13. 05. 2023, 20:53
Das ist wirklich gut, daß sich die Bahn um juristischen Beistand bemüht hatte, um den 50-Stündigen Warnstreik der EVG zu stoppen.
Hervorzuheben ist der Absatz in dieser Nachricht:
Sollte das hier so ein Argument sein:
Die auf die Bahn und aber auch auf die Busse angewiesene Fahrgäste wollen die Verkehrsmittel nutzen und nicht wegen dem (dämlichen) Streik anderweitig nach Alternativen suchen. Daß Parallelstreiks rechtmäßig ist, habe ich da meine Zweifel. Denn die Parallelstreiks schränkt den unbeteiligten Dritten, die öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen noch mehr ein, als wenn nur eine Gewerkschaft das tun würde.
Insbesondere beim EVG sind die Streiks in meinen Augen eine recht heikle Angelegenheit, das unbedingt eine Regelung getroffen werden sollte, wie der Streik ablaufen sollte. Wie beim GDL, sollte beim EVG-Streik ein Grundangebot gewährleistet werden, um die Auswirkungen auf die unbeteiligte Dritte - insbesondere die Arbeitnehmer, als Pendler - so gering, wie möglich zu halten.
Übrigens: Das gleiche gilt auch für Ver.di. Die Ver.di hat nicht das Recht, wegen des Streiks den gesamten Verkehr einzustellen. Auch für sie gilt die gleiche Pflichten, wie auch bei GDL: Aufrechterhaltung des Grundangebots während des Streiks.
Hervorzuheben ist der Absatz in dieser Nachricht:
Zitat:Den Vergleich hatte das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt. Die zuständige Richterin hatte mehrfach angedeutet, sie habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks. Die EVG laufe Gefahr, vor Gericht zu unterliegen, wenn sie dem Vergleich nicht zustimme.Der Warnstreik ist eigentlich dazu da, vor dem Streik zu warnen und sollte zeitlich begrenzt sein, konkret sind 2 Stunden im Spiel, von einem ganzen Tag, oder mehreren Tagen ist nicht die Rede gewesen. Außerdem ist der ausgedehnte Warnstreik unverhältnismäßig.
Sollte das hier so ein Argument sein:
Zitat:Zudem dürfte sie auch zum Ziel haben, in diesen Lohngruppen beziehungsweise diesen Branchen durch ihren Einsatz neue Mitglieder zu gewinnen.Dann hat das Ganze nichts mehr mit der Rechtmäßigkeit des Streiks zu tun. Jede Gewerkschaft sollte mit den Arbeitgebern ganz normal über das Eigentliche Thema verhandeln nur um dieses Thema sollte es eigentlich auch gehen. Mitglieder wegen so was zu gewinnen, ist zweitrangig. Wichtiger ist es, daß beide Seiten über die Lohnerhöhungen sprechen sollen und nur um das geht es. Beide Seiten sollten auch immer darauf achten, daß das Angebot (Arbeitgeber) und die Forderung (Gewerkschaft) annähernd deckungsgleich sind, wenn auch die Kompromisse unvermeidbar sind. Dennoch halte ich die Laufzeit, den die Bahn in Spiel gebracht hatte, für sehr wichtig. Die Laufzeitlänge soll die Streikhäufigkeit, den die Gewerkschaften es gerne hätten, reduzieren.
Die auf die Bahn und aber auch auf die Busse angewiesene Fahrgäste wollen die Verkehrsmittel nutzen und nicht wegen dem (dämlichen) Streik anderweitig nach Alternativen suchen. Daß Parallelstreiks rechtmäßig ist, habe ich da meine Zweifel. Denn die Parallelstreiks schränkt den unbeteiligten Dritten, die öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen noch mehr ein, als wenn nur eine Gewerkschaft das tun würde.
Insbesondere beim EVG sind die Streiks in meinen Augen eine recht heikle Angelegenheit, das unbedingt eine Regelung getroffen werden sollte, wie der Streik ablaufen sollte. Wie beim GDL, sollte beim EVG-Streik ein Grundangebot gewährleistet werden, um die Auswirkungen auf die unbeteiligte Dritte - insbesondere die Arbeitnehmer, als Pendler - so gering, wie möglich zu halten.
Übrigens: Das gleiche gilt auch für Ver.di. Die Ver.di hat nicht das Recht, wegen des Streiks den gesamten Verkehr einzustellen. Auch für sie gilt die gleiche Pflichten, wie auch bei GDL: Aufrechterhaltung des Grundangebots während des Streiks.