28. 03. 2014, 16:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28. 03. 2014, 16:58 von hopperpl.)
Die "Lärmbelästigung" ist für seh- und höreingeschränke Personen notwendig und muss bis 2022 in allen ÖPNV-Fahrzeugen vorhanden sein. Dies schließt sowohl S-Bahn, als auch Stadtbahn, Straßenbahn und Busse ein. Behinderte Menschen sind nicht verblödet und haben jedes Recht auch am Öffentlichen Personennahverkehr teilzunehmen. Und weil beim ÖPNV bis jetzt immer galt, "Behinderte, nein danke!" ist das nun Gesetz. Das lässt sich schon so direkt sagen, schließlich sind die notwendigen Umbaumaßnahmen überall (ob nun SSB, S-Bahn oder deutschlandweit überall) gewaltig, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Und die Anforderungen, z.B. Blindenleitlinien, Höhenunterscheid Bahn/Bahnsteig oder barrierefreier Zugang sind nicht gerade übertrieben.
Die folgenden Ansagen müssen in dem Fahrzeug durchgeführt werden
- Linienidentifikation und Ziel/Richtung
- Haltestellenidentifikation
- Ausstiegsrichtung
- Sicherheitshinweis bei Höhenunterschied Fahrzeug und Bahnsteig (bei mehr als 5cm Höhe oder 10cm Abstand)
Desweiteren müssen folgende akustische Signale vorhanden sein
- Positionssignal Ausstiegstür (mindestens 3 Sekunden; Ausnahme Bus)
- Wechselwarnsignal vor Türschießvorgang
Prinzipiell sind die Warntöne bei der BR-430 sogar zu kurz und zu leise. Die müssen lauter und länger sein, können dafür aber niederfrequenter werden.
Und zu den Türen ist zu sagen, dass die einfachen Türen beim S-DT8.12 sicherlich nicht bei S-Bahnen eingebaut werden können, bei denen Züge mit 2x 140 km/h (bzw. sogar noch höher) aneinander vorbeifahren. Die S-DT8.12 Türen sind nicht einmal richtig verankert, und lassen sich ohne größere Kraftanstrengung öffnen.
Die folgenden Ansagen müssen in dem Fahrzeug durchgeführt werden
- Linienidentifikation und Ziel/Richtung
- Haltestellenidentifikation
- Ausstiegsrichtung
- Sicherheitshinweis bei Höhenunterschied Fahrzeug und Bahnsteig (bei mehr als 5cm Höhe oder 10cm Abstand)
Desweiteren müssen folgende akustische Signale vorhanden sein
- Positionssignal Ausstiegstür (mindestens 3 Sekunden; Ausnahme Bus)
- Wechselwarnsignal vor Türschießvorgang
Prinzipiell sind die Warntöne bei der BR-430 sogar zu kurz und zu leise. Die müssen lauter und länger sein, können dafür aber niederfrequenter werden.
Und zu den Türen ist zu sagen, dass die einfachen Türen beim S-DT8.12 sicherlich nicht bei S-Bahnen eingebaut werden können, bei denen Züge mit 2x 140 km/h (bzw. sogar noch höher) aneinander vorbeifahren. Die S-DT8.12 Türen sind nicht einmal richtig verankert, und lassen sich ohne größere Kraftanstrengung öffnen.