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Dabei vergißt Du einiges, daß es durchaus auch Fahrgäste gibt, die eine Mehrfahrtenkarte haben, die bis zur Verbundgrenze (muß auch nicht bis zur Grenze gehen) gelten. Und sollen sie das dafür die ganze Fahrtstrecke bezahlen, wenn sie einen Abschnitt entwerten können und im Anschluß zur Mehrfartenkarte einen zusätzlichen Fahrschein kaufen können. Das kommt sie z.T unter dem Strich billiger, als wenn sie die ganze Strecke bezahlen müßten...
Der nächste Haken: Du willst von Degerloch nach Tübingen fahren, (damit meine ich nicht den von Dir angesprochenen Abfahrtsort), wie willst Du das am SSB-Automaten einen durchgehenden Fahrschein lösen?
Ich denke, gar nicht. Das kriegst Du höchstens bis zur letzten Haltestelle vor/an der Verbundgrenze. Ob die SSB-Automaten auch Anschlußfahrscheine über die Verbundgrenzen hinaus ausgeben!? Bei NTA weiß ich das zumindest (Auch hier ist ebenfalls ein Knackpunkt anzusprechen, wenn man die Fahrscheine an SSB-Automaten löst/lösen will.).
Ich nenne mal ein Beispiel: Degerloch (Zone 20) bis Hbf (Zone 10) damit hast Du zwei Zonen bezahlt, da die Zone 20 (bis Obertürkheim) erneut befahren werden kann, könnest Du die DB-Fahrkarte von Obertürkheim nach Tübingen lösen, da Deine Verbundfahrkarte (2 Zonen) von Degerloch bis zur Zonengrenze (Obertürkheim / Zone 20/31) gilt. Dennoch hast Du es nichts eingespart, da Obertürkheim und Hauptbahnhof der gleiche Fahrpreis (11,30 €) berechnet wird. --> VVS-Einzelfahrschein Degerloch - Hbf/Obertürkheim 2,40 € + DB-Fahrschein Hbf bzw. Obertürkheim - Tübingen (11,30 €) = 13,70 €
Anders dagegen: Degerloch --> Bempflingen via Hbf und Plochingen sind mehr als 6 Zonen (6,50 €) dann NALDO ab Bempflingen nach Tübingen (3 Waben für 3,95€ (3,45€ Einzel-Sparschein)). Macht Summarum 10,45 € oder 9,95 €.
Alternativerweise könntest Du eine Fahrkarte von Nürtingen nach Tübingen lösen (DB-Tarif 6,90 € das kostet aber insgesamt mehr, als es Dir lieb ist: 6,90 + 6,50 = 13,40 €).
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Fakt ist jedenfalls - und das kannst du acuh in den Angebotsbedingungen nachlesen, dass das Angebot "Fahrschein zur Weiterfahrt" ausschließlich in Verbindung mit Wochen-, Monats- oder Jahreskarten gilt, die bis zur Verbundgrenze gelten. Das kannst du drehen und wenden wie du willst - es ist einfach so!
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Wenn Du es mir sagst, wo ich die "Angebotsbedingungen" des VVS finde, bisher kannte ich nur die Beförderungsbedingungen vom VVS, die ich im Internet finde, dann könnte ich es auch lesen.
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(31. 01. 2009, 23:37)JeDi schrieb: Fakt ist jedenfalls - und das kannst du acuh in den Angebotsbedingungen nachlesen, dass das Angebot "Fahrschein zur Weiterfahrt" ausschließlich in Verbindung mit Wochen-, Monats- oder Jahreskarten gilt, die bis zur Verbundgrenze gelten. Das kannst du drehen und wenden wie du willst - es ist einfach so!
