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Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person?
#36
(29. 01. 2009, 18:36)JeDi schrieb: Wie geschrieben ist der Preis für 61-70 Tkm gleich - nämlich 11,30€.
(28. 01. 2009, 23:07)DasBa schrieb: Du verstehst, dass jetzt so, dass die EVO und die Beförderungsbedingungen und die EVO nebeneinander anwendbar sind, und man sich praktisch die jeweilige Regelung rauspicken kann, sehe ich das soweit richtig?
Dieses Nebeneinander gibt es aber nicht. Es gilt zunächst mal der Tarif des VVS, nur wenn die EVO unabdingbare Sonderregelungen vorsieht, z.B. in § 15 der Beförderungsbedingungen, sind diese anzuwenden. Das ganze hat nichts mit den AGB aus dem BGB zu tun, das sind die Beförderungsbedingungen schon, auch wenn in bestimmten Bereichen Sonderregelungen gelten.

Nein. Zumindest im Eisenbahnbereich ist die EVO bestandteil der BB VVS.
Gut, das ist doch genau das, was ich im zweiten Absatz oben geschrieben habe. Nur dass es natürlich nicht die gesamte EBO, sondern nur die in den BB genannten Teile sind, weil in diesen Bereichen einfach nicht in den BB abgewichen werden darf. Jetzt musst du mir nur noch sagen, wo da steht, dass man innerhalb des VVS einen durchgehenden Fahrschein braucht, darum ging es hier nämlich eigentlich. Du bist doch nach einer Quelle dafür gefragt worden, aber Antwort gab's bisher leider noch keine. Wink
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RE: Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person? - von DasBa - 29. 01. 2009, 20:37

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