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Warnblinker vs. Haltestellenleuchten
#11
Hm ich war immer der Meinung, dass dann auch der Gegenverkehr stehen bleiben muss... Mal ganz davon abgesehen, gibt es in Stuttgart so gefährliche Haltestellen überhaupt (noch)?
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#12
(20. 01. 2013, 22:47)noname schrieb: Hm ich war immer der Meinung, dass dann auch der Gegenverkehr stehen bleiben muss... Mal ganz davon abgesehen, gibt es in Stuttgart so gefährliche Haltestellen überhaupt (noch)?

Ich war bisher der Meinung, dass man bei Warnblinker nicht überholen darf, als Entgegenkommender aber nichts Besonderes beachten muss (aufpassen muss man normalerweise immer ;-)); beim Blinken nach links darf man auch nicht Überholen, bei Blinken nach rechts schon.

Eine relativ unübersichtliche Situation ist mir vor Jahren bei einer Fahrt nach Rotenberg von Untertürkheim aus aufgefallen, Linie 60?/62?, Haltestelle war, wenn ich mich richtig erinnere, Aspen.

Edit: Aus Ortenberg Ortenberg gemacht... ;-)
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)
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#13
(20. 01. 2013, 22:47)noname schrieb: Hm ich war immer der Meinung, dass dann auch der Gegenverkehr stehen bleiben muss... Mal ganz davon abgesehen, gibt es in Stuttgart so gefährliche Haltestellen überhaupt (noch)?

Das ist ja keine Stuttgarter Regelung, sondern steht in der Straßenverkehrsordnung. Es ist dann aber Sache der örtlichen Verkehrsbehörden, ob sie die Haltestellen entschärfen oder als Warnblinkhaltestellen ausweisen oder nichts machen. Im Umland gibt es Kommunen, die haben recht viele Haltestellen mit Warnblinkanordnung, andere nicht, obwohl es schon Beispiele geben würde.

Abgesehen davon: was ist gefährlich ?
Eine Haltestelle, bei der Fahrgäste häufig die Straße queren, wo aber keine Ampel oder Querungshilfe zur Verfügung steht, ist schon gefährlich genug, um eine Warnblinkregelung einzuführen. Es reicht schon aus, dass die Situation etwas unübersichtlich ist, das einzuschätzen ist aber Sache der zuständigen Behörden.


(20. 01. 2013, 23:16)botnanger tunnel schrieb: Ich war bisher der Meinung, dass man bei Warnblinker nicht überholen darf, als Entgegenkommender aber nichts Besonderes beachten muss (aufpassen muss man normalerweise immer ;-)); beim Blinken nach links darf man auch nicht Überholen, bei Blinken nach rechts schon.

Die Warnblinkregelung ist leider nie wirklich in den Köpfen der Autofahrer angekommen, vermutlich, weil sie unbequem ist. Auch wenn es über die Jahre besser wird, es gibt immer noch viele, die sich falsch verhalten. Interessant wird es, wenn der erste hinter dem stehenden Bus wartet, der zweite schicksalsergeben dahinter stehen bleibt und der dritte dann zum Überholen ansetzt. Wer sowas mal erleben möchte, braucht nur die Haltestelle Sielmingen Friedrichstraße (35,36,37) mal in der HVZ besuchen.

Und im Grunde hast du recht, der Entgegenkommende hat (beim fahrenden Bus) nichts zu beachten, beim sehenden Bus gilt in beiden Richtungen Schrittgeschwindigkeit.

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