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SSB Eignungstest
#11
Also ein Durchschnittskellner verdient z.B. 1.800 € (brutto!!!). Würde sich das im Vergleich lohnen?
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#12
Der Durchschnittskellner verdient aber noch x Euro Trinkgeld steuerfrei, der Stadtbahnfahrer y Euro Schichtzuschläge ebenfalls steuerfrei. Ich denke wirklich sinnvoll wäre ein Vergleich netto mit netto.

Die Frage finde ich wirklich interessant, wenn hier also jemand mal eine Hausnummer in den Raum stellen würde würde mich das schon interessieren.
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#13
Hallo,

A streetcar named desire schrieb:Der Durchschnittskellner verdient aber noch x Euro Trinkgeld steuerfrei,

Schön wärs. Die Trinkgelder werden vom Finanzamt geschätzt und versteuert. Und wenn er weniger Trinkgeld erhält als das Finanzamt geschätzt hat, Pech für den Kellner. Versteuern muß er das geschätzte, nicht das wirkliche Trinkgeld.

A streetcar named desire schrieb:der Stadtbahnfahrer y Euro Schichtzuschläge ebenfalls steuerfrei. Ich denke wirklich sinnvoll wäre ein Vergleich netto mit netto.

Netto kann nicht verglichen werden, da die Steuerklassen, Freibeträge usw. bei jedem anders sind. Daher spricht man üblicherweise nur über Bruttogehälter, die jeder auf seine persönlichen Verhältnisse umrechnen muß.
Die Schichtzuschläge sind übrigens nicht immer steuerfrei, das ist gesetzlich ziemlich genau geregelt. Ich (nicht Stadtbahnfahrer) müsste z.B. meine Samstagszuschläge versteuern, erhielte ich welche.
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#14
@dt8.de: Mit den Trinkgeldern hast Du wohl recht, das wusste ich nicht. Und klar, das Netto hängt von den persönlichen Verhältnissen ab, aber es würde den Vergleich stark vereinfachen. Brutto müsste man halt fragen 1.) wieviel Brutto, 2.) wieviel % Zuschläge, 3.) wieviele zuschlagpflichtige Stunden monatlich zusammenkommen, 4.) welche übrigen Zulagen noch dazu kommen.

Wir sollten hier auch nicht darüber diskutieren wie man es am besten vergleichen kann, bzw. ob es zu viel oder zu wenig ist als dass es sich lohnen würde, es sollte einfach mal jemand einen Betrag nennen.

ps: Samstagszuschläge?! Ich arbeite regelmäßig Samstag und Sonntag, aber von Samstagszuschlägen hat in meiner Firma noch keiner was gehört :-( Zuschläge, die die Firma gesetzlich zahlen muss (50% Sonntag, 125% Feiertag, 25% Nacht 20:00 bis 6:00) sind steuerfrei, Zuschläge die die Firma "freiwillig" zahlt müssen versteuert werden, richtig?
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#15
Also liebe Leute groß und klein,

eigentlich für die Allgemeinheit klar, aber trotzdem hier versucht worden. Über Geld redet man doch nicht. Hier wird vermutlich niemand offen prahlen über seine Einkünfte. Vielleicht hätte da der eine oder andere einfach eine offizielle Quelle bemüht. Wir alle kennen doch die Agentur für Arbeit (das ist das Ding, was früher schlicht und ergreifend Arbeitsamt hieß). Und eben diese betreibt nicht nur eine eigene Homepage, sondern eine riesengroße Datenbank mit Berufsbildern, deren Ausbildung, rechtliche Bedingungen, Anforderungen UND (tadaaa!!): Eine In-Etwa-Einschätzung des Einkommens.
Um jetzt nicht irgendwelche Stadtbahner bloß zu stellen verweise ich nur auf berufenet.arbeitsagentur.de, Stichwort "Schienenfahrzeugführer/in". Dort möge dann jeder Interessierte selbst seine Informationen beziehen (wenns denn wirklich so brennt *g*).
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#16
A streetcar named desire schrieb:Und klar, das Netto hängt von den persönlichen Verhältnissen ab, aber es würde den Vergleich stark vereinfachen. Brutto müsste man halt fragen 1.) wieviel Brutto, 2.) wieviel % Zuschläge, 3.) wieviele zuschlagpflichtige Stunden monatlich zusammenkommen, 4.) welche übrigen Zulagen noch dazu kommen.

