19. 09. 2019, 10:36
Schwarzfahren soll von Straftat auf Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...3b215.html
''Schwarz Fahren''
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19. 09. 2019, 10:36
Schwarzfahren soll von Straftat auf Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...3b215.html
21. 11. 2019, 19:02
Weniger Schwarzfahrer erwischt: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...d3422.html
21. 05. 2020, 11:32
Die Kontrollen im Nahverkehr sollen intensiviert werden: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...181fb.html
21. 05. 2020, 18:06
Unter was fällt eigentlich das (im Bild gezeigte) Hindern am Aussteigen ?
Die sollten lieber mal vermehrt die Maskenpflicht kontrollieren! Ich stelle fast bei jeder Fahrt mit der Stadtbahn in letzter Zeit Verstöße fest, entweder keine Maske oder nicht über der Nase oder nur um den Hals Ich habe noch nie eine Maskenkontrolle erlebt.
25. 05. 2020, 10:56
Vlt. würde es Wirkung zeigen, wenn so manche MA mit gutem Bsp. vorangingen ?
V.a. im Bus & a.d. Bahnsteigen...
26. 05. 2020, 05:28
So einfach ist das nicht. Das Prüfpersonal kann den Fahrgästen höchstens darum bitten, die Masken aufzusetzen. Für Sanktionen bei Verstoß gegen Maskenpflicht ist die Polizei zuständig.
Unter anderem: Es gibt Ausnahmen vom Maskenpflicht. Leute mit Asthma sind von der Maskenpflicht befreit, dafür ist der ärztliche Attest gedacht, um den Beamten und den Prüfern von der Ausnahme vom Maskenpflicht nachzuweisen. Die Begleiter der Hörgeschädigte und/oder die Hörgeschädigte sind ebenfalls von der Maskenpflicht ausgenommen, da sie auf das Mundablesen bei der Kommunikation angewiesen sind. Siehe "Gibt es gesundheitliche Ausnahmen und Ausnahmen für Menschen mit Behinderung?" Bitte die Suche nach dem obigen Text benutzen oder runterscrollen, bis der obene beschriebene Absatz gefunden ist.
26. 05. 2020, 14:54
(26. 05. 2020, 05:28)Jack Lanthyer schrieb: So einfach ist das nicht. Das Prüfpersonal kann den Fahrgästen höchstens darum bitten, die Masken aufzusetzen. Für Sanktionen bei Verstoß gegen Maskenpflicht ist die Polizei zuständig. Das Prüfpersonal kann dem Fahrgast ohne Mund-Nasen-Schutz allerdings die Weiterfahrt verwehren, sofern das Fehlen der Maske unbegründet ist. Ist halt das Hausrecht der SSB, die Maskenpflicht durchzusetzen. Ähnlich wird es ja auch mit in flagranti ertappten Schwarzfahrern gemacht, die gebeten werden das Fahrzeug zu verlassen. Das passiert nicht nur um draußen die Personalien aufzunehmen und den Betriebsablauf nicht zu verzögern, sondern auch um die Schwarzfahrer von der Fortführung des Schwarzfahrens abzuhalten. Und es hat auch strafrechtlich den Hintergrund, dass ein ertappter Schwarzfahrer gleich die nächste Tat begeht, wenn er dann ohne Fahrschein in das nächste Fahrzeug steigt. Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
Am Die. wurde man bereits oben an der Treppe an Ruhb./Fernseht. kontrolliert, wenn man runter zur 7/8 wollte.
Sowas gab's bisher doch nur b. Veranstaltungsverkehr.
28. 05. 2020, 07:29
(27. 05. 2020, 23:10)Micha schrieb: Am Die. wurde man bereits oben an der Treppe an Ruhb./Fernseht. kontrolliert, wenn man runter zur 7/8 wollte.Eine Fahrausweiskontrolle außerhalb der Bahn hab ich mal in den vergangenen Wochen am Charlie beim Zugang zum Bahnsteig 1 (Ri. Rathaus) erlebt. |
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