03. 02. 2009, 19:41
(02. 02. 2009, 21:06)dt8.de schrieb:Zitat:7. Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr
Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VVS-Tarifgebietes
liegen, werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betreffenden Ver-
kehrsunternehmen für die gesamte Fahrstrecke ausgegeben. Für Teil-
strecken vorhandene VVS-Tickets werden anerkannt, aber nicht auf den
Gesamtfahrpreis zum durchgehend berechneten Fahrpreis angerechnet.
Im Tarif steht aber auch: "Inhaber sowie berechtigte Mitfahrer einer verbundweit bzw. bis zur Verbundgrenze gültigen VVS-Zeitkarte die in Einzelfahrten über das VVS-Gebiet hinaus fahren.".
In der Tat ist aber die "Fahrkarte zur Weiterfahrt VVS" nur eine Vertriebswegerleichterung - für andere Fahrkarten muss man die Anschlusskarte weiterhin am Schalter kaufen.