21. 11. 2022, 09:07
Fraglich in dem Zusammenhang, ob ein Schwerbeschädigter, der ja als Nachteilsausgleich (mit entsprechendem Merkzeichen im Ausweis) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung hat, auch die sog. Service-Garantie in Anspruch nehmen kann.
Z.B. ein Mensch mit ,aG', der zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen ist, würde in dem Fall ja ein spezielles Rollstuhl-Taxi benötigen, was ja
meistens nur mit Vorlauf zur Verfügung steht...
Z.B. ein Mensch mit ,aG', der zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen ist, würde in dem Fall ja ein spezielles Rollstuhl-Taxi benötigen, was ja
meistens nur mit Vorlauf zur Verfügung steht...
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34