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''Schwarz Fahren''
#81
(01. 10. 2020, 13:11)Spiek schrieb: Übelster Clickbait und sehr unprofessionell:
Aus einer "unberechtigten Mehrfachnutzung eines Onlinetickets" machen die StN "Schwarzfahrer mit gefälschten Tickets"

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/i...ca313.html

Vorsicht, das könnte auch richtig sein. Es geht aus dem Artikel nicht eindeutig hervor, was exakt passiert ist. Aber das Abfotografieren eines Online-Tickets von einem anderen Handy z. B. könnte man durchaus als Fälschung werten.

Die weiteren Hinweise in der Wohnung wären auch interessant. Ausgedruckte von anderen Personen weitergeleitete Emails mit Tickets?

Es ist eine Definitionsfrage, was zum Fälschen gehört und was nicht. Illegale Kopien von Dateien könnten das Kriterium durchaus erfüllen. Geldscheine kopieren ist Geldscheine fälschen, oder?

Wie ist das, wenn man die Lizenzdatei eines anderen, in dieser Datei namentlich genannten, installiert (ich denke da vom Vorgang her an Shareware)? Illegal sowieso - ist die Lizenz aber gefälscht? Hier glaube ich, dass das Wort Fälschung nicht angemessen wäre.
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#82
Die Polizei spricht auch von Fälschung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/4721525
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#83
Erstmal soll die STN erklären, was sie mit der "unberechtigten Mehrfachnutzung" meint. Zeigte das Prüfgerät beim Scannen an, dass das Ticket auch schon gerade bei einer anderen Person genutzt wird?

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#84
Mir ist aufgefallen, dass die Kontrollmitarbeiter der DB mittlerweile nicht mehr die auffälligen, klonbigen Terminals haben, sondern einen Drucker am Gürtel und ein Handy, sodass sie mittlerweile kaum noch auffallen.
Wer Rechtschreibfehler macht, wird mit lebenslanger Haft im Rechtschreibcamp namens Peinlichkeit bestraft.
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#85
Pencil 
PM @ StZ (onl. 11.4.2021)
,Fahrkartenkontrolle in Stuttgart - Wer sein Ticket nicht schnell genug findet, muss zahlen'

[...] Ein Rentner aus Stuttgart-Sillenbuch fühlt sich bei einer Fahrscheinkontrolle ungerecht behandelt. 
Obwohl er sein Seniorenticket bei sich gehabt habe und nur nicht schnell genug war, müsse er nun 7 Euro zahlen.
Die SSB kontert [...]
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...e8050.html

... der geschilderte Fall wirft einige Fragen auf, wie ich finde...
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#86
Für den Fall daß ich meinen Verbundpaß mal zuhause vergesse (kam schon vor) habe ich ihn mit dem Smartphone abfotografiert.
Ob das wohl bei einer Kontrolle akzeptiert würde?
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#87
Question 
Gute Idee.

Im obigen Fall fragt man sich schon, wieviel Zeit "angemessen" ist, um nach seinem Fahrausweis zu suchen.
Wenn Hr. Keppner am Charlie kontrolliert wurde, hatte er ja nur relativ  kurz dafür Zeit, da sein Ziel Schloßplatz war.

