Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ver.di und EVG-Warnstreik / Streik
#7
(15. 05. 2023, 15:52)Yugi500 schrieb:
(13. 05. 2023, 20:53)Jack Lanthyer schrieb: Übrigens: Das gleiche gilt auch für Ver.di. Die Ver.di hat nicht das Recht, wegen des Streiks den gesamten Verkehr einzustellen. Auch für sie gilt die gleiche Pflichten, wie auch bei GDL: Aufrechterhaltung des Grundangebots während des Streiks.


Der Unterschied zwischen GDL und EVG ist an dieser Stelle, dass die Leitstellen, Stellwerke und Betriebszentralen größtenteils EVG-organisiert sind. Bei der GDL ist z.g.T. das fahrende Personal organisiert. Für Letztere lassen sich bisweilen noch schneller "Rumpftruppen" organisieren, um einen Notfallbetrieb zu ermöglichen, was in Sachen Stellwerke und co. nicht der Fall ist. (Zu bemerken ist hier noch, dass wenn ich es richtig verstanden habe, die streikenden Fahrdienstleiter etc. ihre Streiks im Stellwerk abbummeln müssen, da, ähnlich wie Fluglotsen oder die Flughafenfeuerwehr, bestimmte Züge immer durchgeschleust können werden müssen (Energietransporte o.Ä.).

Eben, die GDL muss genausowenig wie die EVG oder verdi ein Grundangebot aufrecht erhalten. Diese Aussage ist falsch, denn nicht nur Verdi und die EVG haben sehr wohl das Recht, geschlossen in den Streik zu treten, sondern auch die GDL. Weshalb dies bei der GDL weniger strake auswirkungen hat wurde ja bereits erläutert. Wenn auf einer Strecke ein Fahrdienstleiter der GDL Dienst hat und in den Streik tritt hat das dieselben Auswirkungen wie wenn er bei der EVG organisiert ist. Es fährt in beiden Fällen kein einziger Zug, das hat nichts mit irgendwelchen Sonderrechten von irgendwelchen Gewerkschaften zu tun, die haben alle die gleichen Rechte und Pflichten.

Zudem hat nahezu jeder Streik Auswirkungen auf irgendwelche unbeteiligten dritten. Wenn eine Firma in der Industrie bestreikt wird und ihre Kunden nicht mehr beliefern kann, steht dort irgendwann (durch just in time Lieferungen eher früher als später) ebenfalls die Produktion und die Mitarbeiter. welche sicher nicht fürs nichtstun bezahlt werden, müssen das ganze genauso ausbaden. Und wenn es ganz schlecht läuft bekommt der Endkunde sein E-Bike, mit welchem er zur Arbeit fahren möchte entsprechend später.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: ver.di und EVG-Warnstreik / Streik - von AFu - 13. 05. 2023, 16:47
RE: ver.di und EVG-Warnstreik / Streik - von linie7484 - 15. 05. 2023, 17:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste