26. 02. 2011, 10:32
Erzähl mir nicht, das EBA sitzt am Tisch und hilft bei Planungen mit. Bei den Lichtgittern war keiner dabei, die wollten erst eine Wageneinheit umgebaut sehen. Vorschläge gab's keine, im Gegenteil. Das EBA behauptete sogar, die Türen der 423 niemals freigegeben zu haben. Nachdem Personen durch das Spiel der Dichtung zwischen den Türen eingeklemmt und mitgeschleift wurden, ohne dass die Sicherungselektronik dies bemerkte. Als ersten Schritt wollten die alle 423 stilllegen, weil es angeblich nie eine Zulassung gab. Das wurde durch Unterlagen dann revidiert, und daraufhin hat das EBA die automatische Zugabfertigung untersagt. Und die Bahn hat daraufhin gegen das EBA geklagt, mit der Folge, dass die 423 wieder mit automatischer Zugabfertigung bei nur Lichtschranke fahren durfte.