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Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person?
#26
(24. 01. 2009, 00:40)JeDi schrieb: Beförderungsbedingungen der Eisenbahn (müsste aber eigentlich auch für Straßenbahnen gelten) sind aber keine AGB! Das hängt damit zusammen, dass ein gewisser Herr Hitler die DRG vor eventuellen Regressforderungen schützen wollte, falls Kriegszwecke etc wichtiger sind als der ÖV, und jemand nicht befördert wird. Die damals erlassene EVO (Eisenbahnverkehrsordnung) hat bis heute Bestand.
Das BGB ist aus dem Jahr 1900 und besteht heute auch noch, das sagt also nicht wirklich viel. Die geschichtlichen Hintergründe hast ja ja zuteffend erklärt, aber viel ist von der damaligen EVO nicht übrig geblieben.
Ich sehe da nur ein einziges Problem, und das ist der Begriff "Eisenbahn". § 1 II AEG (Allgem. Eisenbahngesetz; röm. Zahlen = Abs.) stellt klar, dass das AEG nicht für Straßenbahnen gilt. Was eine Eisenbahn ist, wird in § 2 I AEG legaldefiniert. Geht man jetzt mal davon aus, dass wir sowas wie eine einheitliche Rechtsordnung haben, übernimmt man diese Definiton dann auch für die EVO. Und die ist dann gerade nicht anwendbar, weil die Beförderungsbedingungen auch in Straßenbahnen (bevor es losgeht: die Stadtbahn ist rechtlich eine Straßenbahn) und in Bussen gelten.
Dafür kennt aber das BGB den Begriff der Befürderungsbedingungen. § 305a I Nr. 1 bezieht diese ausdrücklich mit ein und erleichtert sogar ihre Aufnahme in den Beförderungsvertrag.
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RE: Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person? - von DasBa - 24. 01. 2009, 14:46

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