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Großkontrolle gegen Schwarzfahrer
#61
Ich habe mal beobachtet wie der Pflieger-Kontrolleur eine Schwarzfahrerin erwischt hat, die dann an der nächsten Haltestelle aussteigen wollte. Der Kontrolleur, der so schnell die Personalien nicht aufschreiben konnte, ist dann mit ausgestiegen. Das war am Wochenende, die Linie wurde nur im Stundentakt bedient. Ob der Kontrolleur eine Stunde auf den nächsten Pflieger-Bus gewartet hat, oder ob er mit RBS zurück gefahren ist, weiß ich nicht.
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#62
(01. 03. 2012, 15:25)Weinberg_61er schrieb: Das Einzige, was mir mal passiert ist, war eine Kontrolle in der Bahn mit Kontrolleuren in zivil: Kurz bevor ich aussteigen wollte, wurde ich dazu angehalten, meine Fahrkarte zu zeigen, die sich aber in meiner Tasche befand. Bevor ich sie gefunden hätte, wäre die Bahn schon wieder weiter gefahren. Also sagte ich, dass ich hier aussteigen müsste (was der Wahrheit entsprach). Der Kontrolleur meinte, nein, ich soll noch weiter fahren und notfalls eben mit der nächsten Bahn zurück fahren. Mein Kommentar war, dass ich nicht denke, das zu tun, sondern eher vorschlagen würde, er solle mit mir aussteigen. Danach hab ich mich an ihm vorbei geschoben und bin ausgestiegen. Er ist mir aber nicht gefolgt...

Genau das ist mir auch schon mal passiert. Ich stand bereits mit der Hälfte meines Körpers auf dem Bahnsteig und wurde vom Kontrolleur in Zivil regelrecht zurück in die Bahn geschubst, noch bevor er überhaupt was von Fahrkartenkontrolle erwähnte. Hab mich dann an ihm vorbei rausgedrängt und mich bei ihm mit einem Rempler gegen die Schulter bedankt. Bin ja normalerweise ruhig, was sowas angeht, aber wenn ich schon halb ausgestiegen bin will ich nicht wieder zurück in den Bahn gestoßen werden.

Und der zweite kleine Vorfall war, dass ich morgens in der U4 saß und verträumt/verschlafen und mit Kopfhörern in den Ohren nicht realisiert habe, dass gerade kontrolliert wird. Das merkte ich erst, als der Kontrolleur mir von unten die Ohrstöpsel aus den Ohren riss und mich anschnauzte. Dabei riss leider eine kleine, aber wichtige Schutzkappe des Ohrstöpsels ab. War zum Glück nur ein billiger 08/15-Kopfhörer, wäre es ein teurer gewesen hätte ich den Kontrolleur angezeigt. Die mir gegenübersitzende Dame bestätigte auf meine Nachfrage nach der Kontrolle, dass der Kontrolleur mich nicht vorher angesprochen hat, sondern nur an der Tür mal kurz "Fahrkartenkontrolle" genuschelt hat.

Das waren in den 3 Jahren Stuttgart aber auch die einzigen Vorfälle, die ich mit den Kontrolleuren hatte. Im Bus und in der S-Bahn wurde ich übrigens nie kontrolliert...

mfg fox

... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#63
Ist schon sonderbar wie oft man kontrolliert wird. Manchmal kann man Monate fahren ohne Kontrolle. Und dann, ist zwar schon einige Jahrzehnte her, damals wohne ich noch in Leinfelden und der 6er, GT4 fuhr dort hin. Ich also in Leinfelden eingestiegen, wurde auf der Strecke nach Möhringen kontrolliert, dann wieder kurz vor Degerloch und dann die Weinsteige runter nochmals. Beim dritten mal, bei der Monatskarte rüberreichen sagte ich noch, habt ihr heute Ausgang, er schaute erst etwas beleidigt, nachdem ich erzählte wie oft die Bahn schon kontrolliert wurde musste er auch grinsen. Sicher schon über 30 Jahre her, aber an diese Geschichte erinnere ich mich immer noch.
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#64
Bei einer Großkontrolle wurden 250 Schwarzfahrer erwischt.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...c0364.html
Grüße: Silvia Weiß
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#65
(19. 05. 2012, 14:00)SSBaschdi Weiß schrieb: Bei einer Großkontrolle wurden 250 Schwarzfahrer erwischt.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...c0364.html

Na Toll und wieder 3 Idioten die versucht haben trotz anwesender Polizei mit falschen Daten durchzukommen. Confused