Andererseits steigt doch der Kontrollör dann mit aus, um den Fahrgast nicht zur Weiterfahrt über sein Ziel (hier: Schloßpl.) hinaus zu nötigen ?!
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#88
In dem Artikel fehlt wirklich eine Zeitangabe, wie lange die Kontrolleure dem Kontrollierten Zeit gelassen haben um sein Ticket zu suchen. Aber auch die Kontrolleure werden sich nicht viel Zeit nehmen können, bis der Rentner sein Ticket vorzeigen kann. Immerhin müssen sie ja noch weiter kontrollieren und das ganze Kontrollteam wird beim Erwischen einer Person ohne Fahrschein gebunden zum "Wachestehen" für einen möglichen Fluchtversuch.
Hier war es anscheinend die Fahrzeit zwischen Charlottenplatz und Schlossplatz, was laut VVS.de eine Fahrzeit von einer Minute ist. Dazu kommt noch die Zeit, die der Kontrolleur braucht, um die Daten des Personalausweises des Fahrgastes in sein Ticketgerät einzutippen. Dazu vielleicht noch eine kurze Diskussion, dass der Rentner seinen Personalausweis vorzeigen möge und das Fahrzeug verlassen möge für die weitere Datenerfassung, wenn er nicht von selbst ausgestiegen wäre. Ich würde daher auf ca. 3-4 Minuten tippen, in welchen der Rentner sein Ticket vorzeigen könnte. Wenn der Rentner sich aber nicht selbst organisieren kann, sind die 7€ Bearbeitungsgebühr für ihn noch recht gut bemessen. Spätestens bei seiner aussichtslosen "Es geht ums Prinzip"-Klage wird er dann ordentlich Geld verbrennen.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#89
@Mario: Mit Glück vielleicht, in der Regel wird es aber nicht akzeptiert.
@Micha: Das ist korrekt.
@FoxMcLoud: Dir stimme ich ebenfalls zu.

Der Artikel wirft prinzipiell einige Fragen auf. So heißt es unter anderem, dass er den Beleg bekommen hat, mit dem er seine Fahrt beenden könne.
Das heißt ja, dass er noch in der Bahn gewesen sein muss, als die Kontrolle beendet war.
Für ein EBE benötigt man wenn man geübt ist und ein Personalausweis vorliegt zwischen einer und zwei Minuten. Plus Wartezeit zum Suchen etc, kann das auf dem Abschnitt Charlottenplatz - Schlossplatz nicht passiert sein. Zumal im Rahmen einer Kontrolle ja auch erst Mal die anderen Passagiere in den umliegenden Sitzen kontrolliert werden um dann zu ihm zurückzukehren. Außerdem hat man als Kontrolleur theoretisch auch während dem Tippen noch die Möglichkeit das EBE ohne Angabe von Gründen abzubrechen, sollte der Fahrschein gefunden werden. Es klingt aber auch so, als ob der Herr nicht mehr weitergesucht hat. Die Frage ist halt inwiefern sich die Situation so zugetragen hat - das wissen wir hier nicht.

Prinzipiell ist "Fahrschein nicht unverzüglich vorgezeigt" ein Grund für ein EBE. Die Dauer ist hierbei Ermessenssache des Prüfers.
Regelmäßig - gerade Rentner scherzen dann erst Mal mit "Oh hab ich jetzt nicht dabei", nur um dann das Ticket doch herauszuholen. Einer hat es bei mir soweit gebracht, dass er mir toternst seinen Ausweis gereicht hat. Erst als das EBE bereits fertiggeschrieben war, reichte er mir dann doch sein Ticket. Da habe ich mich aber auch geweigert das EBE zu stornieren.
Mit freundlichen Grüßen

Felix
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#90
Question 
Dieses Thema ist wirklich vielschichtig:

ich entscheide aktuell, ob sich eine Monats-Wertmarke für mich rechnet (u.a. deshalb habe ich auch keine "Polygo").

Neulich wollte ich also eine Tageskarte / 1 Zo. für € 5,20 (vor 1.4.2021) beim Busfahrer lösen (kein FA an H).
Ich hatte den Betrag bereits abgezählt parat (€ 2,- x 2 & € 1,- & 4 x 5 ct. -Stücke).

Der Fahrer weigerte sich aber mir den Fahrausweis zu verkaufen, mit der Begründung, er sei nicht verpflichtet "rote Münzen" anzunehmen.
(Die BefBed des VVS sagen freilich etwas anderes aus).

Also fuhr ich 6 Stationen "schwarz" mit.
Was aber wäre bei einer Fahrausweis-Kontrolle passiert ??
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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