Mir wurde am DB-Schalter aber schon ein Anschlussfahrschein Böblingen-Rottweil ausgestellt, da mein Verbundpass damals nur bis Böblingen galt, Verbundgrenze wäre in diesem Fall Bondorf (b Herrenberg). Und wir sind auch mal mit einer VVS Tageskarte (bzw. eine Freundin von mir, ich hatte ja mein Studticket) einbrechend von Tübingen bis Bempflingen (damals noch DB-Tarif) und dann weiter nach Stuttgart OHNE Halt in Bempflingen gefahrenn. Dieses Ticket wurde in Tübingen am Schalter ausgestellt und auch der Zugbegleiter hat diese Kombination (DB-Tarif + VVS Tageskarte) anstandslos anerkannt. Die Tageskarte war von der Hinfahrt Vaihingen - Weil im Schönbuch vorhanden, dann Wanderung bis Bebenhausen und von dort mit dem RBS-Tarif nach Tübingen. Nun frage ich dich allen ernstes, ob du in diesem Fall ein DB-Ticket Tübingen - Stuttgart Hbf lösen würdest, wenn dir der Mann im Reisezentrum auf seinen Rat hin einen Fahrschein Tübingen-Bempflingen ausstellt, da man für den Rest ja schon die VVS-Tageskarte hat...
MfG
henchen2410
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(01. 02. 2009, 00:27)henchen2410 schrieb: Mir wurde am DB-Schalter aber schon ein Anschlussfahrschein Böblingen-Rottweil ausgestellt, da mein Verbundpass damals nur bis Böblingen galt, Verbundgrenze wäre in diesem Fall Bondorf (b Herrenberg). Und wir sind auch mal mit einer VVS Tageskarte (bzw. eine Freundin von mir, ich hatte ja mein Studticket) einbrechend von Tübingen bis Bempflingen (damals noch DB-Tarif) und dann weiter nach Stuttgart OHNE Halt in Bempflingen gefahrenn. Dieses Ticket wurde in Tübingen am Schalter ausgestellt und auch der Zugbegleiter hat diese Kombination (DB-Tarif + VVS Tageskarte) anstandslos anerkannt. Die Tageskarte war von der Hinfahrt Vaihingen - Weil im Schönbuch vorhanden, dann Wanderung bis Bebenhausen und von dort mit dem RBS-Tarif nach Tübingen. Nun frage ich dich allen ernstes, ob du in diesem Fall ein DB-Ticket Tübingen - Stuttgart Hbf lösen würdest, wenn dir der Mann im Reisezentrum auf seinen Rat hin einen Fahrschein Tübingen-Bempflingen ausstellt, da man für den Rest ja schon die VVS-Tageskarte hat...
Kurz gesagt: Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Wir reden hier grade über die Ausstellung von Fahrscheinen nach BBPV in Verbund-Binnenralationen - deine Fahrkarten waren jeweils BBPV-Fahrkarten im Verbundfreien Raum (Ich geh davon aus, dass TT-TBEM vor dem 1.1.09 gekauft wurde) - das geht natürlich immer.
MDrummer schrieb:Wenn Du es mir sagst, wo ich die "Angebotsbedingungen" des VVS finde, bisher kannte ich nur die Beförderungsbedingungen vom VVS, die ich im Internet finde, dann könnte ich es auch lesen. Nachdem das kein VVS-Angebot ist, wirst du das beim VVS auch nicht Finden. Einsehen kannst du die Angebotsbedingungen bei jeder Fahrkartenausgabe der Deutschen Bahn Bahn.
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01. 02. 2009, 22:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 02. 2009, 22:31 von Jack Lanthyer.)
Nun, zu der Sache mit dem von JeDi angesprochenen "Angebotsbedingungen", woraufhin ich wirklich keine Lust habe, das Reisezentrum wegen sowas aufzusuchen, wo es doch eine Möglichkeit bestand, solches in der Webseite der Bahn und beim VVS (da die Fahrkarte zur Weiterfahrt im VVS-Bereich in der NTA-Software implementiert ist) zu veröffentlichen.
Eigentlich wollte ich nach einer Weile, wenn ich darauf Lust hatte, am NTA ein Foto zu machen, leider machte die aktuelle Diskussion es erforderlich, heute noch (in Echterdingen) ein paar Abbilder zu beschaffen.
Etwas stutzig macht mich die Sache mit Plüderhausen und Reichenbach (Fils) und zwar, daß ab diesen beiden genannten Bahnhöfen tatsächlich der DB-Tarif gilt, da sollte doch eine leichtigkeit sein, unabhängig von der Fahrkartenart (VVS) in Kombination mit einer DB-Fahrkarte das VVS-Gebiet zu verlassen (das hatte henchen2410 im einbrechenden Verkehr im vorigen Beitrag bereits erwähnt).
