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12. 09. 2013, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12. 09. 2013, 17:29 von FoxMcLoud.)
Wie es aussieht ist dann zwischen der jetzigen U6-Endhaltestelle und der Messe kein Zwischenstopp geplant. Würde sich eine Station östlich der A8 in Echterdingen auf Höhe Ulmer Straße oder Heilbronner Straße nicht lohnen? Man könnte doch sicherlich nen Personentunnel unter der A8 in dieses Gebiet bauen, es sieht bei Google Maps wie ein Gewerbegebiet aus. Oder auf Höhe Stadionstraße und Esslinger Straße. Dorf befindet sich ein Wohngebiet und eine A8-Unterführung gibt es auch schon. Sicherlich interessant für Pendler.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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Wollt ich auch grad fragen, ich denke aber das es keine Haltestelle geben wird, dafür is die Beteiligung L.E einfach zu gering. Das ist noch immer die B27, die A8 wird gleich hinterm Fasanenhof auf einer Brücke überquert.
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12. 09. 2013, 17:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12. 09. 2013, 17:58 von hopperpl.)
Echterdingen hat daran kein Interesse. Nicht einmal an der U6 - was anderes lässt sich aus der Kostenaufteilung gar nicht interpretieren. Praktisch übernimmt Stuttgart/SSB die Kosten und versucht die Mehrkosten durch Messe/Flughafen/Echterdingen-Ost wieder reinzuholen.
Code: * 28,0 Mio. - 40% Bund
* 8,0 Mio. - Land BaWü
* 22,0 Mio. - Kreis Stuttgart
* 8,2 Mio. - Kreis Esslingen
* 1,0 Mio. - Stadt Leinfelden/Echterdingen
* 2,8 Mio. - Vorschuss SSB
------
* 70,0 Mio.
So paßt das zusammen, der Bund zahlt 40% nicht 60%. Oder die Zahlen sind falsch.
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(12. 09. 2013, 17:49)hopperpl schrieb: Echterdingen hat daran kein Interesse. Nicht einmal an der U6 - was anderes lässt sich aus der Kostenaufteilung gar nicht interpretieren... Das stimmt, L.-E. hält den Nutzen der Linie, die die Stadt vor allem nur (landwirtschaftliche) Flächen kostet, ebenso wie die doch ziemlich am Rand gelegene Haltestelle für vernachlässigbar gering, ganz im Gegensatz zur Komplettierung der U5 bis Echterdingen, die sie unbedingt will, und mit der eine historische Fehlentscheidung nach über 23 Jahren endlich korrigiert würde. Das heißt natürlich nicht, daß die Haltestelle Esslinger- / Stadionstraße, sollte man es sich eines Tages doch anders überlegen, nicht noch nachträglich gebaut werden könnte.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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13. 09. 2013, 01:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13. 09. 2013, 01:48 von 338kmh.)
(12. 09. 2013, 10:10)hopperpl schrieb: Soweit ich das weiß, nur bis Leinfelden (Markomannenstraße). Das spiegelt sich auch im geringen Zuschuss durch LE wieder. Aber, das heißt gar nichts bis wenig. Es geht eh erstmal nur darum, soviel wie nur möglich vor 2019 durch die Planfeststellung zu bekommen. "Koste es, was es wolle."
Nur bis Markomannenstraße.
Wie kommt ihr alle drauf, dass auf die U6-Haltestelle Echterdingen Stadionstraße verzichtet wird? Da steht doch, dass LE 1 Mio in die "U6-Kasse legt". Die Finanzierung der U5 und der S2 ist unabhängig. Die U5 konnte LE meines Wissens wegen des Baus der Messe und der Führung der U6 über Echterdinger Gebiet und somit bei beidem den Verlust von Fläche zur Folge hatte und noch hat.
Das einzige Indiz dass ich sehe, welches darauf hindeutet ist, dass es keinen Halt am Gewerbegebiet an der Stadionstraße gibt ist, dass oben im Plan der Stuttgarter nur die Haltestellen "Messe West" und "Flughafen/Messe Ost" eingezeichnet sind.
Es geht nicht darum, bis 2019 die Planfeststellung durchzubekommen, sondern darum bis 31.12.2019 mit allem drum und dran fertiggebaut zu haben, weil alles was danach an Rechnungen kommt bislang rechtlich nicht mehr nach dem GVFG bzw. Entflechtungsgesetz des Bundes abgerechnet werden kann und die Bauherren damit auf ihren Kosten sitzen bleiben. Deshalb wird die Fertigstellung der S2 auch mit Dezember 2018 anvisiert, dann hat man immer noch ein Jahr Zeit, wenn Schwierigkeiten auftauchen, und ein Jahr ist nicht viel. Oder man will die Nachbereitung (sprich: Bäume setzen, Grünflächen, Parkanlagen, Plätze anlegen usw.) auch noch abrechnen.
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(12. 09. 2013, 14:44)A streetcar named desire schrieb: Die Baustelle die man von der A8 München-Stuttgart auf Höhe der bisherigen Endhaltestelle sieht - hat die auch schon was mit der U6-Verlängerung zu tun?
Den Fildertunnel nicht unbedingt mit der U6 verwechseln, weil da müsste man sonst noch eine Null bei den Kosten dranhängen.
