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Das kommt darauf an, wie ehrlich der Busfahrer gewesen wäre.
Wenn der sagt, du wolltest nichts kaufen oder die Situation anders hinstellt und du keinen Zeugen hast wird das in so einer Situation schwierig.
Mit freundlichen Grüßen
Felix
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(12. 04. 2021, 21:17)Micha schrieb: Dieses Thema ist wirklich vielschichtig:
ich entscheide aktuell, ob sich eine Monats-Wertmarke für mich rechnet (u.a. deshalb habe ich auch keine "Polygo").
Neulich wollte ich also eine Tageskarte / 1 Zo. für € 5,20 (vor 1.4.2021) beim Busfahrer lösen (kein FA an H).
Ich hatte den Betrag bereits abgezählt parat (€ 2,- x 2 & € 1,- & 4 x 5 ct. -Stücke).
Der Fahrer weigerte sich aber mir den Fahrausweis zu verkaufen, mit der Begründung, er sei nicht verpflichtet "rote Münzen" anzunehmen.
(Die BefBed des VVS sagen freilich etwas anderes aus).
Also fuhr ich 6 Stationen "schwarz" mit.
Was aber wäre bei einer Fahrausweis-Kontrolle passiert ??
Notfalls die Polizei hinzuziehen. Diese kann ja die Videoaufnahmen der Einstiegskamera bei der SSB anfordern. Ich meine zwar, dass kein Ton aufgezeichnet wird, allerdings dürfte man einen verweigerten Verkauf durch den Busfahrer schon erkennen können. Insbesondere, wenn der Busfahrer schon das Ticket in sein Gerät eintippt, der Kunde dann das Geld auf den Zahlteller legt, der Busfahrer das Ticket plötzlich stoniert, der Kunde das Geld wieder einsammelt und trotzdem mitfährt, was vom Fahrer dann geduldet wird und den Kunden dann nicht auffordert das Fahrzeug wieder zu verlassen. Zudem ist auf den Aufnahmen ja auch zu sehen, wie lange der Kunde schon ohne Ticket (und daher vom Busfahrer geduldet) mitfährt. Das dürfte auch die Glaubwürdigkeit des Kunden stärken, wenn er schon mehrere Stationen mitgefahren ist wenn die Kontrolleure das Fahrzeug betreten. Ist halt nur die Frage, wie lange die Aufzeichnungen gespeichert werden.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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14. 04. 2021, 14:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14. 04. 2021, 14:38 von Stromabnehmer.)
Achtung, OT, da VGC:
Ich glaube, ich bin am 28.3.21 mit einem mehrfach gültigen Ticket gefahren. Ich habe es rechtmäßig am 28.3.21 gekauft, hätte es aber schon früher nutzen können, der Drucker hatte aber offenbar eine Störung. Als ich am 28.3.21 mit dem Bus gen Calw bin, hatte man mir dieses Ticket ausgespuckt:
Wäre das Ticket nicht eigentliche ungültig, da man das Datum nicht sehen kann und ich ja als Fahrgast dazu verpflichtet bin, mich von der Gültigkeit und Vollständigkeit des Tickets zu überzeugen?
Wie wäre ich im Fale einer Kontrole, z.B. in der Nagoldtalbahn davon gekommen? (Also wenn ich ein Ticket mit mehr Zonen gekauft hätte, das eigentlich dort gegolten hätte...)
Wer Rechtschreibfehler macht, wird mit lebenslanger Haft im Rechtschreibcamp namens Peinlichkeit bestraft.
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(14. 04. 2021, 14:37)Stromabnehmer schrieb: Wäre das Ticket nicht eigentliche ungültig, da man das Datum nicht sehen kann und ich ja als Fahrgast dazu verpflichtet bin, mich von der Gültigkeit und Vollständigkeit des Tickets zu überzeugen?
Wie wäre ich im Fale einer Kontrole, z.B. in der Nagoldtalbahn davon gekommen? (Also wenn ich ein Ticket mit mehr Zonen gekauft hätte, das eigentlich dort gegolten hätte...)