Bei dem Gebiet ab Bempflingen gilt der Naldo-Tarif, trotzdem wird eine DB-Fahrkarte ab Bempflingen zu einem Preis von 5,10 € ausgegeben, obwohl das Naldo-Ticket, wie bereits oben erwähnt 3,95 € (Bar); 3,45 € (Geldkarte bzw. NaldoCard) kostet. An der Stelle fände ich das kundenfreundlicher und sinnvoller, wenn die DB die Naldo- und andere Verbundfahrscheine (unter Beachtung von Beförderungs- bzw. Tarifbedingungen der Nachbarverbünde) als Anschlußfahrschein am NTA ausgeben lassen würde...
Übrigens ist die Beschränkung auf die Zeitkarten mit den Beförderungsbedingungen im ausbrechenden Verkehr meiner Meinung nach nicht vereinbar (das gilt für alle Übergangsstellen im ausbrechenden Verkehr).
Und die im rechten Bild erwähnte Angebotsbedingungen, das JeDi es so gerne nennt, verursacht für die Gelegenheitsfahrer, die nicht mit der DB, sondern mit der SSB und anderen VVS-Verkehrsmitteln, die nicht im DB-Tarif einbezogen sind, im Stuttgarter Hbf eintreffen und mit dem Zug weiterfahren wollen, Probleme; Ehrlich gesagt: Wenn ich eine Tageskarte Netz (wie henchen2410 es bereits erwähnt hatte) hätte, wäre ich sicher nicht bereit, für den Ausbrechenden Verkehr die DB-Fahrkarte ab dem Bahnhof innerhalb des Verbundes zu lösen (mit Ausnahme die am Verbundgrenze liegenden Bahnhof, wo dort ein DB-Tarif zur Anwendung kommt, falls an diesem Bahnhof an der Verbundgrenze kein Nachbarverbund ist).
Ich habe mich interessehalber im Naldo-Tarifbestimmungen erkundigt:
--> Naldo-Tarifbestimmungen s. 48, Abs. 10. "Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr".
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Da steht aber trotzdem eindeutig "Zeitkarten" des VVS...
Beim restlichen Beitrag versteh ich irgendwie nicht, was du uns mitteilen willst...
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(02. 02. 2009, 10:34)JeDi schrieb: Da steht aber trotzdem eindeutig "Zeitkarten" des VVS...
Beim restlichen Beitrag versteh ich irgendwie nicht, was du uns mitteilen willst...
Im Tarif (Ein- und Ausbrechender Verkehr) steht nichts von Zeitkarten, dort ist generell von VVS-Fahrscheinen die Rede. Im Zweifel würde ich mich da auf den VVS-Tarif verlassen.
Im Übrigen ist der DB-Anschlußfahrschein so sowieso nicht für alle Fälle ausreichend, da der dort verkaufte immer ab der Verbundgrenze gilt.
Es gibt aber auch andere Fälle, z.B. Verbundpass bis Zuffenhausen und DPT ab Zuffenhausen.
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02. 02. 2009, 18:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02. 02. 2009, 18:32 von Jack Lanthyer.)
(02. 02. 2009, 17:37)dt8.de schrieb: (02. 02. 2009, 10:34)JeDi schrieb: Da steht aber trotzdem eindeutig "Zeitkarten" des VVS...
Beim restlichen Beitrag versteh ich irgendwie nicht, was du uns mitteilen willst... [...]
Im Übrigen ist der DB-Anschlußfahrschein so sowieso nicht für alle Fälle ausreichend, da der dort verkaufte immer ab der Verbundgrenze gilt.
