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Was ich schon immer einmal wissen wollte
(02. 02. 2022, 19:58)metalhead schrieb:
(02. 02. 2022, 01:25)dt8.de schrieb:
(01. 02. 2022, 16:22)Holger2 schrieb: das Andreaskreuz (ohne Grünlicht) besagt eben, dass der Schienenverkehr Vorrang hat. Ohne dieses Andreaskreuz dürfte die Bahn erst dann fahren, wenn alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Natürlich darf sich der Autofahrer zunächst darauf verlassen, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen (Ampel) funktionieren. Das bedeutet aber eben gerade nicht, dass er Vorrang hat. Sondern er muss warten, wenn ersichtlich ist, dass eine Bahn den Übergang queren möchte.
Im Eisenbahnverkehr hält der Zug kurz an, pfeift, und setzt dann seine Fahrt fort - der Autofahrer muss anhalten.
Richtig.

Habe ich irgendwo geschrieben, dass eine Bahn keinen Vorrang hätte (außer bei Grünlicht für den Autofahrer)? Ich habe nur den Vorrang eingeschränkt, dass Bahn ein Problem hat, wenn eine Signalanlage vorhanden, aber nicht in Betrieb ist. Vorrang bedeutet nämlich nicht "Augen zu und durch". Dafür erhält jeder Bahnfahrer und Lokführer entweder ein Freisignal oder ein BÜ-Überwachungssignal und muss anhalten, wenn dieses nicht frei bzw. eingeschaltet anzeigt. Warum wohl? Eben weil er dann anhalten muss.

Das Wesentliche schreibst Du ja schon selbst: der Zug hält kurz an und macht auf sich aufmerksam, d.h. (in dem Fall) er fordert für andere erkenntlich seinen Vorrang an.

Ist für den anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar, dass eine vorrangberechtigte Bahn kommt, z.B. weil die Signalanlage nicht rot zeigt, muss er auch nicht damit rechnen. An einem ampelgesicherten BÜ darf sich der Autofahrer darauf verlassen, dass die Bahn anhält, wenn er nicht rot hat und die Bahn nicht z.B. per Klingeln auf sich aufmerksam macht.

Nochmal: dazu gibt es Gerichtsurteile, die Rechtsprechung ist da eindeutig.

Ich weiß nicht ob vergleichbar, aber letztendlich läuft es darauf hinaus, dass eine nicht-rote Ampel ohne Warnblinken einer grünen Ampel entspricht. Das ist etwas anderes als ein Andreaskreuz ohne Ampel.

Da würden mich mal ein paar dieser ganz eindeutigen Gerichtsurteile interessieren. Denn das kann nicht stimmen. Die Lichtzeichen gehen zwar vor anderen Verkehrszeichen, aber ohne Licht ist es auch kein Lichtzeichen. Eine dunkle Ampel hat somit, solange sie dunkel ist, keine Bedeutung. Sonst würden an Kreuzungen bei Stromausfall ja alle einfach drauflosfahren. Bei dunkler Ampel gelten die sonstigen Verkehrszeichen. Am Bahnübergang also das Andreaskreuz. Und das heißt, die Bahn hat Vorrang.

Steht auch eindeutig in der StVO in Paragraph 19. Straßenfahrzeuge halten, wenn sich eine Bahn nähert oder wenn rote, gelbe oder rot blinkende Lichtzeichen gegeben werden (ein paar andere Situationen wie z.b. Signale durch Bahnbedienstete spare ich mal aus). Das Wort grün gibt es in diesem Paragraph genausowenig wie dunkel, ausgeschaltet oder Ähnliches. Im Umkehrschluss heißt das also, gefahren werden darf nur, wenn sich keine Bahn nähert und keines dieser Signale gezeigt wird.

Und eigentlich kann es auch nicht anders sein, denn wie soll man nachts ein dunkles "Licht"zeichen erkennen? Da müsste man den Signalgeber ja extra anleuchten, damit man sieht, dass da eigentlich ein Zeichen gegeben werden könnte, wenn es nicht gerade dunkel wäre.
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