Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person?
#29
Sammelantwort:
(24. 01. 2009, 02:00)br101 schrieb:
EVO schrieb:§ 5
Beförderungsbedingungen

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung und die Tarife sind die Beförderungsbedingungen der Eisenbahn.

Hast du anderslautende Quellen?

*Beförderungs*bedingungen, nicht *Allgemeine Geschäfts*bedingungen. Das ist ja genau das, was ich mein. BB <> AGB.
Bei der DB gibts ja auch z.B. gesonderte AGB für den Internetverkauf - wären die BB schon AGB, könnte man das ja einfach da einarbeiten.

luchs schrieb:Und auch wenn die EVO mal von Hitler erlassen wurde - seitdem wurde sie gründlichst überarbeitet, vorallem wurden etwa zwei Drittel (37 bis 96 und ein paar weitere) der Paragraphen gestrichen.
Das ist mir auch klar - worauf ich hinaus wollte: Die BB der Eisenbahn wurden explizit aus dem AGB-Recht rausgenommen. Wie schon gesagt, wies bei Straßenbahnen aussieht, weiß ich nicht - ich bin der Eisenbahntarif-Experte Wink

MDrummer schrieb:Beim neugierigen "herumspielen" am NTA sind mir Anschlußfahrscheine über die Verbundgrenzen hinaus gehen aufgefallen, die Fahrgäste, die im Besitz eines Verbundpasses bzw. (Mehrfahrtenkarte) sind, unabhängig davon ob ein Zug in Bempflingen hält, oder nicht, lösen können.
FALSCH!!! Diese Fahrkarten sind nur in Verbindung mit einer zur Verbundgrenze gültigen Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte gültig, NICHT mit Tages-, Mehrfahrten- oder Einzelkarten; oder Wochen-, Monats-, oder Jahreskarten, die nicht zur Verbundgrenze gelten. In diesem Fall ist ein regulärer Fahrausweis gemäß BBPV der DB ab dem Einstiegsbahnhof zu lösen.

Nachdem Kurzstreckenfahrscheine wirklich als Einzelfahrscheine definiert sind, gebe ich dt8.de vollkommen recht. Der Fahrschein kann dann auch bei Fahrtantritt gelöst werden und ist dann nur in Verbindung mit dem Verbundpass gültig. Für die gestiftete Verwirrung bitte ich um Entschuldigung.

DasBa schrieb:Ich sehe da nur ein einziges Problem, und das ist der Begriff "Eisenbahn".
Wie schon mehrfach gesagt - wie das für Straßenbahnen aussieht, weiß ich nicht.

dt8.de schrieb:Und gerade auf der Tübinger Strecke gibt es Kombinationen, bei denen das tatsächlich billiger wäre. Aber da gibt es andere Fachleute für.
Das Problem dabei ist, dass Strecken unter 50 km mit 7% MwSt und Strecken darüber mit 19% MwSt besteuert werden. Stückeln in diesem Fall ist also billiger, erfüllt aber den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Viele Grüße,
Johannes
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person? - von JeDi - 28. 01. 2009, 14:44

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 12 Gast/Gäste