Brutto macht den Vergleich dennoch überhaupt nur möglich. Die genannten Punkt 1-4 fließen alle in das Brutto ein. Brutto ist das "Gesamt-Brutto", nicht das Tarifgehalt (was Du mit 1.) meinst).
Ein Netto-Gehalt ist - wie schon geschrieben - nicht vergleichbar, weil das bei gleichem Brutto für verschiedene Personen unterschiedlich ausfällt und daher absolut nicht vergleichbar ist.

A streetcar named desire schrieb:ps: Samstagszuschläge?! Ich arbeite regelmäßig Samstag und Sonntag, aber von Samstagszuschlägen hat in meiner Firma noch keiner was gehört :-(

Stehen bei uns in der Betriebsvereinbarung. Das heißt aber nicht, daß man die auch bekommt, weil "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Und wenn die Klausel jeder hat, dann kann man Samstags gerne zusagen was man will ...

A streetcar named desire schrieb:Zuschläge, die die Firma gesetzlich zahlen muss (50% Sonntag, 125% Feiertag, 25% Nacht 20:00 bis 6:00) sind steuerfrei, Zuschläge die die Firma "freiwillig" zahlt müssen versteuert werden, richtig?

Meine ich zwar auch, bin mir da aber nicht sicher.
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#17
Hallo,

Weinberg_61er schrieb:Also liebe Leute groß und klein,

eigentlich für die Allgemeinheit klar, aber trotzdem hier versucht worden. Über Geld redet man doch nicht. Hier wird vermutlich niemand offen prahlen über seine Einkünfte.

Ich glaube nicht, ob man über Einkünfte bei der SSB wirklich einen Grund zum Prahlen hat. Das wäre - ohne jemanden zu nahe treten zu wollen - wahrscheinlich eher ein Grund für Mitleid, insbesondere bei Neuverträgen. Für eine eigene Familie reicht es jedenfalls nicht.

Es soll hier ja keiner seinen Gehaltsnachweis offenlegen, sondern es waren "Hausnummern" gefragt. Diese werden ja sogar bei jeder Verdi-Tarifrunde in der Zeitung genannt, nur daß man nicht so recht weiß, ob diese für die SSB genannten Zahlen auch realistisch sind oder nicht. Insbesondere in Anbetracht der inzwischen auch bei der SSB unterschiedlichen Verträge für Neueinsteiger im Vergleich zu älteren Mitarbeitern.

Ansonsten finde ich solche Fragen allgemein sehr wohl als berechtigt, wenn es darum geht, verschiedene Berufsbilder zu vergleichen.

Und zum "Über Geld spricht man nicht": ich weiß recht genau, was meine Kollegen hier verdienen. Alles andere ist frommer Wunsch der Arbeitgeber, die nämlich nicht wollen, daß Begehrlichkeiten geweckt werden.

Weinberg_61er schrieb:Vielleicht hätte da der eine oder andere einfach eine offizielle Quelle bemüht. ... UND (tadaaa!!): Eine In-Etwa-Einschätzung des Einkommens.
Um jetzt nicht irgendwelche Stadtbahner bloß zu stellen verweise ich nur auf berufenet.arbeitsagentur.de, Stichwort "Schienenfahrzeugführer/in". Dort möge dann jeder Interessierte selbst seine Informationen beziehen (wenns denn wirklich so brennt *g*).

Da steht viel, und ich gehe jetzt mal davon aus, daß der Originalposter das auch kennt. Nur: stimmt das mit den Verhältnissen bei der SSB auch überein? Das ist doch eher unwahrscheinlich, denn
1.) die Zahlen unterscheiden sich bundesweit zu stark, als daß man daraus etwas anfangen könnte, und
2.) gibt es ja auch bei der SSB für Neuanfänger andere Verträge, und die Zahlen dürften nur einen (somit höheren) Durchschnitt angeben als für einen Anfänger real zu erwarten wäre.

Und Tarifverträge zu studieren ist schön und gut, aber daraus kann ein potentieller Bewerber nicht herauslesen, wieviele Überstunden und Zuschläge und ähnliches *in der Praxis* wirklich anfällt.

