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Dankeschön, ich schau bei Wahlsachen irgendwie lieber das Erste, aber diese Aufschlüsselung gabs da nicht. Aber das ist schon sehr interessant...
Grüßle
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08. 04. 2011, 21:17 von dt8.de.)
(08. 04. 2011, 07:54)luchs schrieb: (07. 04. 2011, 20:01)dt8.de schrieb: Hiermit hast Du allerdings sehr eindrucksvoll belegt, daß Du (..) nicht liest (..) worauf Du antwortest. Das beruht auf Gegenseitigkeit.
(07. 04. 2011, 20:01)dt8.de schrieb: - Wo behaupte ich, daß in Oberschwaben nur ein Bauer wohnt? Soll ich künftig noch dazuschreiben, daß das ein Beispiel ist? Also soviel Intelligenz habe ich eigentlich erwartet, das zu erkennen. Du erklärst das Wahl-Ergebnis von Oberschwaben dadurch, dass dort ein Bauer wohnt, welcher seine Wahlentscheidung sicher nicht von S21 abhängig macht - Das ist ein sehr schlechtes Beispiel - da (a) auch hier die Bauern keine Mehrheit ausmachen und (b) empfinde ich es eine sehr arrogante Einstellung einem Bauern eine Meinung zu S21 abzusprechen - denn auch er fährt mal auf das Landwirtschaftliche Hauptfest und auch er, seine Söhne/Töchter wollen mal zum Flughafen um in Urlaub zu fliegen - Erklär mir bitte warum ist (d)ein Bauern ein passendes Beispiel dafür kein Meinung zu haben? - ich versteh es wirklich nicht.
Natürlich kann er eine Meinung haben, ich habe nie das Gegenteil behauptet. Die Wahrscheinlichkeit daß diese aber seine Wahl beeinflusst ist deutlich geringer als die eines direkt Betroffenen.
(08. 04. 2011, 07:54)luchs schrieb: (07. 04. 2011, 17:35)luchs schrieb: Zudem bin ich der Meinung, das sehr wohl alle Landes-Bürger - auch dein Bauer mit zu bestimmen haben. Habe ich ihn das Recht dazu abgesprochen? Bitte zitiere die Stelle, wo ich das getan haben soll.
(04. 04. 2011, 23:56)dt8.de schrieb: Nehmen wir mal nur die, die es direkt betrifft. Vom Bauern in Oberschwaben dürfen wir doch davon ausgehen, daß er seine Wahlentscheidung nicht davon abhängig gemacht hat.
Wo soll ich ihm da das Recht abgesprochen haben? Das steht da nicht.
(08. 04. 2011, 07:54)luchs schrieb: (08. 04. 2011, 07:54)luchs schrieb: [quote='dt8.de' pid='20974' dateline='1301957817']
Manchmal habe ich das Gefühl, vor Wahlen sollte ein Intelligenztest eingeführt werden und die Wertung der Stimmen sollte an der Höhe des IQ festgelegt werden - um mal zu Deinen Vorschlägen einen weiteren zu bringen.
Aber das wird nicht Deine Zustimmung finden, da bin ich mir sicher. Denn die Verteilung der Stimmen nach Bildungsabschluss für die Wahl habe ich gesehen - sehr interessant. Du ordnest mich in eine Ecke ein - in der ich nicht stehe.
Oh, dann würdest Du dem Vorschlag auch zustimmen? Mehr habe ich nicht geschrieben.
(08. 04. 2011, 07:54)luchs schrieb: Interessant die Presse heute -
Hr. Kretschmann möchte sich nicht mehr auf "Volksabstimmung zu S21" festlegen - stattdessen möchte er mit politischen Mitteln das "Großprojekt auf ein totes Gleis schieben" (LKZ heute).
Jetzt möchte er die Bürger plötzlich (vgl. alte Landesregierung, vgl. Schuster) von einer, von den S21-Gegnern scheinbar einzig akzeptierter, demokratischen Legitimation oder Ablehnung durch Volksabstimmung abhalten.
