01. 02. 2022, 14:53
(01. 02. 2022, 12:16)luchs schrieb: Was bringt das Sicherheitsgefühl?
Die Bedeutung des Andreaskreuz die jeder mal in der Fahrschule gelernt hat (haben sollte) - "Schienenverkehr hat Vorrang" - gilt nunmal immer. Egal ob da was blinkt, rot leuchtet - selbst wenn da eine grüne Ampel ist (wie z.B. in Mühlhausen an der Haltestelle Auwiesen wo der Bahnübergang in eine Ampelschaltung zusammen mit einem Fußüberweg integriert ist) - bleibt es bei der Bedeutung "Schienenverkehr hat Vorrang".
So einfach ist das nicht.
Zunächst hebt ein grünes Ampellicht den Vorrang des Schienenverkehrs auf, nur die restliche Bedeutung des Andreaskreuzes bleibt bestehen. Das ist ungefähr wie bei einen "Vorfahrt gewähren"-Schild. Wenn es eine grüne Ampel gibt, dann gilt das ja auch nicht.
Sogar bei einer vorhandenen Ampel ohne Grünlicht, welche aus ist, darf sich ein Autofahrer haftungsrechtlich darauf verlassen, dass keine Bahn kommt, wenn er keine sehen kann. Ein Defekt an der Signalanlage zählt hier zur Betriebsgefahr der Bahn und damit in den Verantwortungsbereich des Bahnbetreibers.
Nur wenn die Ampel sichtbar defekt ist, also blinkt oder abgedeckt ist, hat der Schienenverkehr uneingeschränkt Vorrang.
Dazu gibt es einschlägige Gerichtsentscheidungen.
Wäre es anders, hätte eine Bahn, welche ein Halt-Signal missachtet und auf dem Übergang mit einem Auto zusammenstößt, welches grün hatte, ja auch noch Vorfahrt. Das ist aber nicht der Fall.
Als Autofahrer allerdings darauf zu bestehen, ist keine gute Idee.