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Was ich schon immer einmal wissen wollte
Ich bin nun doch so langsam ratlos. Ich habe doch nie geschrieben, dass die Bahn keine Pflichten hat. Mein Punkt ist einzig der Vorrang durch das Andreaskreuz. Ein Fußgänger hat am Zebrastreifen doch auch Vorrang und trotzdem die Pflicht, nach links und rechts zu schauen und durch seine Positionierung den Querungswunsch für Autofahrer erkennbar zu machen.

Ich halt der Meinung, dass ein Herannahen des Zuges erkennbar genug ist. Und so steht es ja eigentlich auch geschrieben, Gerichte hin oder her. Ich erkenne aber an, dass Gerichte offensichtlich anderer Meinung sind.
Und ich sage ja auch nicht, dass ein Zug mit 160 km/h daherbrettern darf. Natürlich hat er Vorschriften zum Verhalten in der Situation und soll die auch haben und einhalten. Der Prozess muss in jeder Hinsicht bestmöglich abgesichert sein, ganz klar. Folglich hat die Bahn auch ein Interesse an funktionierenden Anlagen, sie will ja nicht an jedem BÜ z.B. anhalten und sich langsam auf Sicht vortasten, wenn wir das mal als Prozess annehmen.

Ich habe immer so das Szenario im Kopf, dass es einen innerstädtischen BÜ an einer Eisenbahnstrecke geben könnten mit Andreaskreuz und ausgefallener Signalanlage. Ein schwerer Güterzug kommt und bremst erstmal zum Stillstand, 20 m vor dem BÜ. Was macht er? Warten bis ein Bahnbediensteter von irgendwoher verfährt? Oder kann er den BÜ dennoch befahren?
Um ihn zu befahren, würde er doch ein Pfeifsignal geben, schauen ob irgendwo ein Straßenfahrzeug ist, Bremse lösen und den Zug in Bewegung setzen. Nachdem der Zug gerade so angefahren ist, also schon einige Sekunden nach dem Pfiff, kommt ein Auto um eine Häuserecke, dessen Fahrer den Pfiff nicht gehört hat oder gedacht hat, das kommt woanders her. Er fährt auf den BÜ zu, dessen Signale dunkel sind. Er sieht einen langsam sich nähernden Zug. Da er kein Rot- oder Gelbsignal hat, geht er davon aus, dass der Zug noch anhalten wird und zieht durch. Der Lokführer erkennt das und bremst sofort. Allerdings erreicht er gerade schon den BÜ, fährt bereits 5 km/h und braucht 20 m zum Bremsen. Er fährt unweigerlich auf den BÜ und kracht in das Auto.
Da hätten ja alle richtig gehandelt, wer ist also Schuld? Die Straßenverkehrsordnung schafft hier durch den absoluten Vorrang immer eine sichere Situation. Das hat für den Autofahrer natürlich die Konsequenz, dass er immer bei dunklem Signal auf die Bahn achten muss, ja. Aber für Menschenleben ist es das meiner Meinung nach eben wert. Und deshalb finde ich es ein Unding, dass Richter das für Autofahrer aufweichen. Ja, das finde ich nicht neutral.
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