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Stuttgart 21 - Gäubahn
Question 
Sah die letzte Planung nicht einen Gleis-Abschluss (-> Wende) auf Höhe des Bbf Stgt.-West vor ?
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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Warnung vor überfüllten S-Bahnen in Vaihingen: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...866ca.html
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(31. 05. 2022, 23:37)Micha schrieb: Sah die letzte Planung nicht einen Gleis-Abschluss (-> Wende) auf Höhe des Bbf Stgt.-West vor ?

Das wäre eben ohne den "Nordhalt". Aber diese Idee/Planung gefällt dem VRS eben nicht. Beschlossen war da AFAIK noch nichts.
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Die DB muß die Panoramastrecke weiter bedienen oder einen Stilllegungsantrag stellen, sagen Gutachter: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...0aca6.html
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Auch beim EBA scheint man von einer Betriebspflicht auszugehen:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...c027f.html
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Zitat:Die genehmigte Unterbrechung stelle keinen Verstoß gegen die Betriebspflicht dar, „wenn sie dazu dient, die sichere Befahrbarkeit der Strecke wiederherzustellen“. [...] Wie mit der Gäubahn zum Hauptbahnhof beim Schwenk auf die neue Tunnelvariante umgegangen werde, sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für diese Variante zu beurteilen.

Betriebspflicht ja, aber eine Unterbrechung stellt keinen Verstoß dagegen dar. Solange am Ende eine der beiden Lösungen (3. Gleis Flughafen oder Pfaffensteigtunnel) gebaut werden scheint aus EBA Sicht also kein riesen Problem zu entstehen.
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(09. 06. 2022, 20:44)automan schrieb:
Zitat:Die genehmigte Unterbrechung stelle keinen Verstoß gegen die Betriebspflicht dar, „wenn sie dazu dient, die sichere Befahrbarkeit der Strecke wiederherzustellen“. [...] Wie mit der Gäubahn zum Hauptbahnhof beim Schwenk auf die neue Tunnelvariante umgegangen werde, sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für diese Variante zu beurteilen.

Betriebspflicht ja, aber eine Unterbrechung stellt keinen Verstoß dagegen dar. Solange am Ende eine der beiden Lösungen (3. Gleis Flughafen oder Pfaffensteigtunnel) gebaut werden scheint aus EBA Sicht also kein riesen Problem zu entstehen.

Das EBA sagt aber nur, die bisher genehmigte Unterbrechung von 6 Monaten stellt keinen Verstoß dar, wenn ...
Zehn Jahre wird das EBA da anders sehen, weil das nicht genehmigt ist.
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Aus dem Amtsblatt: Klarstellung der LHS: https://www.stuttgart.de/pressemitteilun...e-klar.php
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(18. 06. 2022, 09:40)Mario schrieb: Aus dem Amtsblatt: Klarstellung der LHS: https://www.stuttgart.de/pressemitteilun...e-klar.php

Wurde schon mal irgendwo angedeutet, an welcher Stelle der Nordhalt in Form eines "neuen" Bahnhofs geplant ist? Oder geht es grundsätzlich, wie in der Pressemitteilung angedeutet, darum, über die vorhandenen Gleise links nach Feuerbach abzubiegen und dort an den S-Bahn-Gleisen zu halten?
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Question 
Es gab mal eine Skizze @ StZ dazu, finde ich aber nicht mehr.

Die  Trassenkonflikte bei einer Einschleifung Ri. Feuerbach wären  nicht ohne Weiteres abzustellen.
(Vgl. S-Bahn-Baustellen-Linie letzten Sommer)

"Nordhalt" benötigt (angeblich ?) ein eigenes Stw - was zusätzlich einzupreisen wäre ?

Jedenfalls wurde zum sog. "Nordhalt" Ende März 2022 ein Auftrag zur Planung vergeben:
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE...XT:DE:HTML
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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