Ja genau so ist es: Anhalten direkt am BÜ, Pfeifen, Vergewissern, weiter fahren - kleiner Tipp - als Lockführer darf man durchaus nochmal pfeifen / klingeln. Und wenn es so wie beschrieben passiert - wird der Richter sicher nicht die Schuld des Autofahrers absprechen. Das ein Auto einige Meter mit geschliffen wird ist ja noch vergleichsweise harmlos und kommt gerade im Straßenbahnbereich jedes Jahr duzentfach vor.
Dachte nicht, dass ich wegen meiner falschen Interpretation vor 20 Beiträgen solch eine Diskussion auslöse, aber jetzt ist ja jedem die Einfachheit der Rechtslage und Komplexität der Rechtsprechung klar.
Dachte nicht, dass ich wegen meiner falschen Interpretation vor 20 Beiträgen solch eine Diskussion auslöse, aber jetzt ist ja jedem die Einfachheit der Rechtslage und Komplexität der Rechtsprechung klar.