Ich bin immer mehr Enttäuscht - man kann keiner Partei mehr Ihre Wahlplakat-Sprüche glauben...
Die Grünen würden weiterhin die Bevölkerung darüber abstimmen lassen - wenn das demokratisch erzielte Ergebnis dann umgesetzt würde. Das ist mit der Gesetzgebung im B-W aber nicht möglich, und eine Änderung erfordert die Zustimmung der CDU. Damit ist es nicht wohl möglich.
Weiterhin lass das das Problem der Grünen-Wähler sein, die müssen sich damit abfinden.
Weiterhin will Kretzschmann voher, daß der Schlichterspruch (Stresstest) umgesetzt wird. Das wollen die Befürworter doch auch?
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09. 04. 2011, 10:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09. 04. 2011, 10:29 von luchs.)
(08. 04. 2011, 21:16)dt8.de schrieb: (08. 04. 2011, 07:54)luchs schrieb: Interessant die Presse heute -
Hr. Kretschmann möchte sich nicht mehr auf "Volksabstimmung zu S21" festlegen - stattdessen möchte er mit politischen Mitteln das "Großprojekt auf ein totes Gleis schieben" (LKZ heute).
Jetzt möchte er die Bürger plötzlich (vgl. alte Landesregierung, vgl. Schuster) von einer, von den S21-Gegnern scheinbar einzig akzeptierter, demokratischen Legitimation oder Ablehnung durch Volksabstimmung abhalten.
Ich bin immer mehr Enttäuscht - man kann keiner Partei mehr Ihre Wahlplakat-Sprüche glauben...
Die Grünen würden weiterhin die Bevölkerung darüber abstimmen lassen - wenn das demokratisch erzielte Ergebnis dann umgesetzt würde. Also davon gehe ich doch aus - denn in der Landesverfassung §60 Abs. 5 steht:
Zitat:Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt
(08. 04. 2011, 21:16)dt8.de schrieb: Das ist mit der Gesetzgebung im B-W aber nicht möglich, und eine Änderung erfordert die Zustimmung der CDU. Damit ist es nicht wohl möglich. Landesverfassung §60 Abs. 2
Zitat:Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz erneut beschließt.
Das werden die Grünen zusammen mit der SPD doch wohl noch schaffen. Wo siehst du da eine Zustimmung der CDU von Nöten?
Ich sehe da gar keinen Grund welcher dagegen spricht dieses Verfahren, gemäß Landesverfassung §60 Abs. 2, in einem Koalitionsvertrag zu verabreden.
So schreibt die STZ unter der Überschrift "Verabschieden sich die Grünen vom Wahlversprechen?" völlig zu Recht:
Zitat:Die SPD hält dagegen, dass diese Regelung schon lange in der Landesverfassung nachzulesen sei, den Grünen also bekannt war, als sie ihre Wahlplakate für eine Volksabstimmung druckten.
(08. 04. 2011, 21:16)dt8.de schrieb: ...Weiterhin lass das das Problem der Grünen-Wähler sein, die müssen sich damit abfinden. Ich hab auch nichts anderes erwartet: "Denn der Zweck heiligt die Mittel". Selbst bei den Grünen.
Dabei sollte aber auch bedacht werden, das die Regierung dem ganzen Volke in Verantwortung steht - und nicht nur seinen Wählern.
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(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: Landesverfassung §60 Abs. 2
Zitat:Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz erneut beschließt.
Das werden die Grünen zusammen mit der SPD doch wohl noch schaffen. Wo siehst du da eine Zustimmung der CDU von Nöten?
Ich sehe da gar keinen Grund welcher dagegen spricht dieses Verfahren, gemäß Landesverfassung §60 Abs. 2, in einem Koalitionsvertrag zu verabreden. Das Problem ist Artikel (die Landesverfassung hat keine Paragraphen) 60 Abs. 5 LV BW, in dem es heißt:
Zitat:Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.
