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Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person?
#27
(24. 01. 2009, 14:29)Yugi500 schrieb:
(24. 01. 2009, 13:48)dt8.de schrieb: Und bei der DB gilt ohnehin ein Stückelungsverbot, d.h. eine Fahrt darf nicht auf mehrere Fahrscheine aufgeteilt werden. Kontrollierbar ist dies allerdings nicht, wenn das an Umsteige- oder Haltebahnhöfen gemacht wird. Erfolgt die Stückelung an einen Bahnhof, an dem der Zug nicht hält, dann kann das Ärger geben.
Wirklich? Ich bin schon oftmals im RE Stuttgart - Tübingen gefahren und hatte als Ticket meinen Verbundspass bis Bempflingen und dann noch eine Einzelkarte bis nach Metzingen.

Bei der Kontrolle wurde dies nie von einem Zugbegleiter beanstandet und auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass die Hauptsache ist, dass man für die komplette Strecke Ticket(s) hat.

Das ist ja erlaubt: da gelten für den VVS-Verbundpass die VVS-Tarifbestimungen, und die erlauben das für den VVS-Teil. Du dürftest aber keine DB-Einzelfahrt von irgendwo nach Bempflingen und eine zweite DB-Einzelfahrt von Bempflingen nach Tübingen haben, wenn der Zug nicht in Bempflingen hält. Zumindest nicht dann, wenn diese Kombination billiger wäre als eine durchgehende DB-Fahrkarte. Und gerade auf der Tübinger Strecke gibt es Kombinationen, bei denen das tatsächlich billiger wäre. Aber da gibt es andere Fachleute für.

Martin
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RE: Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person? - von dt8.de - 24. 01. 2009, 18:28

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