Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 3.67 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#34
(21. 10. 2020, 15:33)dt8.de schrieb: Nur dass uns eine andere Begründung genannt wurde, die weder durch 2b noch durch 4 gedeckt ist:

Es würden so wenige Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, dass es keinen Grund gäbe, diese bei der Anreise nach Klassenstufen entzerren zu müssen.
Keinen Grund zu haben ist kein Grund.

Da kann ich nur den Kopf schütteln, denn es geht doch darum, diese vom normalen Berufsverkehr zu entzerren. Ob sie sich bei einem anderen Schüler anstecken oder bei einen Erwachsenen ist dem Virus eigentlich egal. Ebenso, dass diese Regelung erst aber der 8. Klasse gilt. Ein 7-Klässler kann sich nicht anstecken?
Sollte die Fahrt im ÖPNV keine Gefahr darstellen, warum dann überhaupt die Regelung?

Ja, das ist ziemlicher Blödsinn. In meiner Schulzeit kamen ab der 5. Klasse mehr als 2/3 mit der Bahn in die Schule (Stöckach). Das ist natürlich nicht überall gleich, aber es scheint mir hier doch sehr an den Haaren herbeigezogen zu sein.

Das einzige, was zumindest etwas Sinn macht, ist die Grenze mit der 8. Klasse. "Kleinere" Kinder scheinen vielen Studien zufolge das Virus weniger zu übertragen und sind daher weniger "gefährlich". Es gibt allerdings auch (deutlich weniger) andere Studien, die teilweise auch ganz anders argumentieren (gleich viele Erreger bei Kindern gemessen, daher müssen ...)

Allerdings: Was heisst "kleinere Kinder"? Mit Sicherheit unter 10, wahrscheinlich unter 12 und vielleicht auch noch unter 14. Es ist also eine ziemlich konstruierte Grenze, die letztlich die "Unterstufe" anders als die "Mittelstufe" behandelt. Allerdings steigt das Risiko mit der Personenanzahl und insofern ergibt irgendeine Grenze auch ein wenig Sinn, wenn sie das Risiko dementsprechend reduziert. Man könnte zum Beispiel sagen, 7.- und 8.-Klässler sind halb so ansteckend wie ältere Schüler, deshalb lassen wir nur die Hälfte von ihnen zu (bzw. wendet die Regel nur auf die Hälfte an). Oder man redet es sich anders schön.

Letztlich finde ich es grundsätzlich in Ordnung, da es eben auch zeigt, dass man bei uns gewillt ist, hier eine Unterscheidung zu machen. In Amerika sind sie erst vor 1-2 Monaten darauf gekommen, dass man nicht alle Altersklassen von Kindern (1-20 Jahre) über einen Kamm scheren sollte - etwas, worüber man bei uns schon im April diskutiert hatte und es nicht nur angenommen sondern auch Studien durchgeführt hatte. Klar; es hätten mehr sein können und sie hätten großflächiger sein können - aber sie sind recht übereinstimmend mit Erfahrungen anderer Länder.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 24. 03. 2020, 01:09
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 08. 04. 2020, 21:39
CoronaVO des Landes B-W - von Micha - 18. 04. 2020, 12:03
War: CoronaVO - von Micha - 07. 05. 2020, 21:29
War: CoronaVO des Landes - von Micha - 09. 05. 2020, 00:05
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 17. 05. 2020, 10:56
War: CoronaVO... - von Micha - 06. 06. 2020, 11:39
RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Andy0711 - 21. 10. 2020, 16:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste