03. 01. 2019, 18:29
Hier mal eine Erfahrung mit der Fahrpreisrückerstattung durch das Fahrgastrechte-Formular. Ich hatte folgende drei Fälle aus dem letzten halben Jahr gesammelt eingereicht, weil nur Beträge ab 4 Euro ausbezahlt werden. Und weil bei Ländertickets nur pauschal 1,50EUR Rückerstattung vorgesehen sind musste ich sammeln:
1.) BW-Ticket, Umstieg Ortenau-S-Bahn auf DB-RE in Freudenstadt verpasst, eine Stunde Warten.
2.) BW-Ticket, Umstieg S-Bahn Stuttgart auf DB-RE in Stuttgart-HBf verpasst, eine Stunde Warten.
3.) Einzelfahrschein S-Bahn Stuttgart, Kurzstreckenticket für 1,40EUR, die Fahrt ist dann aber ausgefallen.
Nun war ich der Meinung, dass mir 2x 1,50EUR und 1x 1,40EUR = zusammen 4,40EUR Rückerstattung zustehen. Denkste. Heute kamen drei Briefe vom Fahrgastrechtezentrum. Das Ergebnis überrascht mich etwas.
Fall 3) haben sie anstandslos komplett erstattet, aber auch nur weil sie in ihrer eigenen "Urteilsbegründung" Stuttgart-Flughafen mit Stuttgart-Feuerbach verwechselt haben. Nach Stuttgart-Flughafen wäre nämlich eine halbe Stunde später die nächste Bahn gefahren, so dass ich die Fahrt streng genommen garnicht hätte abbrechen dürfen(?).
In den Fällen 1) und 2) haben sie die Entschädigung verweigert, weil die beiden Fälle zusammen nur 2x 1,50EUR = 3EUR Entschädigung wert sind, somit unter den 4EUR Mindestbestellwert - laut telefonischer Auskunft können Entschädigungen aus Ländertickets nicht mit Entschädigungen aus Verkehrsverbünden addiert werden. Alles sehr verworren, warum haben sie denn dann die 1,40EUR aus dem Fall 3) erstattet?!
Ich habe den Aufwand mit dem Einreichen ja sowieso nur aus Prinzip gemacht. Finanziell war das natürlich von vornherein Blödsinn. Nun fasse ich mal zusammen: Abgesehen vom Ärger mit den verpassten Anschlüssen habe ich die Fahrkarten ein halbes Jahr aufgehoben, habe drei Formulare ausgefüllt, den Umschlag unfrankiert abgeschickt, habe heute einmal die kostenpflichtige 01806-Nummer angerufen (20ct aus dem deutschen Festnetz), und dafür erhalte ich jetzt 1,40EUR zurück. Die finanzielle Ausbeute ist also eher mager... Aber es ging wie gesagt vor allem ums Prinzip.
1.) BW-Ticket, Umstieg Ortenau-S-Bahn auf DB-RE in Freudenstadt verpasst, eine Stunde Warten.
2.) BW-Ticket, Umstieg S-Bahn Stuttgart auf DB-RE in Stuttgart-HBf verpasst, eine Stunde Warten.
3.) Einzelfahrschein S-Bahn Stuttgart, Kurzstreckenticket für 1,40EUR, die Fahrt ist dann aber ausgefallen.
Nun war ich der Meinung, dass mir 2x 1,50EUR und 1x 1,40EUR = zusammen 4,40EUR Rückerstattung zustehen. Denkste. Heute kamen drei Briefe vom Fahrgastrechtezentrum. Das Ergebnis überrascht mich etwas.
Fall 3) haben sie anstandslos komplett erstattet, aber auch nur weil sie in ihrer eigenen "Urteilsbegründung" Stuttgart-Flughafen mit Stuttgart-Feuerbach verwechselt haben. Nach Stuttgart-Flughafen wäre nämlich eine halbe Stunde später die nächste Bahn gefahren, so dass ich die Fahrt streng genommen garnicht hätte abbrechen dürfen(?).
In den Fällen 1) und 2) haben sie die Entschädigung verweigert, weil die beiden Fälle zusammen nur 2x 1,50EUR = 3EUR Entschädigung wert sind, somit unter den 4EUR Mindestbestellwert - laut telefonischer Auskunft können Entschädigungen aus Ländertickets nicht mit Entschädigungen aus Verkehrsverbünden addiert werden. Alles sehr verworren, warum haben sie denn dann die 1,40EUR aus dem Fall 3) erstattet?!
Ich habe den Aufwand mit dem Einreichen ja sowieso nur aus Prinzip gemacht. Finanziell war das natürlich von vornherein Blödsinn. Nun fasse ich mal zusammen: Abgesehen vom Ärger mit den verpassten Anschlüssen habe ich die Fahrkarten ein halbes Jahr aufgehoben, habe drei Formulare ausgefüllt, den Umschlag unfrankiert abgeschickt, habe heute einmal die kostenpflichtige 01806-Nummer angerufen (20ct aus dem deutschen Festnetz), und dafür erhalte ich jetzt 1,40EUR zurück. Die finanzielle Ausbeute ist also eher mager... Aber es ging wie gesagt vor allem ums Prinzip.