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Naja aus historischen Gründen müsste ja die Haltestelle Börsenplatz in Hbf umbenannt werden
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02. 07. 2021, 12:02
Unbedingt ! - Und im Gegenzug die [H] ,Hbf/A.-Klett' künftig in ,
Haupt-HP Stgt.'
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle
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"Russische Kirche" in S-West wurde bestimmt auch schonmal angesprochen. Die Stadtbahnhaltestelle heißt so, die Bushaltestelle an der Kreuzung Hegel-/Hölderlinstraße ebenfalls. Jedoch die Bushaltestelle direkt vor der russischen Kirche heißt dann "Hegel-/Seidenstraße".
Logischer wäre es die Bushaltestelle direkt am Gebäude "Russische Kirche" zu benennen und die Stadtbahnhaltestelle dann "Hegelstraße" oder "Hölderlinstraße" oder evtl. auch noch "Falkertstraße".
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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04. 07. 2021, 20:27
Die
russische Kirche, nicht nur als Bauwerk besonders, hat doch eine Stadtbahn-H "verdient"
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle
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(02. 07. 2021, 12:02)Micha schrieb: Unbedingt ! - Und im Gegenzug die [H] ,Hbf/A.-Klett' künftig in ,Haupt-HP Stgt.'
Was ist ein Haupt-HP?
Viele Grüße
BW 76
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HP (Hp) = Haltepunkt
§ 7 Abs 2 EBO: "Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen [...] soll bei Neubauten 2,5 v.T. [= Promille] nicht überschreiten."
-> wird bei S21 mit 15,1 Promille stark überschritten
Daher baut man einfach keinen Bahnhof, sondern einen Haltepunkt, dafür gelten nämlich andere Richtlinien.
Das ist zumindest die Darstellung div. S21-kritischer Medien, keine Ahnung, ob das die ganze Wahrheit ist.
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(07. 07. 2021, 20:11)Spiek schrieb: HP (Hp) = Haltepunkt
§ 7 Abs 2 EBO: "Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen [...] soll bei Neubauten 2,5 v.T. [= Promille] nicht überschreiten."
-> wird bei S21 mit 15,1 Promille stark überschritten
Daher baut man einfach keinen Bahnhof, sondern einen Haltepunkt, dafür gelten nämlich andere Richtlinien.
Das ist zumindest die Darstellung div. S21-kritischer Medien, keine Ahnung, ob das die ganze Wahrheit ist.
Ich zähle da genug Weichen (mehr als eine...), um das Kriterium "Bahnhof" nach EBO zu erfüllen
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Ich würde die Haltestelle "Leobener Straße" umbenennen. Ortsunkundige verwechseln die schnell mal mit "Leonberger Straße" oder gar Leonberg. Besonders fatal, da in Feuerbach ja die U6 nach Gerlingen, wo es eine Leonberger Straße gibt und es fährt die S6 nach - Leonberg.
Was denkt ihr darüber?
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(07. 07. 2021, 20:33)Zweisystemer schrieb: (07. 07. 2021, 20:11)Spiek schrieb: HP (Hp) = Haltepunkt
§ 7 Abs 2 EBO: "Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen [...] soll bei Neubauten 2,5 v.T. [= Promille] nicht überschreiten."
-> wird bei S21 mit 15,1 Promille stark überschritten
Daher baut man einfach keinen Bahnhof, sondern einen Haltepunkt, dafür gelten nämlich andere Richtlinien.
Das ist zumindest die Darstellung div. S21-kritischer Medien, keine Ahnung, ob das die ganze Wahrheit ist.
Ich zähle da genug Weichen (mehr als eine...), um das Kriterium "Bahnhof" nach EBO zu erfüllen
Es muss aber auch das Kriterium erfüllt sein, dass Züge enden und beginnen können. Wenn sie es wegen der Neigung nicht können sollten, dann ... ?
Dazu reicht es wohl nicht, mit einer Zugnummer anzukommen und mit einer anderen weiterzufahren ;-)
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08. 07. 2021, 06:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08. 07. 2021, 06:11 von glx.)
(07. 07. 2021, 20:11)Spiek schrieb: § 7 Abs 2 EBO: "Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen [...] soll bei Neubauten 2,5 v.T. [= Promille] nicht überschreiten."
Soll ist ja erst mal nur eine (starke) Empfehlung, keine Vorschrift. Unter bestimmten Umständen darf also davon abgewichen werden.
(07. 07. 2021, 23:01)dt8.de schrieb: Es muss aber auch das Kriterium erfüllt sein, dass Züge enden und beginnen können.
Wie ist das definiert?
Am besten bitte auch eine neutrale Quelle angeben.