Beiträge: 141
Themen: 5
Registriert seit: 06 / 2007
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Werde mich wohl für die Variante mit dem 2ten Plastikverbundspass entscheiden, da man ja nie weiß, ob man den Verbundspass nicht doch nochmal gebrauchen kann...
Gruß
Cliff
Beiträge: 746
Themen: 1
Registriert seit: 07 / 2007
(23. 01. 2009, 20:21)Yugi500 schrieb: Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Werde mich wohl für die Variante mit dem 2ten Plastikverbundspass entscheiden, da man ja nie weiß, ob man den Verbundspass nicht doch nochmal gebrauchen kann... Kleiner Tipp, ist dir aber vielleicht schon bekannt: In den SSB-Kundenzentren am Charlottenplatz, Rothebühlplatz und Hbf (bei letzterem bin ich mir nicht sicher) kann man die Plastikkarte mit Bild sofort mitnehmen, wenn man ein Passbild mitbringt. Das wird dann einfach eingescannt und auf die Karte gedruckt.
Beiträge: 896
Themen: 37
Registriert seit: 06 / 2008
Ich will mich mal in die Tariffragen einreihen - auch wenn ich nicht der Betroffene bin -, darf ein Verbundpaßinhaber, der ein Verbundpaß für das ganze VVS-Netz besitzt, eine Monatskarte bzw. Jahreskarte für eine oder zwei Zonen lösen?
Beiträge: 141
Themen: 5
Registriert seit: 06 / 2007
(23. 01. 2009, 20:43)DasBa schrieb: (23. 01. 2009, 20:21)Yugi500 schrieb: Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Werde mich wohl für die Variante mit dem 2ten Plastikverbundspass entscheiden, da man ja nie weiß, ob man den Verbundspass nicht doch nochmal gebrauchen kann... Kleiner Tipp, ist dir aber vielleicht schon bekannt: In den SSB-Kundenzentren am Charlottenplatz, Rothebühlplatz und Hbf (bei letzterem bin ich mir nicht sicher) kann man die Plastikkarte mit Bild sofort mitnehmen, wenn man ein Passbild mitbringt. Das wird dann einfach eingescannt und auf die Karte gedruckt. Ja, genau das hatte ich vor, da ich am Donnerstag Abend sowieso an der Stadtmitte bin (zwecks Theaterbesuch), dann wollte ich das nebenbei auch noch erledigen.
Beiträge: 753
Themen: 41
Registriert seit: 04 / 2007
23. 01. 2009, 21:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23. 01. 2009, 21:22 von henchen2410.)
(23. 01. 2009, 20:54)MDrummer schrieb: Ich will mich mal in die Tariffragen einreihen - auch wenn ich nicht der Betroffene bin -, darf ein Verbundpaßinhaber, der ein Verbundpaß für das ganze VVS-Netz besitzt, eine Monatskarte bzw. Jahreskarte für eine oder zwei Zonen lösen?
Nein, das geht nicht, die Zonen vom Verbundpass und die Preisstufe müssen mit denen auf dem Verbundpass bzw. dessen Preisstufe übereinstimmen.
(23. 01. 2009, 20:43)DasBa schrieb: Kleiner Tipp, ist dir aber vielleicht schon bekannt: In den SSB-Kundenzentren am Charlottenplatz, Rothebühlplatz und Hbf (bei letzterem bin ich mir nicht sicher) kann man die Plastikkarte mit Bild sofort mitnehmen, wenn man ein Passbild mitbringt. Das wird dann einfach eingescannt und auf die Karte gedruckt.
Geht am Hbf auch, und wenn man nicht lange anstehen will, auch in Degerloch, da ist am Wochenende allerdings geschlossen. In der Stadt ist am Rotebühlplatz in der regel am wenigsten und am Hbf am meisten los ;-)
MfG
henchen2410
Beiträge: 469
Themen: 12
Registriert seit: 11 / 2007
(23. 01. 2009, 18:23)AFu schrieb: Wenn er mit der U14 durch fährt, kann er die Kurzstrecke bereits in der Stadt lösen und damit komplett raus fahren.
Sollte er aber Umsteigen, so muss er an der Umsteigestelle die Karte lösen.
Nein. Kurzstrecken müssen IMMER an der Haltestelle gekauft werden, ab der sie gültig sein sollen.
Beiträge: 753
Themen: 41
Registriert seit: 04 / 2007
(23. 01. 2009, 22:40)JeDi schrieb: Nein. Kurzstrecken müssen IMMER an der Haltestelle gekauft werden, ab der sie gültig sein sollen.
Nicht so ganz, wer von z.B. Vaihingen zur Schreiberstraße will, und eine Zeitkarte Zone 20 hat, kann sich die Kurzstrecke auch schon in Vaihingen rauslassen, und muss dazu nicht am Vogelrain aussteigen. Dazu muss man allerdings ohne Umsteigen fahren. Vom Wallgraben zur Schreiberstraße darf amn die Kurzstrecke also nicht am Wallgraben lösen, da man in Vaihingen am Bahnhof noch umsteigen muss.