Das heißt, die Mehrheit im Sinne des Art. 60 LV BW ist nicht einfach die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sondern diese "Gruppe" muss gleichzeitig ein Drittel aller Stimmbereichtigten ausmachen. Genau das wird wegen der tendenziell geringen Abstimmungsbeteiligung für die Gegner zum Problem.
Wenn man dieses sogenannte Quorum loswerden will, muss man Art. 60 LV BW ändern. Das geht, vereinfacht gesagt, nach Art. 64 Abs. 2 LV BW nur mit einer Zweidrittelmehrheit.
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(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: (08. 04. 2011, 21:16)dt8.de schrieb: (08. 04. 2011, 07:54)luchs schrieb: Interessant die Presse heute -
Hr. Kretschmann möchte sich nicht mehr auf "Volksabstimmung zu S21" festlegen - stattdessen möchte er mit politischen Mitteln das "Großprojekt auf ein totes Gleis schieben" (LKZ heute).
Jetzt möchte er die Bürger plötzlich (vgl. alte Landesregierung, vgl. Schuster) von einer, von den S21-Gegnern scheinbar einzig akzeptierter, demokratischen Legitimation oder Ablehnung durch Volksabstimmung abhalten.
Ich bin immer mehr Enttäuscht - man kann keiner Partei mehr Ihre Wahlplakat-Sprüche glauben...
Die Grünen würden weiterhin die Bevölkerung darüber abstimmen lassen - wenn das demokratisch erzielte Ergebnis dann umgesetzt würde. Also davon gehe ich doch aus - denn in der Landesverfassung §60 Abs. 5 steht:
Zitat:Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt
Die Einschränkung "Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt" führt zu einem undemokratischen Ergebnis, wenn die Mehrheit der abgegegeben Stimmen dafür ist, das Drittel aber nicht erreicht wird.
Demokratie hängt nicht davon, wieviele Uninteressierte es gibt.
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: (08. 04. 2011, 21:16)dt8.de schrieb: Das ist mit der Gesetzgebung im B-W aber nicht möglich, und eine Änderung erfordert die Zustimmung der CDU. Damit ist es nicht wohl möglich. Landesverfassung §60 Abs. 2
Zitat:Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz erneut beschließt.
Das werden die Grünen zusammen mit der SPD doch wohl noch schaffen. Wo siehst du da eine Zustimmung der CDU von Nöten?
Ich sehe da gar keinen Grund welcher dagegen spricht dieses Verfahren, gemäß Landesverfassung §60 Abs. 2, in einem Koalitionsvertrag zu verabreden.
In der Änderung des undemokratischen Teils.
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: So schreibt die STZ unter der Überschrift "Verabschieden sich die Grünen vom Wahlversprechen?" völlig zu Recht:
Zitat:Die SPD hält dagegen, dass diese Regelung schon lange in der Landesverfassung nachzulesen sei, den Grünen also bekannt war, als sie ihre Wahlplakate für eine Volksabstimmung druckten.
In der Landesverfassung steht nicht, daß das Parlament dem Willen des Volkes nicht nachkommen darf, wenn das Quorum nicht erreicht wird.
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: Dabei sollte aber auch bedacht werden, das die Regierung dem ganzen Volke in Verantwortung steht - und nicht nur seinen Wählern.
Daher eine Volksabstimmung, und die Mehrheit entscheidet. Ohne Quorum. Dann sind wir uns einig, daß eine Abstimmung durchgeführt werden soll, wenn es dann noch interessant ist.
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Landesverfassung §60 Abs. 5 steht:
Zitat:Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt
(09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: Die Einschränkung "Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt" führt zu einem undemokratischen Ergebnis, wenn die Mehrheit der abgegegeben Stimmen dafür ist, das Drittel aber nicht erreicht wird.
