04. 01. 2024, 22:36
(04. 01. 2024, 02:26)Holger2 schrieb: Die Haltestellen und der Straßenraum davor sind nicht im Eigentum der SSB. Und auch das Sondernutzungsrecht dieser Haltestellenbereiche beschränkt sich nicht allein auf die SSB. Die SSB hat lediglich die Genehmigung der Stadt erhalten, die Haltestellenbereiche in der Stadt zu möblieren.
Kennst Du die entsprechenden Liniengenehmigungen dass Du das beurteilen kannst?
Wenn die SSB lediglich eine Genehmigung der Stadt erhalten hätte die Haltestellenbereiche zu möbilieren wäre das bedienen der Haltestellen illegal. Die SSB hat im Zuge der Linienkonzessionen auch eine Genehmigung erhalten die entsprechenden Haltestellen zu bedienen in welcher auch geregelt sein dürfte an welcher Haltestellenposition die jeweiligen Linien halten. Zumindest mussten meiner Region Änderungen in diesem Bereich über das zuständige Landratsamt gelaufen.
Dass sind der SEV mit einer Haltestellenposition begnügen muss ist im übrigen keine Erfindung der SSB oder der Stadt Stuttgart sondern die übliche vorgehensweise in nahezu allen mir bekannten Städten, sofern es überhaupt eigene Haltestellenbereiche für den SEV gibt. Dass mal an zwei eigens für den SEV eingerichteten Haltepositionen abgefahren wird ist die absolute außnahme. Nicht selten teilen sich der SEV und der normale Linienverkehr die Haltestellenpositionen und bei Doppelbelegung wird gefahren wo gerade Platz ist und der Fahrgast darf erst mal schön seinen Bus suchen. Im Gegensatz dazu ist die Situation in Stuttgart noch human. Extrembeispiel aus dem letzten Jahr in Rastatt. SEV fährt von einer eigens eingerichteten Busbucht (Platz für einen GKOM) in einer Seitenstraße, nahezu zeitgleich 3 Linien (Fernverkehr mit rund 10 Fahrzeugen, Regionalverkehr mit mehreren Fahrzeugen und S-Bahn.
Mir sind auch durchaus Fälle bekannt in welchen weitere Linien an einer Haltestelle nicht mehr genehmigt wurden.