MfG
henchen2410
Beiträge: 5.360
Themen: 104
Registriert seit: 04 / 2007
(23. 01. 2009, 17:07)luchs schrieb: (23. 01. 2009, 16:09)DasBa schrieb: (23. 01. 2009, 15:58)JeDi schrieb: Eben nicht. Man muss prinzipiell im Besitz einer *durchgehenden* Fahrkarte sein. Ausnahme: Zeitkarte+Einzelfahrt (ausgenommen Kurzstrecke). Quelle? Angenommen man steigt an der Tarifzonengrenze aus und gleich wieder ein, beginnt also die neue Fahrt mit der zweiten Karte hätte man die gleiche Leistung in Anspruch genommen - ganz regulär auch nach deiner Interpretation.
Funktioniert aber nicht, wenn an der Tarifzonengrenze kein Halt ist, z.B. zwischen Zuffenhausen und Kornwestheim.
Nach DB-Tarifbestimmungen ist eine solche Stückelung nicht zulässig bzw. nur zulässig, wenn der Zug an der Station hält. Im VVS ist das nicht für alle Fälle den Tarigfbestimmungen eindeutig zu entnehmen, aber es ist mehr zulässig als bei der DB.
Beiträge: 746
Themen: 1
Registriert seit: 07 / 2007
(23. 01. 2009, 23:42)dt8.de schrieb: Nach DB-Tarifbestimmungen ist eine solche Stückelung nicht zulässig bzw. nur zulässig, wenn der Zug an der Station hält. Im VVS ist das nicht für alle Fälle den Tarigfbestimmungen eindeutig zu entnehmen, aber es ist mehr zulässig als bei der DB. Also letztes Jahr hat die Kombination "Semesterticket Naldo - einfache Fahrt Metzingen bis Bempflingen - Monatskarte für das VVS-Netz" im IRE von Tübingen nach Stuttgart ohne Probleme funktioniert, und soweit ich weiß hat sich da nichts dran geändert, außer das man die Fahrkarte von Metzingen nach Bempflingen nicht mehr braucht. Der DB sind die Halte des Zuges (zumindest nach meinem Wissen und dem der Zugbegleiter) egal, es muss nur die gesamte Strecke abgedeckt sein. Dazu passt auch diese Pressemitteilung des VVS, in der auch kein Wort darüber verloren wird, dass man in Zügen fahren muss, die in Bempflingen und/oder Metzingen halten. Und da es eine verbundübergreifende Strecke ist, wäre ja zunächst der DB-Tarif anwendbar.
Beiträge: 469
Themen: 12
Registriert seit: 11 / 2007
24. 01. 2009, 00:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24. 01. 2009, 00:49 von JeDi.)
Bitte nicht vermischen. Im ausbrechenden Verkehr geht das ganze - steht auch so im Anhang 3 (isses glaub ich) des VVS-Tarifs. In München z.B. sind Züge aber nur bis zum letzten Haltebahnhof im MVV - der Alex Richtung Allgäu also meist nur bis Pasing...
@henchen2410: Ist mir neu - Quelle?
(23. 01. 2009, 17:07)luchs schrieb: Eben Quelle? Such ich morgen raus - bei so vielen Verbundtarifen, die ich gelesen hab, weiß ich das net auswendig...
(23. 01. 2009, 17:07)luchs schrieb: Und es ist quatsch, JeDi.
Angenommen man steigt an der Tarifzonengrenze aus und gleich wieder ein, beginnt also die neue Fahrt mit der zweiten Karte hätte man die gleiche Leistung in Anspruch genommen - ganz regulär auch nach deiner Interpretation. soweit richtig
(23. 01. 2009, 17:07)luchs schrieb: (die ja eine AGB sind) hier verlässt dich dann deine Argumentation - die Beförderungsbedingungen bzw Tarifbestimmungen sind eben keine AGB im Sinne des BGB.
(23. 01. 2009, 17:07)luchs schrieb: Auch das mit der Kurzstrecke ist doof geregelt. Denn die Regelung ist die, dass man für die Anschlussfahrt ein Einzelticket oder 4-Fahrtenkarte benötigt. Nun ist aber das Kurzstreckenticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen ein Einzelticket (Seite 21) unterliegt jedoch der Einschränkung des "sofortigen Fahrtantritt in Richtung auf das Fahrziel ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung" . Es wird aber nicht gesagt, dass das Fahrtziel die 3. Station sein muss! seit wann denn das?? Das war mal eben kein Einzelfahrschein, sondern ein Kurzstreckenfahrschein... (Was dann auch der Punkt wäre, womit du mich drankriegst
(23. 01. 2009, 17:07)luchs schrieb: In dem Regelung zum Sachverhalt der Anschlussfahrt, bestehen also durchaus Zweifel und im Zweifel geht dies zu Lasten des Verwenders (also dem VVS) der AGB (§304 Absatz 2 BGB).
Beförderungsbedingungen der Eisenbahn (müsste aber eigentlich auch für Straßenbahnen gelten) sind aber keine AGB! Das hängt damit zusammen, dass ein gewisser Herr Hitler die DRG vor eventuellen Regressforderungen schützen wollte, falls Kriegszwecke etc wichtiger sind als der ÖV, und jemand nicht befördert wird. Die damals erlassene EVO (Eisenbahnverkehrsordnung) hat bis heute Bestand.
|