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#66
Gott sei dank, wurden diese 3 lieben angezeigt wegen Urkundenfälschung. Ich war vor einigen Jahren auch so ein Opfer, weil jemand meinte da mal, er kann meine Daten bei der Kontrolle angeben :/ Früher lief das eher problematisch ab
Viele Grüße aus Möhringen
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#67
An meinen freien Tagen schaue ich gelegentlich bei Gericht vorbei, ob interessante Verhandlungen anstehen. Heute ist vor dem Böblinger Amtsgericht eine Schwarzfahrerin angeklagt worden, die dreimal innerhalb von sechs Wochen ohne Fahrschein erwischt worden war. Sie hatte auf unschuldig (bzw. kein Vorsatz) plädiert, kam damit aber nicht durch. Strafe: 12 Tagessätze à 40 Euro, also 480 Euro. Außerdem trägt sie die Kosten des Verfahrens.
Auch wenn es sich offenbar um Schwarzfahren in der S-Bahn gehandelt hat, poste ich das in diesem Thread, weil es wie ich finde ganz gut passt. Solche Verfahren gibt es ja wie Sand am Meer, aber wohl gerade deswegen hört und liest man fast garnichts darüber. Achja, die Kontrolleure mussten alle als Zeugen vor Gericht erscheinen, das finde ich einen ziemlichen Aufwand, dafür dass sie eh nur zu bestätigen hatten dass das was sie damals auf den Kontrollzettel geschrieben haben der Wahrheit entspricht.
Dauer der Gerichtsverhandlung: ca. 20 Minuten.
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#68
(29. 05. 2012, 16:20)A streetcar named desire schrieb: Sie hatte auf unschuldig (bzw. kein Vorsatz) plädiert, kam damit aber nicht durch. Strafe: 12 Tagessätze à 40 Euro, also 480 Euro.

Ich kenn mich jetzt nicht so gut mit den Gerichten aus, aber die Tagessätze werden doch glaub ich vom Einkommen berechnet oder? Naja wie auch immer ne Monatskarte hätte sich glaub ich mehr gelohntBig Grin
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#69
(29. 05. 2012, 16:20)A streetcar named desire schrieb: An meinen freien Tagen schaue ich gelegentlich bei Gericht vorbei, ob interessante Verhandlungen anstehen. Heute ist vor dem Böblinger Amtsgericht eine Schwarzfahrerin angeklagt worden, die dreimal innerhalb von sechs Wochen ohne Fahrschein erwischt worden war. Sie hatte auf unschuldig (bzw. kein Vorsatz) plädiert, kam damit aber nicht durch. Strafe: 12 Tagessätze à 40 Euro, also 480 Euro. Außerdem trägt sie die Kosten des Verfahrens.
Auch wenn es sich offenbar um Schwarzfahren in der S-Bahn gehandelt hat, poste ich das in diesem Thread, weil es wie ich finde ganz gut passt. Solche Verfahren gibt es ja wie Sand am Meer, aber wohl gerade deswegen hört und liest man fast garnichts darüber. Achja, die Kontrolleure mussten alle als Zeugen vor Gericht erscheinen, das finde ich einen ziemlichen Aufwand, dafür dass sie eh nur zu bestätigen hatten dass das was sie damals auf den Kontrollzettel geschrieben haben der Wahrheit entspricht.
Dauer der Gerichtsverhandlung: ca. 20 Minuten.

Ich habe 3 Jahre beim Amtsgericht Stuttgart gearbeitet und arbeite jetzt beim Amtsgericht Hamburg. Sowohl hier als auch in Stuttgart hatte ich oft Verfahren zum Schwarzfahren, man kann auch in beiden Städten fast ein eigenes Büro mit eigenem Richter nur für SSB/VVS bzw. HVV eröffnen. Ungewöhnlich ist es aber schon, dass hier alle Kontrolleure erscheinen mussten, normalerweise geht das in 99% aller mündlichen Verhandlungen ohne Zeugen und ein Großteil der Verfahren wird eh meist schriftlich per Strafbefehl geführt. Die Schwarzfahrerin muss also schon etwas im Bundeszentralregister eingetragen haben oder schonmal wegen Schwarzfahren belangt worden sein.

(29. 05. 2012, 17:31)dr84 schrieb: Ich kenn mich jetzt nicht so gut mit den Gerichten aus, aber die Tagessätze werden doch glaub ich vom Einkommen berechnet oder? Naja wie auch immer ne Monatskarte hätte sich glaub ich mehr gelohntBig Grin

Eine Geldstrafe bildet sich aus 2 Komponenten: Die Anzahl der Tagessätze gibt die "Schwere" der Tat an. Die Anzahl liegt im Ermessen des Gerichts. 12 Tagessätze sind hier zu meinen bearbeiteten Verfahren jedoch noch am unteren Rand, i.d.R. waren es immer so 20-30 Tagessätze.
Die Höhe eines Tagessatzes regelt sich in der Tat nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten, also nach Einkommen und Vermögen/Schulden. Selbst eine Person mit Hartz-IV ist laut Rechtssprechung noch in der Lage einen Tagessatz in Höhe von 7€ zu zahlen.

mfg fox

... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#70
Interessante Ausführungen, FoxMcLoud!

(29. 05. 2012, 19:03)FoxMcLoud schrieb: Die Schwarzfahrerin muss also schon etwas im Bundeszentralregister eingetragen haben oder schonmal wegen Schwarzfahren belangt worden sein.
Weder noch. Soweit ich als Laie das verstanden habe ging es darum, dass die Angeklagte die Vorwürfe abgestritten hat. Sie hat sich selber verteidigt und hat argumentiert, dass kein Vorsatz vorgelegen habe. Einmal hätte sie nicht gemerkt dass die Monatskarte abgelaufen war. Einmal hätte sie einen gültigen Fahrschein in der Tasche gehabt, diesen aber bei der Kontrolle nicht gefunden, und die Frist den Fahrschein später nachzureichen hätte sie verschwitzt. Sie hat dann noch Paragraphen des "Dingsgesetzbuchs" (Zitat Angeklagte) zitiert und sei folglich freizusprechen. Nope.

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