Heute in der StZ: die Erzieherin einer Kinderkrippe will mit ihrer Gruppe und einem "branchenüblichen" Großkinderwagen in einen SSB-Linienbus einsteigen. Der Fahrer verwehrt ihr dies, wegen angeblicher Sicherheitsbedenken.
Doch damit nicht genug: als die Frau nicht gleich Folge leistete, informierte der Fahrer die Leitstelle, welche über Lautsprecher für alle anderen Fahrgäste hörbar durchsagte, die Frau mit dem großen Kinderwagen solle den Bus verlassen. Durch diese abrupt geschaffene Öffentlichkeit wurde das Ereignis und die Art, wie damit umgegangen wurde, m.E. dann doch etwas peinlich für die gesamte SSB. Das jetzt folgende Medienecho tut wohl ein übriges.
--> Hier geht's zum Artikel in der StZ.
Nachtrag: die Erzieherin und ihre Gruppe warteten anschließend einfach auf den nächsten Bus, der sie dann anstandslos mitnahm.
Hat da nun ein einzelner Busfahrer überreagiert, und die Leitstelle (und somit "die SSB" als offizielle Seite) wurde nur unglücklicherweise mit hineingezogen, oder gibt es da tatsächlich Unstimmigkeiten, Einschränkungen oder eine Grauzone in den Beförderungsbestimmungen, was die Größe und Beschaffenheit von Kinderwagen angeht? Kinderunfreundlichkeit will ich der SSB pauschal ja nun nicht unterstellen.
Weitere Frage: wie sähe es dann eigentlich mit anderen fahr- oder rollbaren Großgepäckstücken aus? Etwa Schrankkoffer, Posthandwagen oder die z.B. an den Frühjahrsfeiertagen unvermeidlichen Bollerwagen? Sind die grundsätzlich erlaubt, verboten, oder liegt das im Ermessen des Fahrers? Ich rede ausdrücklich nicht von Fahrrädern, die sind in den meisten Bussen ja eindeutig verboten.
Doch damit nicht genug: als die Frau nicht gleich Folge leistete, informierte der Fahrer die Leitstelle, welche über Lautsprecher für alle anderen Fahrgäste hörbar durchsagte, die Frau mit dem großen Kinderwagen solle den Bus verlassen. Durch diese abrupt geschaffene Öffentlichkeit wurde das Ereignis und die Art, wie damit umgegangen wurde, m.E. dann doch etwas peinlich für die gesamte SSB. Das jetzt folgende Medienecho tut wohl ein übriges.
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Nachtrag: die Erzieherin und ihre Gruppe warteten anschließend einfach auf den nächsten Bus, der sie dann anstandslos mitnahm.
Hat da nun ein einzelner Busfahrer überreagiert, und die Leitstelle (und somit "die SSB" als offizielle Seite) wurde nur unglücklicherweise mit hineingezogen, oder gibt es da tatsächlich Unstimmigkeiten, Einschränkungen oder eine Grauzone in den Beförderungsbestimmungen, was die Größe und Beschaffenheit von Kinderwagen angeht? Kinderunfreundlichkeit will ich der SSB pauschal ja nun nicht unterstellen.
Weitere Frage: wie sähe es dann eigentlich mit anderen fahr- oder rollbaren Großgepäckstücken aus? Etwa Schrankkoffer, Posthandwagen oder die z.B. an den Frühjahrsfeiertagen unvermeidlichen Bollerwagen? Sind die grundsätzlich erlaubt, verboten, oder liegt das im Ermessen des Fahrers? Ich rede ausdrücklich nicht von Fahrrädern, die sind in den meisten Bussen ja eindeutig verboten.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)