Demokratie hängt nicht davon, wieviele Uninteressierte es gibt. Doch - weil bei zu geringer Wahlbeteiligung populistische Strömungen überhand nehmen können. Das sind die bewusst hohen Hürden unserer Verfassungsschreiber - die ich sehr wohl für Gerechtfertigt halte.
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: Landesverfassung §60 Abs. 2
Zitat:Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz erneut beschließt.
Das werden die Grünen zusammen mit der SPD doch wohl noch schaffen. Wo siehst du da eine Zustimmung der CDU von Nöten?
Ich sehe da gar keinen Grund welcher dagegen spricht dieses Verfahren, gemäß Landesverfassung §60 Abs. 2, in einem Koalitionsvertrag zu verabreden. (09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: In der Änderung des undemokratischen Teils. Das halte ich dann aber wieder für undemokratisch - weil dies Tür und Tor öffnet Dinge dadurch zu entscheiden, dass man eine Entscheidung durch Volksentscheid mal nur in bestimmten Kreisen thematisiert. Eine Verfassung ist nichts was man mal eben für einen Einzelfall ändern sollte - das kann auch noch in 50 oder 100 oder mehr Jahren Folgen haben - und will wohl überdacht sein.
(09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: In der Landesverfassung steht nicht, daß das Parlament dem Willen des Volkes nicht nachkommen darf, wenn das Quorum nicht erreicht wird. Ach plötzlich darf wieder das Parlament entscheiden
Als die alte Regierung dies Pro S21 tat - skandierten viele auf der Straße das dass doch nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei und nur durch Volksentscheid zu legitimieren wäre...
Ich will noch am Ende erwähnen - ich bin kein Anhänger oder Wähler der alten Regierung.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09. 04. 2011, 19:57 von henchen2410.)
(09. 04. 2011, 13:31)DasBa schrieb: Wenn man dieses sogenannte Quorum loswerden will, muss man Art. 60 LV BW ändern. Das geht, vereinfacht gesagt, nach Art. 64 Abs. 2 LV BW nur mit einer Zweidrittelmehrheit.
Es würde auch ohne die CDU gehen, wenn das Parlament mit einfacher Mehrheit eine entsprechende Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung erwirkt, dann kommt allerdings die nächste Hürde. Wenn die Verfassung durch Volksabstimmung geändert werden soll, dann müssen mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten zustimmen. Wenn man allerdings beide Abstimmungen an einem Tag durchführen würde, und ordentlich Werbung dafür macht, könnte das schon knackbar sein, wenn man davon ausgeht, dass eine große Mehrheit der Abstimmenden sich selbst mehr Macht geben will (es wäre etwas paradox, wenn durch eine Volksabstimmung herauskäme, dass das Volk hohe Hürden für Volksabstimmungen will).
Was mir juristisch nicht ganz klar ist, würde man die Verfassung durch Volksabstimmung ändern und das Quorum abschaffen, würde dies dann auch schon für eine Abstimmung gelten, die am selben Tag parallel durchgeführt wird (bzw. kann man es so deichseln, dass es gilt?). Zwei Abstimmungen an einem Tag würden tendenziell auch mehr Wähler anlocken als nur eine.
Man muss allerdings sagen, dass die CDU/FDP-Regierung das Quorum von 1/3 auf 1/4 absenen wollte, und Rot/Grün damals nicht zugestimmt hat, weil ihnen diese Änderung nicht weit genug ging. Das könnte sich nochmal rächen (ich finde, bei sowas sollte man lieber ein bißchen was ändern, als gar nichts).
PS: Eine nicht bindende Volksbefragung ohne Quorum ginge natürlich immer, wenn der Landtag sich anschließend daran hält (Man also VolksVERTRETER mal wörtlich nimmt), hielte ich dies für die sauberste Lösung.
Grüßle
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(09. 04. 2011, 15:56)luchs schrieb: Landesverfassung §60 Abs. 5 steht:
Zitat:Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt
(09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: Die Einschränkung "Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt" führt zu einem undemokratischen Ergebnis, wenn die Mehrheit der abgegegeben Stimmen dafür ist, das Drittel aber nicht erreicht wird.
