(06. 02. 2010, 13:25)AFu schrieb: Hallole,
da hier teilweise von Überlegungen gesprochen wird, die Wagenlängen vom 40-Meter-Raster abweichen zu lassen, ist es meines Wissens auf Grund der Längenbeschränkung in der Hauptwerkstatt nicht geht. Die ist für die damaligen GT4 im 40-Meter-Abschnitten aufgeteilt. Auch die Schiebebühne fasst nur 40-Meter-Einheiten. Der DT8 muss vor der Halle getrennt werden.
Kleiner Irrtum: die Schiebebühne ist 20 Meter lang, so daß ein GT4 oder ein halber DT8 darauf paßt, deswegen muß ein einzelner, kompletter DT8, der insgesamt etwa 40 Meter lang ist, ja auch getrennt werden.
Ein Solotriebwagen nach dem Muster eines hypothetischen "T4", also eines halben DT8 mit zwei Führerständen, würde also durchaus gehen.
Fest vorgegeben ist allerdings tatsächlich dieses 20m-Grundraster, oder genauer gesagt, Größe und Abstand der Drehgestelle wegen der Hebebühnenstände, da diese ursprünlich wirklich genau auf einen GT4 ausgelegt waren.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)