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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#40
Mal etwas interessantes aus der Sicht des Betroffenen, von Marianne Siegenthaler aufgezeichnet: *KLICK*



Vieles, was sie (Von der Redaktion geänderter Name Claudia K.) erzählt hat, kann das Gründe sein, warum sie ausschließlich maskenfrei sein kann/muß. Auch der Kantonswechsel zum einkaufen ist mit der nicht vorhandenen Maskenpflicht begründet, vor allem gut.



(24. 10. 2020, 16:19)Stromabnehmer schrieb: Mir persönlich wäre es das Sinnvollste, man würde Masken nur dann verpflichten, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann oder in geschlossenen Räumen.

Wenn ich 1 Stunde am helligen Tag an der Bushaltestelle in einem Dorf sitze, brauche ich keine Maske, da mir, so schade das ist, niemand zu Nahe kommmen wird und selbst wenn, wäre das Wahren des Abstandes das Einfachste. Wenn es zu eng zu werden droht, sollten Masken genutzt werden, wenn nicht, dann nicht. Und diese Eigenverantwortung und Eigeninitiative, die man den Bürgern wegnimmt, indem man sie bevormundet, kann ich kaum verstehen.
Soweit ich das anderswo erfahren habe, sollte das in der Schweiz so gehandabt werden, daß die Leute die Masken nur dann aufsetzen wenn der Zug, oder Bus in Sichtweite ist und am Zielort kurz vor oder nach dem Aussteigen wieder abnehmen.



In Schweden (ich war nicht dort, aber habe von jemand anderes, der dort war, erfahren) trägt niemand vorbildlicherweise eine Maske - auch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.



Was Maskentragen bei Abstandsregelwidrigkeit betrifft: Leider ist es nur so, daß Alltagsmasken und Masken chinesischer Produktion die europäische Normen nicht erfüllen, was dringend dazu angeraten ist, die Abstandsregeln unbedingt einzuhalten, auch wenn es schwerfällt. Die Regierung ist in meinen Augen verpflichtet, Masken hiesiger Herkunft, weiches die europäische, bzw. nationale Normen entsprechen bzw. erfüllen produzieren zu lassen und kostenlos (schließlich haben sie uns ihre Vorschriften, ohne das Parlament zur Beratung mit einzubeziehen, eingebrockt) verteilen zu lassen. Und die einfache Faustregel: Masken solange anbehalten, bis sie entweder feucht geworden ist, oder die Zeitspanne von 2 Stunden abgelaufen ist und dann sollte die Maske gewechselt werden.



Es sollten ausschließlich Einwegmasken sein und dazu bräuchte man in der Öffentlichkeit spezielle Behälter für "verbrauchte" Masken, wo die Masken dort einfach und sicher entsorgt werden kann.
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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 24. 03. 2020, 01:09
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 08. 04. 2020, 21:39
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War: CoronaVO - von Micha - 07. 05. 2020, 21:29
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RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Jack Lanthyer - 25. 10. 2020, 07:42

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