Demokratie hängt nicht davon, wieviele Uninteressierte es gibt. Doch - weil bei zu geringer Wahlbeteiligung populistische Strömungen überhand nehmen können. Das sind die bewusst hohen Hürden unserer Verfassungsschreiber - die ich sehr wohl für Gerechtfertigt halte.
Warum ist das nur in B-W ein Problem? Die anderen Landesverfassungen haben das nicht bzw. nicht so hoch. In Anbetracht dessen greift diese Argumentation nicht.
Außerdem ist das eigentlich das Problem der nicht-zur-Wahl-Geher, und verfassungswidrige Ergebnisse sind nicht möglich bzw. dürfen dann nicht umgesetzt werden.
Führe ich die Logik weiter, dann müsste auch jede Wahl ungültig sein, wenn die Anzahl der Wähler unter einen bestimmten Wert fällt? In Anbetracht dessen, daß die Wahlbeteiligungen bei früheren Landtagswahlen im Bereich um 50% lag, keine Partei da aber Ergebnisse über 66% (was bei 50% Beteiligung ein Drittel der Berechtigten wäre) erreichte, wäre also auch jede Landtagswahl undemokratisch.
Um bei Wahlen keine poulistischen Ergebnisse zu erzielen gibt es da eine 5%-Hürde - aber nicht der Wahlberechtigten, sondern nur der -beteiligten. Da scheint es ja auch zu reichen.
(09. 04. 2011, 15:56)luchs schrieb: (09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: Landesverfassung §60 Abs. 2
Zitat:Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz erneut beschließt.
Das werden die Grünen zusammen mit der SPD doch wohl noch schaffen. Wo siehst du da eine Zustimmung der CDU von Nöten?
Ich sehe da gar keinen Grund welcher dagegen spricht dieses Verfahren, gemäß Landesverfassung §60 Abs. 2, in einem Koalitionsvertrag zu verabreden. (09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: In der Änderung des undemokratischen Teils. Das halte ich dann aber wieder für undemokratisch
Da sind Verfassungsänderungen also mit weniger Zustimmung in der Bevölkerung möglich (2/3 der Stimmen bei unter 50% Wahlbeteiligung) als für die Gültigkeit einer Volksabstimmung nötig sind?
Entschuldigung, aber mein Verständnis von Demokratie ist leider anders.
Das kann ich nur als gewollte Verhinderung interpretieren.
(09. 04. 2011, 15:56)luchs schrieb: (09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: In der Landesverfassung steht nicht, daß das Parlament dem Willen des Volkes nicht nachkommen darf, wenn das Quorum nicht erreicht wird. Ach plötzlich darf wieder das Parlament entscheiden
Als die alte Regierung dies Pro S21 tat - skandierten viele auf der Straße das dass doch nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei und nur durch Volksentscheid zu legitimieren wäre...
Das Parlament entscheidet da nicht frei, sondern anhand des Ergebnisses des Volksentscheids ohne Berücksichtigung des Quorums. Was soll daran nicht legitimiert oder undemokratisch sein, wenn das Parlament da nach der Mehrheit entscheidet?
Da gibt es sogar einen Begriff dazu: nennt sich Volksbefragung, und ist natürlich zulässig und er demokratischste Weg.
Da das sich allerdings zwischenzeitlich ergebnislos im Kreis dreht und ich den Eindruck habe, daß diese Diskussion so keinen Sinn mehr macht, beende ich meine Beteiligung an diesem Teilthread nach diesem Post.
