30. 03. 2022, 12:03
Nachdem ich im Thema Änderung auf der Buslinie 131 zum 1. Januar 2019 auf diesen StZ-Artikel gestoßen bin, stellten sich mir Fragen zur Ausweiterung der U8-Verkehre. Dort steht, dass wenn man die U8 an Abenden und Wochenenden verkehren lassen würde, man die "Kehre ausbauen" müsse. Damit ist vermutlich eine Erweiterung der Wendeanlage gemeint, nicht ein Abbau der querenden Straße.
1. Warum tauchen abends oder an Wochenenden in Heumaden Probleme auf, die sonst nicht auftauchen? Bzw. hat die StZ vielleicht etwas verwechselt, also unter welchen Voraussetzungen wäre dies tatsächlich notwendig?
2. Welche Erweiterungen wären das? (Annahme: Gleis 1 = auswärtiges Gleis)
a) Will man durch einen Behelfsbahnsteig nach der stadtauswärtigen Verbindung von Gleis 2 zu 1 den Fahrern ermöglichen, die Fahrtrichtung auf dem Streckengleis zügig zu wechseln, sodass ein anderer Zug in Gleis 2 noch parallel bequem ausfahren kann?
b) Will man durch eine zusätzliche oder vorgezogene Weichenverbindung von Gleis 1 auf Gleis 2 ermöglichen, dass man aus der Stadt direkt in Gleis 3 einfahren kann, sodass das Wenden abwechselnd auf Gleis 2 und 3 durchgeführt werden kann?
1. Warum tauchen abends oder an Wochenenden in Heumaden Probleme auf, die sonst nicht auftauchen? Bzw. hat die StZ vielleicht etwas verwechselt, also unter welchen Voraussetzungen wäre dies tatsächlich notwendig?
2. Welche Erweiterungen wären das? (Annahme: Gleis 1 = auswärtiges Gleis)
a) Will man durch einen Behelfsbahnsteig nach der stadtauswärtigen Verbindung von Gleis 2 zu 1 den Fahrern ermöglichen, die Fahrtrichtung auf dem Streckengleis zügig zu wechseln, sodass ein anderer Zug in Gleis 2 noch parallel bequem ausfahren kann?
b) Will man durch eine zusätzliche oder vorgezogene Weichenverbindung von Gleis 1 auf Gleis 2 ermöglichen, dass man aus der Stadt direkt in Gleis 3 einfahren kann, sodass das Wenden abwechselnd auf Gleis 2 und 3 durchgeführt werden kann?