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(13. 09. 2013, 01:44)338kmh schrieb: Es geht nicht darum, bis 2019 die Planfeststellung durchzubekommen, sondern darum bis 31.12.2019 mit allem drum und dran fertiggebaut zu haben, weil alles was danach an Rechnungen kommt bislang rechtlich nicht mehr nach dem GVFG bzw. Entflechtungsgesetz des Bundes abgerechnet werden kann und die Bauherren damit auf ihren Kosten sitzen bleiben. Deshalb wird die Fertigstellung der S2 auch mit Dezember 2018 anvisiert, dann hat man immer noch ein Jahr Zeit, wenn Schwierigkeiten auftauchen, und ein Jahr ist nicht viel. Oder man will die Nachbereitung (sprich: Bäume setzen, Grünflächen, Parkanlagen, Plätze anlegen usw.) auch noch abrechnen.
Ich mag da zwar völlig daneben liegen, aber sobald die Fördermittel bewilligt sind und das Bauvorhaben physisch begonnen hat, wird der Zuschuss bezahlt. Egal, ob die letzten Arbeitsschritte noch im Januar 2020 durchgeführt werden müssen. Schließlich kommt das Geld ja aus einem Fördertopf. Daraus ergibt sich für mich, dass sobald die Planfeststellung durch ist und der Baubeginn stattgefunden hat, es zur kompletten Auszahlung der Fördermittel kommt.
Reden wir nicht von solchen Spielerei-Szenarien, bei denen der erste Spatenstich im Dezember 2019 erfolgt. Wenn nach Planung der letzte Arbeitsabschnitt im Januar 2020 erfolgt, ergibt sich automatisch, dass dieser Abschnitt nicht mehr gefördert wird - entsprechend wird man den Bauplan ändern, dass sowas nicht passiert. Aber wenn alles genehmigt wird, wird auch alles bezahlt - egal wann es real fertig wird.
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13. 09. 2013, 10:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13. 09. 2013, 10:35 von Mario.)
(13. 09. 2013, 09:28)hopperpl schrieb: Ich mag da zwar völlig daneben liegen, aber sobald die Fördermittel bewilligt sind und das Bauvorhaben physisch begonnen hat, wird der Zuschuss bezahlt. Egal, ob die letzten Arbeitsschritte noch im Januar 2020 durchgeführt werden müssen. Schließlich kommt das Geld ja aus einem Fördertopf. Daraus ergibt sich für mich, dass sobald die Planfeststellung durch ist und der Baubeginn stattgefunden hat, es zur kompletten Auszahlung der Fördermittel kommt.
Zunächst mal gilt die Regel: bis Ende 2019 müssen alle mit Fördermitteln gestützten Verkehrsbauten gebaut und abgerechnet sein. Für rechtzeitig begonnene Vorhaben, die in Zeitverzug geraten, bürgt das Land BW mit einer Landesbürgschaft.
Edit: hier noch eine Nachmeldung, die nun einige der vorher angesprochenen Punkte näher beleuchtet:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...51885.html
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Das ist für mich die gleiche Aussage. Wenn die Planung des Projekts die Fertigstellung vor 2020 festlegt, wird es komplett bezahlt. Andernfalls haben wir nur den Fall, dass es zu einem Zeitverzug kam. Was anderes kann ja gar nicht in Frage kommen. Also ist das wichtigstes, das Projekt so schnell wie möglich durch die Planfeststellung zu bekommen, genehmigt zu bekommen. Dann ist die Finanzierung bzw. Landesbürgschaft darin enthalten.
Das mag jetzt juristisch nicht identisch sein, aber in der Praxis bedeutet es das gleiche. Wenn es nach der Planung nicht vor Ende 2019 reicht, ist automatisch anteilig die Förderung nicht enthalten. Also ist das wichtigste, einen Projekt- und Bauplan zu erstellen, der durch alle Genehmigungsphasen kommt und als Ziel ein Bauende vor 2020 hat. Ob das dann real möglich ist, dieses in der Zeit zu bauen, ist unwichtig. Es wurde so genehmigt und wenn es zeitlich nicht reicht, ist es Zeitverzug.
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(13. 09. 2013, 10:27)hopperpl schrieb: Das ist für mich die gleiche Aussage. Wenn die Planung des Projekts die Fertigstellung vor 2020 festlegt, wird es komplett bezahlt. Andernfalls haben wir nur den Fall, dass es zu einem Zeitverzug kam. Was anderes kann ja gar nicht in Frage kommen. Also ist das wichtigstes, das Projekt so schnell wie möglich durch die Planfeststellung zu bekommen, genehmigt zu bekommen. Dann ist die Finanzierung bzw. Landesbürgschaft darin enthalten.
Das mag jetzt juristisch nicht identisch sein, aber in der Praxis bedeutet es das gleiche. Wenn es nach der Planung nicht vor Ende 2019 reicht, ist automatisch anteilig die Förderung nicht enthalten. Also ist das wichtigste, einen Projekt- und Bauplan zu erstellen, der durch alle Genehmigungsphasen kommt und als Ziel ein Bauende vor 2020 hat. Ob das dann real möglich ist, dieses in der Zeit zu bauen, ist unwichtig. Es wurde so genehmigt und wenn es zeitlich nicht reicht, ist es Zeitverzug.
Nein ist es nicht. Es haben doch jetzt bereits zwei Leute geschrieben, dass bis Ende 2019 abgerechnet worden sein muss. Was danach kommt kann nicht mehr abgerechnet werden, weil es keine Fördertopf mehr gibt!
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