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(09. 04. 2011, 19:52)henchen2410 schrieb: (...), wenn man davon ausgeht, dass eine große Mehrheit der Abstimmenden sich selbst mehr Macht geben will (es wäre etwas paradox, wenn durch eine Volksabstimmung herauskäme, dass das Volk hohe Hürden für Volksabstimmungen will). In BaWü wäre das nicht paradox, sondern das Ergebnis, mit dem ich rechnen würde. Die einzige Möglichkeit, hier eine sichere Mehrheit bei einer Volksabstimmung zu bekommen, wäre über Spritpreise von maximal 20 ct. pro Liter abstimmen zu lassen. Ich zweifle nämlich daran, dass den Bügern überhaupt daran gelegen ist, häufiger direkt gefragt zu werden. Missliebige Projekte soll man mittels Volksentscheid "abschießen" können (nachdem sie eigentlich schon beschlossen sind und die entsprechenden Verträge stehen), aber die Alltagsarbeit wird man dann doch lieber dem Landtag überlassen, natürlich nicht ohne sich am Stammtisch über "die da oben" auszulassen.
(09. 04. 2011, 19:52)henchen2410 schrieb: Was mir juristisch nicht ganz klar ist, würde man die Verfassung durch Volksabstimmung ändern und das Quorum abschaffen, würde dies dann auch schon für eine Abstimmung gelten, die am selben Tag parallel durchgeführt wird (bzw. kann man es so deichseln, dass es gilt?). Das würde sicher nicht gehen: Die Verfassung, die zur Abstimmung steht, setzt ja den rechtlichen Rahmen für den Volksentscheid. Damit gilt eben auch das hohe Quorum. Alles andere würde darauf rauslaufen, entweder zwei Verfassungen (bzw. zwei den selben Sachverhalt regelnde Artikel in der Landesverfassung) zu haben, die sich inhaltlich wiedersprechen, oder dass man sozusagen rückwirkend das Quorum ändert.
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10. 04. 2011, 08:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10. 04. 2011, 08:27 von luchs.)
(09. 04. 2011, 22:50)dt8.de schrieb: Die Einschränkung "Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt" führt zu einem undemokratischen Ergebnis, wenn die Mehrheit der abgegegeben Stimmen dafür ist, das Drittel aber nicht erreicht wird.
Demokratie hängt nicht davon, wieviele Uninteressierte es gibt.
(...)
Führe ich die Logik weiter, dann müsste auch jede Wahl ungültig sein, wenn die Anzahl der Wähler unter einen bestimmten Wert fällt? In Anbetracht dessen, daß die Wahlbeteiligungen bei früheren Landtagswahlen im Bereich um 50% lag, keine Partei da aber Ergebnisse über 66% (was bei 50% Beteiligung ein Drittel der Berechtigten wäre) erreichte, wäre also auch jede Landtagswahl undemokratisch.
Um bei Wahlen keine poulistischen Ergebnisse zu erzielen gibt es da eine 5%-Hürde - aber nicht der Wahlberechtigten, sondern nur der -beteiligten. Da scheint es ja auch zu reichen.
Also etwas Gemeinschaftskunde:
Die 5%-Hürde ist dazu da, das Parlament handlungsfähig zu halten. Denn bei einem Parlament welches aus einem hohen Anteil von zerstrittenen Kleinparteien besteht kommen gar keine Entscheidungen zu Stande.
Die Alternative - Notstandsgesetze womit die Regierung Aufgaben des Parlaments übernehmen kann waren nicht sehr erfolgreich. Das zeigt die Geschichte - die Weimarer Republik - und deren Nachfolgen Jahre... In Ägypten hat solch eine Regelung zum Glück ein friedlicheres Ende genommen.
Das eine normale Parlamentswahl keine solche Hürden einer Muss-Wahlbeteiligung in den Weg gelegt wurden hat auch damit zu tun, immer ein handlungsfähiges Parlament bilden zu können. Man möge sich die Situation vorstellen ein Parlament wird mit einer Vertrauensfrage aufgelöst - und es kommt dann 10 Jahre lang kein neues Parlament zu Stande - aua.
Und du hast recht - es kann dann im Parlament zu kleinen Mehrheiten kommen, welche zu Entschlüssen führt, bei denen man bezweifeln darf - ob dies Volkes Wille ist.