[...] Genau und das Problem ist die Einschränkung auf die VVS-Zeitkarten, die bis zur Verbundgrenze gelten. Nur ab den 3 (im obigen Beitrag habe ich die 3. Übergangsstelle Bondorf vergessen) ausgewählten Übergangsstellen gilt tatsächlich der DB-Tarif, was ich aus meiner Sicht nämlich verwirrend finde, weshalb diese Fahrkarten ab Plüderhausen, Reichenbach/Fils und Bondorf, nur in Verbindung mit den bis zur Grenze gültigen Zeitkarten beschränkt sind und nicht mit den sämtlichen VVS-Fahrscheinen, die bis zur Grenze gelten, kombiniert werden können, obwohl dies eine Möglichkeit besteht.
Im Übrigen war ich bislang der Meinung, daß DB-Fahrscheine innerhalb von Verkehrsverbünden, die nicht Verbundausbrechend bzw. -einbrechend sind, ungültig wären. Es dürften innerhalb von einem Verkehrsverbund nur Verbundfahrscheine verkauft und ausgegeben werden. DB-Fahrscheine wären innerhalb des Verkehrsverbundes nur dann gültig, wenn sie ein- bzw. ausbrechend ausgestellt würden.
Daher finde ich das recht seltsam, daß DB-Fahrscheine (ab der Verbundgrenze der Nachbarverbünde) hier im hiesigen Verbund ausgegeben werden dürfen, obwohl diese innerhalb von Nachbarverbünden ungültig seien, da sie nicht einbrechend, sondern innerhalb vieler Verbünde verwendet werden. Und teurer (wie zum gezeigten Beispiel vgl. DB-Naldo Bempflingen - Tübingen) sind die DB-Fahrscheine ein für alle mal gegenüber die Verbundfahrscheine der Nachbarverbünde.
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Hallo,
(02. 02. 2009, 18:28)MDrummer schrieb: (02. 02. 2009, 17:37)dt8.de schrieb: (02. 02. 2009, 10:34)JeDi schrieb: Da steht aber trotzdem eindeutig "Zeitkarten" des VVS...
Beim restlichen Beitrag versteh ich irgendwie nicht, was du uns mitteilen willst... [...]
Im Übrigen ist der DB-Anschlußfahrschein so sowieso nicht für alle Fälle ausreichend, da der dort verkaufte immer ab der Verbundgrenze gilt.
[...] Genau und das Problem ist die Einschränkung auf die VVS-Zeitkarten, die bis zur Verbundgrenze gelten. Nur ab den 3 (im obigen Beitrag habe ich die 3. Übergangsstelle Bondorf vergessen) ausgewählten Übergangsstellen gilt tatsächlich der DB-Tarif, was ich aus meiner Sicht nämlich verwirrend finde, weshalb diese Fahrkarten ab Plüderhausen, Reichenbach/Fils und Bondorf, nur in Verbindung mit den bis zur Grenze gültigen Zeitkarten beschränkt sind und nicht mit den sämtlichen VVS-Fahrscheinen, die bis zur Grenze gelten, kombiniert werden können, obwohl dies eine Möglichkeit besteht.
Das juckt mich doch nicht, daß diese Fahrscheine nur mit Zeitkarten gültig sind. Dann kaufe ich diese eben nicht. Dann löse ich nämlich eine Fahrkarte wie ich sie ggf. benötige, ob ab genannter Übergangsstelle oder eben ab sonstwo. Diese sind ab da gültig wo mein VVS-Fahrschein endet (und wenn das nach Karlsruhe oder Heilbronn eben Zuffenhausen und nicht die Verbundgrenze ist) und gelten auch mit VVS-Fahrscheinen, die keine Zeitkarten sind. Da benötige ich gar keinen speziellen Übergangstarif.
Im Tarif steht nämlich:
Zitat:7. Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr
Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VVS-Tarifgebietes
liegen, werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betreffenden Ver-
kehrsunternehmen für die gesamte Fahrstrecke ausgegeben. Für Teil-
strecken vorhandene VVS-Tickets werden anerkannt, aber nicht auf den
Gesamtfahrpreis zum durchgehend berechneten Fahrpreis angerechnet.
Wo steht da etwas von Verbundgrenze oder Zeitkarte? Für mich gelten noch immer die im Tarif abgedruckten Bestimmungen, nicht irgendetwas, was mir der Automat anzeigt.
Die Auswahl am Automaten ist vielleicht nur da, um die häufigsten Relationen schneller zu erhalten?
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