(18. 01. 2013, 18:52)noname schrieb: Das mit dem Warnblinker ist bisschen verwirrend... wenn der Bus sich einer Haltestelle nähert und während dessen bereits den Warnblinker einschaltet, darf er nicht mehr überholt werden (auch der Gegenverkehr muss stehen bleiben). Wenn der Bus aber den Warnblinker erst einschaltet nachdem er in der Haltestelle steht, darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden (auch der Gegenverkehr...).
Und das mit der Abbiegespur könnte auch so gewollt sein, vor allem wenn der Bus an der Kreuzung eigentlich gerade aus fahren muss.
Das ist so nicht ganz richtig...
An bestimmten Haltestellen kann die zuständige Verkehrsbehörde das Einschalten von Warnblinklicht anordnen, d.h. hier MUSS der Busfahrer Warnblinklicht einschalten, sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit. Andersrum ist es auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn er Warnblinklicht an einer Haltestelle einschaltet, an der das eben nicht angeordnet ist. Mir ist aber gerade kein Fall bekannt, wo sowas auch tatsächlich verfolgt wurde.
Damit sich die Fahrer das nicht merken müssen, tragen die Haltestellen das rote oder organgene Dreieck als Hinweis, in den neuen Fahrscheindruckern (LVL, Pflieger etc) kann das auch auf dem Display eingeblendet werden (wenn es vom Betrieb programmiert wurde).
Warnblinker bei fahrendem Bus:
Nähert sich ein Bus einer solchen Haltestelle, so hat er ca. 50m vorher Warnblinklicht einzuschalten und darf es erst ca. 50m später wieder ausschalten. Das macht in der Praxis wenig Sinn, deshalb wird es meist bei Annäherung an die Haltestelle ein- und mit Setzen des Blinkers wieder ausgeschaltet.
Busse, die mit Warnblinklicht in eine Haltestelle einfahren, dürfen nicht überholt werden. Der Gegenverkehr überholt ja nicht, also betrifft es ihn nicht, hier gilt wohl lediglich erhöhte Aufmerksamkeit.
Warnblinker bei stehemdem Bus:
Steht ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht in einer Haltestelle, dann darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt für beide Richtungen, sofern diese nicht baulich voneinander getrennt sind.