Aber genau dazu ist der Volksentscheid nach §60 Abs. 2 da.
Wer genau ließt erkennt darin die Absicht, dass eine durch knappe Parlamentsmehrheit beschlossenes Gesetz von einer Minderheit (1/3 des Parlaments) zu einer Überprüfung durch das Volk gestellt werden kann.
Der Volksentscheid ist also genau dafür da die Risiken der indirekten Demokratie, Notfalls abfangen - aufhalten zu können. Also solch beschriebene Fälle die dazu dienen ein Klientel mehr Macht zu verleihen, die dann hoffentlich in der Opposition so viel Aufschrei erzeugen, dann auch in einem Volksentscheid ein Quorum zu erreichen. Ob dieses Quorum jetzt 1/3, 1/4 oder 1/5 sein muss - darüber kann man natürlich munter diskutieren - aber undemokratisch ist er deswegen nicht.
Ein Volksentscheid war von unseren Verfassungsvätern nicht dazu gedacht - über ein Wirtschafts- oder Bauprojekt zu entscheiden.
(09. 04. 2011, 22:50)dt8.de schrieb: Da sind Verfassungsänderungen also mit weniger Zustimmung in der Bevölkerung möglich (2/3 der Stimmen bei unter 50% Wahlbeteiligung) als für die Gültigkeit einer Volksabstimmung nötig sind?
Entschuldigung, aber mein Verständnis von Demokratie ist leider anders. Ganz offensichtlich - du nimmst offensichtlich den Satz "Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes" in der Verfassung nicht ganz ernst, möchtest ihn nicht glauben.
Eine Parlamentsentscheidung ist damit nicht einfach über die Wahlentscheidung und Wahlbeteiligung auf das Volk umrechenbar. Es ist also anzunehmen, das unsere Abgeordneten als mündige Bürger diesen genannten Satz etwas ernster nehmen, wenn es mal an Entscheidungen geht die für die Demokratie etwas wichtiger sind und daher auch eine 2/3 Mehrheit benötigen.
Dir sind vermutlich Einzelfallentscheidungen wichtiger sind als das demokratische Ganze.
(09. 04. 2011, 22:50)dt8.de schrieb: Das kann ich nur als gewollte Verhinderung interpretieren. (des Volksentscheides) Ja - des Misbrauchs - und ich glaube jetzt hinreichend ausführlich erklärt zu haben - warum!
(09. 04. 2011, 22:50)dt8.de schrieb: Was soll daran nicht legitimiert oder undemokratisch sein, wenn das Parlament da nach der Mehrheit entscheidet?
Da gibt es sogar einen Begriff dazu: nennt sich Volksbefragung, und ist natürlich zulässig und er demokratischste Weg. Nix ist da undemokratisch - hat auch meine Wenigkeit nicht behauptet - ich sehe/lese/höre diese Absicht aber nicht aus den Koalitionsverhandlungen - stattdessen bleibt der "normale politische" Weg - als Absicht erkennbar - ganz ohne Volksbefragung, ohne Volksentscheid. Auch das kritisiere ich nicht als undemokratisch - nur eben als Betrug am Wähler.
Und ich kritisiere diese Scheinheiligkeit - das dieser Weg als für S21 entschieden wurde zuvor nicht akzeptiert wurde aber wenn dann möglicherweise mal Gegen S21 dieses demokratische Mittel ausreicht, dann kommentierst du:
(08. 04. 2011, 21:16)dt8.de schrieb: Weiterhin lass das das Problem der Grünen-Wähler sein, die müssen sich damit abfinden.
(Edit)
Aber wer sagt denn, das die mündigen Bürger welche als Volksvertreter im Landtag sitzen nicht plötzlich zu einer Entscheidung kommen, dass nach einem Stresstest die daraus resultieren Verbesserungen und deren Mehraufwand für die Förderung des Umwelt verträglichen Verhaltens gut angelegtes Geld sind...
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