Ein Kontrolleur wird da am 28.3. hoffentlich "Im Zweifel für den Angeklagten" walten lassen, denn was hättest du als Fahrgast anders machen können? Ein defekter Drucker liegt in der Verantwortungssphäre des Verkehrsunternehmens. Hättest es vielleicht gleich dem Busfahrer reklamieren können. Aber ob der dir dann das Ticket nochmal neu ausdrucken kann ohne einen neuen Verkauf zu starten weiß ich nicht. Zudem sieht die Fehldruckstelle zu gleichmäßig aus, daher würde wohl auch ein neuer Ausdruck vermutlich denselben Fehler aufweisen.
Und im Streitfalle dürfte das Verkehrsunternehmen anhand der anderen Zahlen auf dem Ticket vielleicht erkennen, wann und wo das Ticket gekauft wurde. Wenn Kauf- und Kontrolltag dann nicht übereinstimmen wäre es Leistungserschleichung.
Gruß aus Hamburg
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(14. 04. 2021, 14:37)Stromabnehmer schrieb: Wäre das Ticket nicht eigentliche ungültig, da man das Datum nicht sehen kann und ich ja als Fahrgast dazu verpflichtet bin, mich von der Gültigkeit und Vollständigkeit des Tickets zu überzeugen?
Wie wäre ich im Fale einer Kontrole, z.B. in der Nagoldtalbahn davon gekommen? (Also wenn ich ein Ticket mit mehr Zonen gekauft hätte, das eigentlich dort gegolten hätte...)
Ich hab vor Jahren mal ein 60€-Ticket bekommen, weil der Entwerter unmittelbar vor Fahrtantritt eine um 4 Stunden zurückliegende Uhrzeit aufgedruckt hatte. Ich hab dann Einspruch dagegen eingelegt - man hat dann den Entwerter überprüft, und den Defekt bestätigt. Damit war die Sache für mich dann erledigt, und ich musste nix bezahlen.
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Wird nach eurem Geschmack bei Abellio und Go Ahead vergleichsweise selten und wenig kontrolliert?
Schwarzfahrer hätten da leichtes Spiel..
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Bei GA auf der Remsbahn, wo ich häufig fahre, ist es nach meinem Empfinden regelmäßig und sehr häufig, am Anfang sogar noch "super-duper" genau mit Start- / Zielbahnhof, Anschlußfahrkarten, Bahncard (einschließlich Unterschriftkontrolle), teils wiederholte Kontrollen, wo auch ein freundliches "Wir-hatten-schon-das-Vergnügen" keinen Eindruck machte und dies und das und Hastdunichtgesehen. Teilweise ging es manchmal schon fast ein wenig ins Nervige, aber vielleicht war ich auch einfach schon zu sehr verwöhnt, da die DB-Regio in den letzten Monaten ihres Betreibertums sozusagen schon eine äußerst angenehme Zurückhaltung in dieser Sache an den Tag gelegt hatte. In der Anfangsphase der "Seuche mit C" gingen dann die Kontrollen mit einem Schlag auf ein Minimum zurück, kamen dann aber in der zweiten Jahreshälfte nach und nach wieder auf, heute haben sie sich gefühlt auf einem normalen Maß (regelmäßig / einmal pro Fahrt) eingespielt. Nur vereinzelt gibt es noch offenbar launenabhängige Schwankungen, da kann dann von der extrem flüchtigen Sichtkontrolle aus der Entfernung bis hin zu umständlicherem "Gruschteln" (sehr selten) und ggf. langen Diskussionen alles dabei sein.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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Also am WE bin ich mit 3 Zügen nach Mühlacker und zurück gefahren (2x Abellio, 1x GA), 0 Kontrollen.
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Ich versteh das Problem nicht, wenn ich 3x mit der S-Bahn fahre hab ich meistens auch 0 Kontrollen.
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(26. 04. 2021, 15:27)Markus.EM schrieb: Wird nach eurem Geschmack bei Abellio und Go Ahead vergleichsweise selten und wenig kontrolliert?
Schwarzfahrer hätten da leichtes Spiel..
Eventuell solltest du auch die aktuelle gesundheitliche Lage da nicht vergessen.
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