26. 02. 2011, 00:38
Dann hätte es niemals Weiterentwicklungen bei Schienenfahrzeugen gegeben. Wie auch. Es wird nur das genehmigt, was auch real existiert. Und bei der Abnahme wird dann entschieden, obs genehmigt wird, oder nicht. Entsprechend nachgebessert werden muss. Dass sich Vorschriften zwischen Bestellung und Auslieferung ändern können, tut da nichts zu Sache.
Als beim 423 die abgenommenen Lichtschranken plötzlich nicht mehr ausreichend waren, wurden Lichtgitter eingebaut und diese dann abgenommen. Da wurden keine Lichtgitter auf dem Papier vorgestellt, diese dann abgenommen und dann hat man diese eingebaut. Völlig absurd. Stattdessen wurde ein 423 mit Lichtgittern umgebaut, dieser dann abgenommen/genehmigt und anschließend die restliche Flotte umgerüstet. Gleicher Zirkus beim 420plus.
Genauso muss erstmal ein Tango mit Kameras statt Rückspiegeln vorgeführt werden, das wird dann überprüft, und genehmigt - oder auch nicht. Anschließend wird die Flotte gebaut. Und genauso wie jedes andere Teil kann die Genehmigung jederzeit dafür wiederrufen werden. Fakt bleibt aber, dass wenn nie ein Fahrzeug mit Kameras statt Rückspiegeln gebaut wird, es niemals eine Genehmigung dafür geben wird. Weil keine Behörde für Papiertiger je die Verantwortung übernehmen wird. Die übernehmen ja heutzutage schon für nichts die Verantwortung, sondern klatschen einfach eine neue Verfügung dahinter und sind aus dem Schneider. Und da fallen mir zig Sachen aus der Steuerungselektronik der 423 ein, wo das genauso gelaufen ist.
Ach ja, der erste DT8.S musste auch erst fertig gebaut werden, bevor der Umbau letztendlich genehmigt wurde. Hätte auch schiefgehen können - und ging auch. Es waren Nacharbeiten nötig. Für Vorabgenehmigungen interessiert sich doch die Behörde nicht, im Gegenteil. Dann hätten die ja eine Teilverantwortung und könnten möglicherweise bei fehlender Genehmigung am Ende noch zur Kasse gebeten werden.
Und zu den Vorschriften: Dass man keine Lanze an die Front der Bahnen bauen kann, ist ja wohl logisch. Sowas bekommt man nie durch. Die Vorschriften regeln aber nicht, was ein Rückspiegel ist. Bzw. genauer, was ein Rückspiegel nicht ist. Wenn die Behörde die Kamera als Rückspiegel akzeptiert, ist die Vorschrift erfüllt. Geht also nicht darum, Vorrichtungen zum Beobachten der rückwärtigen Umgebung abzuschaffen. Es kann sogar dazu führen, dass alle Rückspiegel in Zukunft verbindlich eine Kamera haben müssen. Weil die Ausbreitung durch die Spiegel Passanten bei der Fahrt erfassen und mitreißen könnte.
Vielleicht könne man ja diesmal in Erwägung ziehen, dass möglicherweise jemand bei Stadler einen Hauch von Ahnung hat. Und das vielleicht deswegen jemand die Idee mit den Kameras hatte. Und der möglicherweise die Vorschriften auch kannte. Und die entsprechenden Anträge gestellt hat. Ausnahmsweise.
Als beim 423 die abgenommenen Lichtschranken plötzlich nicht mehr ausreichend waren, wurden Lichtgitter eingebaut und diese dann abgenommen. Da wurden keine Lichtgitter auf dem Papier vorgestellt, diese dann abgenommen und dann hat man diese eingebaut. Völlig absurd. Stattdessen wurde ein 423 mit Lichtgittern umgebaut, dieser dann abgenommen/genehmigt und anschließend die restliche Flotte umgerüstet. Gleicher Zirkus beim 420plus.
Genauso muss erstmal ein Tango mit Kameras statt Rückspiegeln vorgeführt werden, das wird dann überprüft, und genehmigt - oder auch nicht. Anschließend wird die Flotte gebaut. Und genauso wie jedes andere Teil kann die Genehmigung jederzeit dafür wiederrufen werden. Fakt bleibt aber, dass wenn nie ein Fahrzeug mit Kameras statt Rückspiegeln gebaut wird, es niemals eine Genehmigung dafür geben wird. Weil keine Behörde für Papiertiger je die Verantwortung übernehmen wird. Die übernehmen ja heutzutage schon für nichts die Verantwortung, sondern klatschen einfach eine neue Verfügung dahinter und sind aus dem Schneider. Und da fallen mir zig Sachen aus der Steuerungselektronik der 423 ein, wo das genauso gelaufen ist.
Ach ja, der erste DT8.S musste auch erst fertig gebaut werden, bevor der Umbau letztendlich genehmigt wurde. Hätte auch schiefgehen können - und ging auch. Es waren Nacharbeiten nötig. Für Vorabgenehmigungen interessiert sich doch die Behörde nicht, im Gegenteil. Dann hätten die ja eine Teilverantwortung und könnten möglicherweise bei fehlender Genehmigung am Ende noch zur Kasse gebeten werden.
Und zu den Vorschriften: Dass man keine Lanze an die Front der Bahnen bauen kann, ist ja wohl logisch. Sowas bekommt man nie durch. Die Vorschriften regeln aber nicht, was ein Rückspiegel ist. Bzw. genauer, was ein Rückspiegel nicht ist. Wenn die Behörde die Kamera als Rückspiegel akzeptiert, ist die Vorschrift erfüllt. Geht also nicht darum, Vorrichtungen zum Beobachten der rückwärtigen Umgebung abzuschaffen. Es kann sogar dazu führen, dass alle Rückspiegel in Zukunft verbindlich eine Kamera haben müssen. Weil die Ausbreitung durch die Spiegel Passanten bei der Fahrt erfassen und mitreißen könnte.
Vielleicht könne man ja diesmal in Erwägung ziehen, dass möglicherweise jemand bei Stadler einen Hauch von Ahnung hat. Und das vielleicht deswegen jemand die Idee mit den Kameras hatte. Und der möglicherweise die Vorschriften auch kannte. Und die entsprechenden Anträge gestellt hat. Ausnahmsweise.