Und trotz allem oben genanntem muß doch fairerweise gesagt werden, daß die SSB für die Branche überdurchschnittlich bezahlt, allerdings in Stuttgart auch die Lebenshaltungskosten höher sind als anderswo.
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#18
moduni schrieb:Ist ja gut ^^, ich hab es noch nie so mit Verwandschaftsverhältnissen gehabt ^^
Ich war mir nicht sicher, wie eng das zu sehen ist und habe daher nachgeschlagen - und siehe da, es ist unterschiedlich. Deshalb habe ich dich ja auch verteidigt.
dt8.de schrieb:Brutto macht den Vergleich dennoch überhaupt nur möglich. [...]
Es kann da zum Beispiel einen gewaltigen Unterschied machen, ob man verheiratet ist. Ich bin schon gespannt auf meine nächste Gehaltsabrechnung. Dasselbe gilt natürlich auch für Kinder usw.
Problem ist für den Betrieb, dass er immer das gleiche zahlt, egal was der Mitarbeiter letztendlich bekommt. Ich hatte da auch schon einen Bewerber (Single ohne Kinder), der brutto xyz bekommen wollte, was mal jenseits von gut und böse war, aber insbesondere auch zeigt, dass jemand keine Ahnung von Betriebswirtschaft hat. Da könnte man auch sagen: Heirate mal und bekomme zwei Kinder - dann können wir weiter reden.
dt8.de schrieb:Stehen bei uns in der Betriebsvereinbarung. Das heißt aber nicht, daß man die auch bekommt, weil "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Und wenn die Klausel jeder hat, dann kann man Samstags gerne zusagen was man will ...
In der Betriebsvereinbarung gibt's das bei uns nicht, aber ebenso sind Überstunden bei Handlungsbevollmächtigten sowieso auch "mit dem Gehalt" abgegolten, von daher stehen wir auf dem gleichen Stand. Versuch' mal werktags, ein Software-Update einzuspielen, bei dem für ein paar Stunden niemand arbeiten kann - da braucht man einfach ein paar Samstage und/oder Sonntage im Jahr, und wenn man Glück hat, kann man dafür mal früher gehen. Aber anderen geht es auch nicht besser, und daher muss ich auch noch frühzeitig ankündigen, wenn ich mal samstags den Betrieb lahmlege. Immerhin weiß ich jetzt, dass bei der "Bundesagentur für Arbeit" mein Job am ehesten als Betriebsinformatiker zu bezeichnen ist. Ist ja vielleicht auch was wert.
dt8.de schrieb:[...]Ansonsten finde ich solche Fragen allgemein sehr wohl als berechtigt, wenn es darum geht, verschiedene Berufsbilder zu vergleichen.

Und zum "Über Geld spricht man nicht": ich weiß recht genau, was meine Kollegen hier verdienen. Alles andere ist frommer Wunsch der Arbeitgeber, die nämlich nicht wollen, daß Begehrlichkeiten geweckt werden.
Genau so ist es.
dt8.de schrieb:[...] allerdings in Stuttgart auch die Lebenshaltungskosten höher sind als anderswo.
Mit Sicherheit, wobei das in Großstädten halt nun mal üblich ist. Allerdings liegt da Stuttgart neben München und Berlin tatsächlich ziemlich an der Spitze (insbesondere bei der Miete). Immerhin haben wir dafür wenig Arbeitslose.

Letztendlich muss jeder schließlich selber wissen, wo er leben will - und ich bleib' hier. [Ironie]Was soll ich irgendwo, wo es keine DT8 gibt und kein Mensch schwätza ko?[/Ironie]
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#19
dt8.de schrieb:Schön wärs. Die Trinkgelder werden vom Finanzamt geschätzt und versteuert.
Das ist lange her, das hat unser Einheitskanzler sich ausgedacht, und Gerd hats ganz schnell wieder abgeschafft, das war 2001. Seitdem sind Trinkgelder steuerfreies Gebiet. Zum Glück.
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#20
Ich wollte jetzt nicht ernsthaft behaupten, dass man Gehälter am besten netto vergleichen könnte (auch wenn es vielleicht so rüber gekommen ist). Das Problem mit dem Vergleich vom "Gesamt-Brutto" ist aber: es ist jeden Monat anders. Ich arbeite selber in einem Job mit Schichtdienst. In einem "guten" Monat arbeite ich jeden Sonntag, habe viele Frühschichten, und arbeite auch an den Feiertagen. In einem "schlechten" Monat arbeite ich werktags tagsüber. Der Unterschied zwischen diesen Monaten beträgt (brutto = netto) mehrere hundert Euro, und das dürfte bei den Stadtbahnfahrern auch nicht anders sein. Die BVG hat damals ja auch über Ostern (oder war's Pfingsten?) den Streik ausgesetzt, das Ganze nach außen so kommuniziert dass man den Fahrgästen nicht die Feiertage verderben wolle - aber in Wirklichkeit ging's natürlich drum, dass man den Fahrern die Feiertagszuschläge nicht verderben wollte.
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