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ZM: Erzieherin mit Vierer-Kinderwagen aus Bus geworfen - Druckversion

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ZM: Erzieherin mit Vierer-Kinderwagen aus Bus geworfen - WN 26 - 06. 02. 2014

Heute in der StZ: die Erzieherin einer Kinderkrippe will mit ihrer Gruppe und einem "branchenüblichen" Großkinderwagen in einen SSB-Linienbus einsteigen. Der Fahrer verwehrt ihr dies, wegen angeblicher Sicherheitsbedenken.
Doch damit nicht genug: als die Frau nicht gleich Folge leistete, informierte der Fahrer die Leitstelle, welche über Lautsprecher für alle anderen Fahrgäste hörbar durchsagte, die Frau mit dem großen Kinderwagen solle den Bus verlassen. Durch diese abrupt geschaffene Öffentlichkeit wurde das Ereignis und die Art, wie damit umgegangen wurde, m.E. dann doch etwas peinlich für die gesamte SSB. Das jetzt folgende Medienecho tut wohl ein übriges.
--> Hier geht's zum Artikel in der StZ.
Nachtrag: die Erzieherin und ihre Gruppe warteten anschließend einfach auf den nächsten Bus, der sie dann anstandslos mitnahm.

Hat da nun ein einzelner Busfahrer überreagiert, und die Leitstelle (und somit "die SSB" als offizielle Seite) wurde nur unglücklicherweise mit hineingezogen, oder gibt es da tatsächlich Unstimmigkeiten, Einschränkungen oder eine Grauzone in den Beförderungsbestimmungen, was die Größe und Beschaffenheit von Kinderwagen angeht? Kinderunfreundlichkeit will ich der SSB pauschal ja nun nicht unterstellen.

Weitere Frage: wie sähe es dann eigentlich mit anderen fahr- oder rollbaren Großgepäckstücken aus? Etwa Schrankkoffer, Posthandwagen oder die z.B. an den Frühjahrsfeiertagen unvermeidlichen Bollerwagen? Sind die grundsätzlich erlaubt, verboten, oder liegt das im Ermessen des Fahrers? Ich rede ausdrücklich nicht von Fahrrädern, die sind in den meisten Bussen ja eindeutig verboten.


RE: ZM: Erzieherin mit Vierer-Kinderwagen aus Bus geworfen - FoxMcLoud - 06. 02. 2014

Du kannst die Frage auch noch um Rollstuhlfahrer (E-Rollstühle und Scooter) und Rollatoren für Gehbehinderte erweitern. Diese sind für diese Personen natürlich notwendig, hier in Hamburg soll es jedoch Vorschriften geben, dass maximal ein großer E-Rollstuhl oder Scooter mitgenommen werden darf, egal ob Solo- oder Gelenkbus. Habe es auch schon hier in Hamburg miterlebt, dass ein weiterer E-Rollstuhlfahrer "aus Sicherheitsgründen" nicht in den Bus gelassen wurde, weil schon ein E-Rollstuhl drin war.
Das hat der zurückgelassene Rollstuhlfahrer (der auch noch eine geistige Beeinträchtigung hatte) natürlich nicht verstehen wollen und manche Fahrgäste auch nicht. Platz genug wäre für einen weiteren E-Rolli gewesen.

Genauso habe ich es aber auch schonmal mit Kinderwagen (sogar noch in Stuttgart) erlebt, dass die Stellfläche mit 3 Kinderwagen bereits belegt war und eine vierte Frau mit Kinderwagen garnicht erst zum Einsteigen gelassen wurde. Die Frau machte ihrem Unmut dann von draußen Luft...

Gruß aus Hamburg


RE: ZM: Erzieherin mit Vierer-Kinderwagen aus Bus geworfen - Mario - 14. 02. 2014

Nun Entwarnung:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nahverkehr-in-stuttgart-viererkinderwagen-sind-nun-offiziell-in-bussen-erlaubt.b21dbf75-e1b3-4e7e-867d-37d055422271.html



RE: ZM: Erzieherin mit Vierer-Kinderwagen aus Bus geworfen - Georg Unsöld - 27. 05. 2014

Da gibt es sogar Kinderwagen wo 6 Kinder darin Platz finden, aber diese Wagen nehmen soviel Platz weg. Kürzlich in der U7 gesehen, man kommt vom Eingang kaum mehr um die Ecke, weil diese Wagen einen ganz erheblichen Platz einnehmen.