In §12 StVO steht doch eindeutig, dass das Andreaskreuz dem Bahnverkehr Vorrang einräumt; weiter steht auch sinngemäß, dass ein Fhzg./ Fußgänger etc. vor dem BÜ zu warten hat, wenn sich eine Bahn nähert.
Ich verstehe nicht, was daran eine ausgefallene LSA (mit Rot-Gelb-Folge - oder sonstige) ändern sollte !
Falls an einem Stop-Schild eine Ampel ist, die, warum auch immer, "dunkel" ist, gilt doch ,Stop' nach wie vor.
Ich verstehe nicht, was daran eine ausgefallene LSA (mit Rot-Gelb-Folge - oder sonstige) ändern sollte !
Falls an einem Stop-Schild eine Ampel ist, die, warum auch immer, "dunkel" ist, gilt doch ,Stop' nach wie vor.