine Beiträge so zu lesen, wie sie dastehen. Ich hatte gar nicht geschrieben, dass die BOStrab es nicht zulasse. Ich hatte dargelegt, dass die These, die Situation sei vergleichbar, nach meiner Auffassung falsch ist. Im Übrigen hatte ich noch diverse andere Punkte genannt, so könnten beispielsweise Betriebsanweisungen, was die Fahrer zu tun oder zu lassen haben, hier eine Rolle spielen. Ich weiß nicht, welche Erfahrungen Du mit der Anwendung der BOStrab oder anderer Rechtsnormen hast; aus meiner Sicht ist der Sachverhalt, dass keine Fahrgäste mitgenommen wurden, nur zu klären, indem man den Betriebsleiter fragt. Rechtsnormen sind keine deterministischen Algorithmen, wo man oben eine Situation reinfüttert und unten kommt ein Ergebnis raus. Da kommt vieles auf die persönliche Einschätzung und auf Abwägungs- und Ermessensentscheidungen an. Aus meiner Sicht kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, aber hier im Forum die tatsächliche Begründung zu ermitteln, wird, die fehlende Teilnahme des Betriebsleiters oder eines seiner Mitarbeiter(innen) vorausgesetzt, nicht möglich sein. Ich möchte daran erinnern, dass die Entscheidungsträger im Unfalle dafür haften können, wenn durch ihre Entscheidung jemand zu Schaden kommt. Sofern die Entscheidungsträger hier Risiken erkannt zu haben glauben, werden sie wegen einer Wartezeit von durchschnittlich maximal 5 Minuten in der Kälte solch ein Risiko wohl kaum eingehen.

Und um mal noch etwas konkreter zu werden und auch einen Vergleich zu bemühen: Warum darf man denn in Vaihingen nicht mit in die Kehranlage fahren? Oder an der Staatsgalerie? Oder am Vogelsang? Da könnte man doch auch in der Wärme warten. Könnte es vielleicht sein, dass gewisse Bereiche des Netzes nicht mit Personen befahren werden sollen oder dürfen?

Viele Grüße

BW 76
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